P-Konto: Ab 1. Juli 2026 mehr Geld für Schuldner

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Für Menschen mit Kontopfändung bringt der 1. Juli 2026 eine spürbare Entlastung. Der geschützte Betrag auf dem Pfändungsschutzkonto steigt, weil die Pfändungsfreigrenzen turnusgemäß angepasst werden. Damit bleibt Betroffenen ein etwas größerer Teil ihres Einkommens für Miete, Lebensmittel, Energie, Mobilität und andere notwendige Ausgaben erhalten.

Die neuen Werte beruhen auf der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026. Danach erhöht sich der monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro. In der praktischen Anwendung beim P-Konto wird daraus ein verfügbarer Schutzbetrag von rund 1.590 Euro, weil bei der Kontopfändung nach den einschlägigen Regeln auf volle Zehn-Euro-Beträge aufgerundet wird.

Was sich ab Juli ändert

Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt Guthaben auf einem Girokonto vor dem vollständigen Zugriff durch Gläubiger. Ohne ein solches Konto kann eine Kontopfändung dazu führen, dass Betroffene vorübergehend nicht mehr frei über ihr Geld verfügen können. Mit dem P-Konto bleibt dagegen ein gesetzlich geschützter Betrag verfügbar.

Ab dem 1. Juli 2026 steigt dieser Schutz für Personen ohne Unterhaltspflichten auf 1.589,99 Euro pro Monat. Bis Ende Juni 2026 lag diese praktische Freigrenze bei 1.559,99 Euro. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass bei Unterhaltspflichten höhere Freibeträge gelten und bei einem Kind ein Betrag von 2.189,99 Euro geschützt sein kann.

Bereich Wert ab 1. Juli 2026
Monatlicher Grundbetrag nach § 850c ZPO 1.587,40 Euro
Praktischer Schutzbetrag auf dem P-Konto ohne Unterhaltspflichten 1.589,99 Euro beziehungsweise rund 1.590 Euro
Erhöhung gegenüber dem bisherigen P-Konto-Betrag 30 Euro pro Monat
Zusätzlicher monatlicher Betrag für die erste unterhaltsberechtigte Person 597,42 Euro
Zusätzlicher monatlicher Betrag für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person je 332,83 Euro

Warum die Anpassung für Betroffene wichtig ist

Die Erhöhung fällt nicht üppig aus, kann im Alltag aber dennoch helfen. Bei vielen Haushalten mit Schulden ist jeder freie Euro bereits für feste Ausgaben verplant. Gerade steigende Wohn-, Energie- und Lebensmittelkosten machen den zusätzlichen Spielraum relevant.

Das P-Konto verhindert keine Pfändung und erlässt auch keine Schulden. Es sorgt aber dafür, dass Schuldnerinnen und Schuldner nicht vollständig vom bargeldlosen Zahlungsverkehr abgeschnitten werden. Wer Einkommen, Sozialleistungen, Rente oder andere regelmäßige Zahlungen erhält, kann im geschützten Rahmen weiter Überweisungen tätigen und laufende Kosten bedienen.

Automatischer Schutz und höhere Freibeträge

Der einfache Grundfreibetrag wird auf einem P-Konto grundsätzlich automatisch berücksichtigt. Dafür ist keine besondere Bescheinigung erforderlich. Anders sieht es aus, wenn zusätzliche Beträge geschützt werden sollen, etwa wegen Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmter Sozialleistungen.

In solchen Fällen benötigen Betroffene in der Regel eine P-Konto-Bescheinigung. Diese kann beispielsweise von Schuldnerberatungsstellen, Familienkassen, Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern oder geeigneten Rechtsdienstleistern ausgestellt werden. Ohne eine solche Bescheinigung kann es passieren, dass die Bank nur den einfachen Grundfreibetrag freigibt, obwohl eigentlich ein höherer Schutz möglich wäre.

Wer ein P-Konto beantragen kann

Alle Inhaberinnen und Inhaber eines Zahlungskontos können von ihrem Kreditinstitut verlangen, dass das Konto als P-Konto geführt wird. Das Bundesjustizministerium weist darauf hin, dass die Umwandlung jederzeit verlangt werden kann. Es handelt sich dabei nicht um ein neues Konto, sondern um eine Schutzfunktion für das bestehende Girokonto.

Auch die Verbraucherzentralen betonen, dass Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber einen Anspruch auf diese Umwandlung haben. Der vertragliche Rahmen des Girokontos bleibt grundsätzlich bestehen. Bei einer Kontopfändung bietet die P-Konto-Funktion dann den gesetzlich vorgesehenen Zugriffsschutz.

Was Schuldner jetzt prüfen sollten

Wer bereits ein P-Konto hat, sollte ab Juli die neuen Beträge auf den Kontoauszügen oder im Onlinebanking prüfen. In vielen Fällen wird der einfache Freibetrag automatisch angepasst. Trotzdem lohnt sich eine Kontrolle, weil Fehler bei Banken, alte Bescheinigungen oder unvollständige Angaben zu Problemen führen können.

