Bürgergeld: Welche Bewerbungskosten zahlt das Jobcenter?

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Der Bürgergeld-Regelsatz entspricht kaum dem Existenzminimum. Deshalb müssen Menschen, die Bürgergeld beziehen, die Kosten für Bewerbungen nicht vom Regelsatz bezahlen, sondern diese können vom Jobcenter zusätzlich übernommen werden. Sie müssen jedoch vorher beantragt werden.

Bewerbungen gehören zur Arbeitssuche

Das Bürgergeld soll ausdrücklich der Ausbildung, Weiterbildung und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt dienen. Bewerbungen zu schreiben, sich bei Arbeitgeber:innen vorzustellen und auch dafür Fahrten zu unternehmen, sich entsprechend zu kleiden und vorzubereiten, liegt klar im Interesse des Jobcenters. Grundsätzlich ist es deshlab in der Pflicht, Bewerbungskosten zu tragen.

Das Jobcenter urteilt nach Ermessen

Das Jobcenter zahlt zwar grundsätzlich Bewerbungskosten bei Bürgergeld, hat aber einen Ermessensspielraum. Ob es Bewerbungskosten überhaupt gestattet und wenn, dann in welcher Höhe, kann es selbst entscheiden.

Bürgergeld-Bezieher müssen einen Antrag stellen

Um Bewerbungskosten erstattet zu bekommen, müssen die Betroffenen einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

Es ist von Vorteil, wenn Betroffene mit ihrem Sachbearbeiter dieses bereits im Vorfeld absprechen, sich über die entsprechende Stelle austauschen und auch darüber, welche Kosten anfallen können. Der Antrag muss das Bewerbungsschreiben enthalten und ebenso die Antwort des Unternehmens auf die Bewerbung.

Was wird vom Jobcenter erstattet?

Das Jobcenter kann die üblichen Kosten übernehmen, die bei einer Bewerbung entstehen. Das sind erst einmal die Zahlungen für die schriftliche Bewerbung selbst. Dazu gehören:

  • eine Bewerbungsmappe,
  • Papier,
  • Druckkosten im Copyshop,
  • Umschläge und
  •  Bewerbungsfotos

Darüber hinaus sind Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen und Übernachtungskosten bei entfernteren Stellen mit dem Jobcenter abrechenbar.

Auch Kosten für Gesundheitszeugnisse, polizeiliche Führungszeugnisse und andere offiziellen Dokumente kann das Jobcenter bezahlen. Außerdem ist es sinnvoll, für das Vorstellungsgespräch nötige Kleidung oder Friseurbesuche, beim Jobcenter anzugeben.

Wie hoch ist die Erstattung?

Betroffene können vom Jobcenter nicht erwarten, dass es große Summen für Markenkleidung oder Spitzenfriseure bezahlt. Vielmehr liegt die Pauschale der Jobcenter für eine schriftliche Bewerbung bei 5 Euro und bei einem Jahresbetrag von 260 Euro.

Was darüber hinaus geht, müssen die Betroffenen vom Regelbetrag abziehen. Eine Onlinebewerbung wird mit 20 Cent unterstützt. Ein gutes Verhältnis zu ihrer Kontaktperson im Jobcenter kann wichtig sein. Dann können Sie besprechen, ob und warum bestimmte Kosten bei einer spezifischen Bewerbung wichtig sind.

Aufpassen bei Fahrtkosten

Beim Abrechnen der Fahrtkosten müssen Betroffene besonders aufpassen. Jobcenter zahlen hier nur, wenn der Stellenanbieter, bei dem sich die Arbeitssuchenden bewerben, die Fahrt nicht bezahlt. Ohne diesen Nachweis haben Sie kein Recht, eine Fahrtkostenerstattung zu beantragen. Wird diese gewährt, zahlen die Jobcenter meist 20 Cent pro gefahrenen Kilometer mit dem PKW.

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