Die Rente kommt regelmäßig, die teure Reparatur meistens ungelegen. Wenn nach Miete, Lebensmitteln und Strom kaum etwas übrig bleibt, kann schon ein defekter Kühlschrank den ganzen Monat durcheinanderbringen.
Ein Notgroschen verschafft dann Handlungsspielraum – doch pauschale Sparziele gehen an der Lebenswirklichkeit vieler Rentner vorbei.
Drei bis sechs notwendige Monatsausgaben können im Ruhestand als Orientierung dienen. Wie viel Geld tatsächlich verfügbar sein sollte, hängt jedoch von den laufenden Kosten, möglichen größeren Rechnungen und den finanziellen Möglichkeiten ab. Wer ergänzend Grundsicherung im Alter benötigt, muss außerdem die Regeln zum Schonvermögen beachten.
Drei bis sechs Monatsausgaben: Eine Orientierung, keine Pflicht
Die Verbraucherzentrale nennt zwei bis drei Monatsgehälter als allgemeine Daumenregel für eine Notfallreserve und betont die persönliche Lebenssituation.
Für Rentner nennt BR24 eine Spanne von drei bis sechs Monatsausgaben. Auch der aktuelle Beitrag von rentenbescheid24 zur Rücklage im Ruhestand orientiert sich an den notwendigen Ausgaben. Solche Richtwerte sind ein Ausgangspunkt für die eigene Rechnung, keine Garantie gegen jedes finanzielle Risiko.
Welche Ausgaben in die Rechnung gehören
Für eine brauchbare Berechnung werden zunächst die unverzichtbaren Haushaltskosten zusammengerechnet: Wohnen, Energie, Lebensmittel, notwendige Versicherungen, Mobilität und regelmäßig selbst zu tragende Gesundheitskosten.
Jährliche Rechnungen sollten auf zwölf Monate verteilt werden. So verschwinden etwa Versicherungsbeiträge nicht aus der Kalkulation, nur weil sie im gerade betrachteten Monat nicht abgebucht wurden.
Urlaubsreisen, größere Geschenke und andere verschiebbare Anschaffungen brauchen eine eigene Planung. Wer dafür bereits Geld reserviert hat, sollte diesen Betrag bei der Bestandsaufnahme vom frei verfügbaren Guthaben abziehen. Derselbe Euro kann nur einmal ausgegeben werden.
Tabelle: So hoch fällt die Rücklage rechnerisch aus
Die folgende Tabelle zeigt eigene Berechnungen anhand der genannten Orientierung von drei bis sechs Monatsausgaben. Gemeint sind jeweils die notwendigen Ausgaben des gesamten Haushalts, bei einem Paar also die gemeinsamen Kosten.
| Notwendige Haushaltsausgaben pro Monat | Rücklage für drei Monate | Rücklage für sechs Monate |
|---|---|---|
| 1.000 Euro | 3.000 Euro | 6.000 Euro |
| 1.250 Euro | 3.750 Euro | 7.500 Euro |
| 1.500 Euro | 4.500 Euro | 9.000 Euro |
| 1.750 Euro | 5.250 Euro | 10.500 Euro |
| 2.000 Euro | 6.000 Euro | 12.000 Euro |
| 2.500 Euro | 7.500 Euro | 15.000 Euro |
Die Monatsausgaben dienen hier als Rechengröße, obwohl die laufende Rente bei einer Reparatur weitergezahlt wird. Die Tabelle unterstellt also keinen mehrmonatigen Ausfall der Rentenzahlung. Ob die errechnete Summe zum Haushalt passt, zeigt erst der Blick auf die konkreten Risiken.
Ein Haus oder ein notwendiges Auto verändern den Bedarf
Wer auf ein älteres Auto angewiesen ist, muss eine größere Werkstattrechnung anders gewichten als jemand, der alle wichtigen Wege ohne Wagen erledigen kann. Bei Wohneigentum kommen mögliche Ausgaben für Gebäude und Haustechnik hinzu.
Eine Rücklage, die für einen Mieterhaushalt ausreichend erscheint, kann bei einer kostspieligen Reparatur am eigenen Haus schnell aufgebraucht sein.
Absehbare Arbeiten am Gebäude sollten deshalb gesondert kalkuliert werden. Das gilt auch für mögliche Sonderumlagen bei einer Eigentumswohnung, wenn die gemeinschaftliche Rücklage nicht ausreicht. Geld, das bereits für solche Zahlungen verplant ist, steht für andere Notfälle nicht mehr vollständig zur Verfügung.
Der Notgroschen muss erreichbar bleiben
Ein separates Tagesgeldkonto eignet sich grundsätzlich für eine kurzfristige Reserve: Das Guthaben bleibt ohne feste Laufzeit verfügbar und unterliegt keinen Börsenkursschwankungen.