Besonders aufmerksam sollten Personen sein, die Kinder haben, Unterhalt leisten oder Sozialleistungen für weitere Haushaltsmitglieder erhalten. Für sie kann der geschützte Betrag deutlich über dem einfachen Grundfreibetrag liegen. Wird der erhöhte Freibetrag nicht hinterlegt, kann Geld blockiert werden, obwohl es eigentlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts benötigt wird.

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Grenzen des P-Kontos

Das P-Konto schützt nur Guthaben, das auf dem Konto eingeht. Es schafft keinen Ausgleich für ein überzogenes Konto und ersetzt auch keine Schuldenregulierung. Wer dauerhaft gepfändet wird, sollte deshalb zusätzlich prüfen, ob eine Schuldnerberatung, ein Vergleich mit Gläubigern oder ein Insolvenzverfahren in Betracht kommt.

Außerdem gilt der Schutz immer nur für ein P-Konto pro Person. Mehrere P-Konten sind nicht zulässig. Wer versucht, den Schutz über mehrere Konten zu vervielfachen, riskiert rechtliche Schwierigkeiten und kann den Pfändungsschutz gefährden.

Ein Signal, aber keine Lösung der Schuldenprobleme

Die Erhöhung ab Juli ist ein Entlastungsschritt, aber kein Befreiungsschlag. Die neuen Beträge sollen sicherstellen, dass das Existenzminimum auch bei Pfändungen besser geschützt bleibt. Für viele Betroffene wird die Anpassung dennoch vor allem bedeuten, dass laufende Ausgaben etwas leichter bedient werden können.

Die Entwicklung zeigt zugleich, wie eng der finanzielle Spielraum vieler Haushalte mit Pfändung bleibt. Wer auf ein P-Konto angewiesen ist, lebt häufig in einer Situation, in der Miete, Stromabschläge und Lebensmittelkosten kaum noch Spielraum lassen. Deshalb ist es sinnvoll, die neuen Freibeträge nicht nur zu kennen, sondern sie auch praktisch abzusichern.

Praxisbeispiel

Eine alleinstehende Arbeitnehmerin erhält monatlich 1.650 Euro netto und hat ein P-Konto. Bis Ende Juni 2026 waren auf dem Konto rund 1.560 Euro automatisch geschützt. Ab Juli 2026 steigt der geschützte Betrag auf rund 1.590 Euro.

Für die Betroffene bedeutet das, dass monatlich etwa 30 Euro mehr verfügbar bleiben. Der darüber liegende Betrag kann weiterhin ganz oder teilweise an Gläubiger abgeführt werden. Hat sie jedoch ein unterhaltsberechtigtes Kind, sollte sie eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung vorlegen, damit der höhere Freibetrag berücksichtigt wird.

Häufige Fragen zum P-Konto und den neuen Freibeträgen ab Juli

1. Was ändert sich beim P-Konto ab Juli?

Ab dem 1. Juli steigt der geschützte Betrag auf dem Pfändungsschutzkonto. Schuldnerinnen und Schuldner ohne Unterhaltspflichten können dann über einen höheren monatlichen Freibetrag verfügen. Dadurch bleibt ihnen etwas mehr Geld für laufende Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom, Lebensmittel und Mobilität.

2. Wie hoch ist der neue P-Konto-Freibetrag?

Für Personen ohne Unterhaltspflichten liegt der praktische Schutzbetrag ab Juli bei rund 1.590 Euro pro Monat. Der genaue Betrag ergibt sich aus den neuen Pfändungsfreigrenzen und der Anwendung der Rundungsregeln beim Kontopfändungsschutz. Wer Unterhalt leisten muss oder Kinder hat, kann einen höheren Freibetrag erhalten.

3. Muss ich den höheren Freibetrag selbst beantragen?

Der einfache Grundfreibetrag wird bei einem bestehenden P-Konto in der Regel automatisch angepasst. Betroffene sollten die Änderung dennoch im Onlinebanking oder auf dem Kontoauszug kontrollieren. Für zusätzliche Freibeträge, etwa wegen Kindern oder Unterhaltspflichten, ist meist eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung erforderlich.

4. Wer kann ein P-Konto einrichten lassen?

Jede Person mit einem Girokonto kann verlangen, dass dieses Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Die Bank wandelt das bestehende Konto dann in ein P-Konto um. Pro Person ist allerdings nur ein P-Konto erlaubt.

5. Was passiert, wenn mehr Geld eingeht als geschützt ist?

Geht mehr Geld auf dem Konto ein als durch den Freibetrag geschützt ist, kann der darüber liegende Betrag gepfändet werden. Das bedeutet, dass Gläubiger auf diesen Teil des Guthabens zugreifen können. Deshalb ist es wichtig, mögliche zusätzliche Freibeträge rechtzeitig nachzuweisen.

6. Hilft ein P-Konto dabei, Schulden abzubauen?

Ein P-Konto baut keine Schulden ab und verhindert auch keine Pfändung. Es schützt lediglich einen bestimmten Betrag auf dem Konto, damit Betroffene ihren notwendigen Lebensunterhalt finanzieren können. Wer dauerhaft gepfändet wird, sollte zusätzlich eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.