Für Zahlungen wird es üblicherweise zunächst auf das Referenzkonto überwiesen. Ein kleiner Puffer auf dem Girokonto kann deshalb zusätzlich sinnvoll sein.
Aktien und Aktienfonds können gerade dann im Minus stehen, wenn dringend Geld gebraucht wird. Ein notwendiger Verkauf macht den Verlust in diesem Moment endgültig. Festgeld ist für den jederzeit benötigten Teil der Reserve ebenfalls ungeeignet, wenn der Vertrag während der Laufzeit keine Verfügung erlaubt.
Nach den Informationen der BaFin zur Einlagensicherung sind Bankeinlagen grundsätzlich bis 100.000 Euro je Einleger und Bank gesetzlich geschützt. Mehrere Konten bei derselben Bank vervielfachen diesen Schutz nicht. Bei der Auswahl eines Tagesgeldangebots sollten deshalb auch das dahinterstehende Kreditinstitut und die zuständige Einlagensicherung geprüft werden.
Bei kleiner Rente helfen realistische Zwischenziele
Eine Rücklage von mehreren Tausend Euro ist für Menschen mit knappem Budget oft nur über Jahre erreichbar. Wer monatlich 25 Euro zurücklegen kann, spart ohne Zinsen 300 Euro im Jahr und benötigt für 1.000 Euro insgesamt 40 Monate. Schon diese einfache Rechnung zeigt, wie wenig ein pauschaler Appell zu mehr Sparsamkeit bewirkt.
Ein erstes Ziel von beispielsweise 500 Euro kann trotzdem eine konkrete Entlastung bringen. Die Sparrate muss jedoch so bemessen sein, dass Miete, Ernährung und notwendige Versorgung weiter bezahlt werden können.
Ein Dauerauftrag auf das Sparkonto hilft wenig, wenn anschließend das Girokonto überzogen wird und dafür Zinsen anfallen.
Reicht die Rente dauerhaft nicht für den Lebensunterhalt, sollten Ansprüche auf ergänzende Leistungen geprüft werden. Je nach Situation kommen Wohngeld für Rentner oder Grundsicherung im Alter infrage. Auch mögliche Erstattungen und Nachzahlungen für Rentner verdienen einen Blick, wenn bisher Ansprüche ungenutzt geblieben sind.
Grundsicherung im Alter: Rücklagen sind bis zu bestimmten Grenzen geschützt
Wer Grundsicherung im Alter beantragt, muss grundsätzlich nicht sein gesamtes Erspartes verbrauchen. Für Alleinstehende sind regelmäßig 10.000 Euro als kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte geschützt, bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren und vergleichbaren Partnerschaften regelmäßig insgesamt 20.000 Euro. Diese Beträge nennt auch die Deutsche Rentenversicherung.
Die Grenze gilt für die entsprechenden Vermögenswerte zusammen, nicht für jedes Konto einzeln. Ein zusätzliches Tagesgeldkonto oder die Bezeichnung „Notgroschen“ schafft keinen weiteren Freibetrag. Einzelheiten erläutert unser Beitrag zum geschützten Bankguthaben bei der Grundsicherung.
Eine Spar-Empfehlung von beispielsweise 12.000 Euro bedeutet deshalb nicht, dass diese Summe bei einer alleinstehenden Person automatisch vollständig geschützt wäre. Weitere Schutzvorschriften und mögliche Härtefälle müssen gesondert geprüft werden. Die Vermögensprüfung beim Sozialamt folgt anderen Regeln als eine private Haushaltsplanung.
Drei Fragen und Antworten zum Notgroschen im Ruhestand
Wie viel Geld sollten Rentner als Notgroschen zurücklegen?
Drei bis sechs notwendige Monatsausgaben sind eine mögliche Orientierung. Bei monatlichen Haushaltskosten von 1.500 Euro wären das 4.500 bis 9.000 Euro. Die passende Summe hängt von den persönlichen Risiken und dem finanziellen Spielraum ab.
Wo sollte die Rücklage liegen?
Für die kurzfristige Reserve kommt grundsätzlich ein Tagesgeldkonto mit gesetzlicher Einlagensicherung infrage. Ein kleiner zusätzlicher Betrag auf dem Girokonto erleichtert unmittelbar fällige Zahlungen. Aktienanlagen und nicht vorzeitig verfügbares Festgeld eignen sich für diesen Zweck nicht.
Dürfen Rentner mit Grundsicherung einen Notgroschen behalten?
Ja, bei der Grundsicherung im Alter bleiben regelmäßig 10.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise insgesamt 20.000 Euro für nicht getrennt lebende Ehepaare und vergleichbare Partnerschaften geschützt. Diese Grenzen gelten für die entsprechenden Geldwerte insgesamt. Daneben können weitere gesetzliche Schutzvorschriften greifen.




