Diese Hartz IV-Regel macht gütliche Einigungen vorm Sozialgericht zunichte

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Erschwerte Einigungen vor Gericht

Einigungen vor Gericht werden durch eine Jobcenter-Regel, die bereits 2019 eingeführt wurde, bei Hartz IV Klagen verhindert. Das kritisieren die Landessozialgerichte. “Das ist ein Verlust für den Rechtsfrieden”, sagt der Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Michael Fock. Die Belastungen der Landessozialgerichte seien in den Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Allein in Sachsen-Anhalt würden zwei Drittel der Klagen an den Sozialgerichten in den Bereich Hartz IV fallen. 15 000 bis 18 000 eingehenden Klagen verzeichnet das Bundesland.

Aus Sicht der Landessozialgerichte werden Einigungen vor Gericht bei Hartz IV Klagen deutlich erschwert. Schuld daran sind bestimmte Regelungen der Jobcenter. Prozessbevollmächtigte der Jobcenter dürfen kaum noch eigene Entscheidungen treffen. Das bemängelt der Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt Michael Fock in einem Gespräch mit der Deutschen Presse Agentur (dpa). Somit sind Vergleiche vor Gericht nicht mehr möglich, weil die Jobcenter-Mitarbeiter immer Rücksprache mit den Vorgesetzten halten müssen. Das erschwere die Arbeit der Gerichte bei Streitigkeiten, so Fock.

Keine Entscheidung ohne Vorgesetzten

Bislang war es üblich, dass Vergleiche im Gerichtssaal geschlossen werden, um eine gütliche Einigung zu erzielen, die für beide Seiten vertretbar sind. Da aber die Prozessbevollmächtigten der Jobcenter zunächst Rücksprache von halten müssen, müssen immer öfter Richter entscheiden. Ausgehandelte Vergleiche sind so nicht möglich, so die Kritik. Eine eigenständige Zustimmung düfen die Jobcenter-Mitarbeiter nicht tätigen. Das würde aber die Prozessdauer erheblich verkürzen. Zum Nachteil der Hartz IV Beziehenden und der Gerichte.

Viele Bescheide falsch berechnet

Beinahe jeder zweite Hartz IV Bescheid ist falsch berechnet. Meistens zum Nachteil des Leistungsberechtigten. Viele Hartz IV Bezieher scheuen jedoch den Rechtsweg, weshalb die Jobcenter Tausendfach mit ihren Falschberechnungen durchkommen.

Hier ein Leitfaden, wie der Rechtsweg erfolgreich beschritten werden kann:
– Bescheid vom Jobcenter mit falscher Berechnung der Leistungen, Sanktion, Zwangsumzug etc. hier prüfen
– Enthält der Bescheid Fehler legt der Anwalt Widerspruch ein
– Wird dem Widerspruch stattgegeben zahlt das Jobcenter die Anwaltskosten
– Wird der Widerspruch abgewiesen beantragt der Anwalt Beratungshilfe
– Wird der Widerspruch abgewiesen ist das nächste Rechtsmittel die Klage
– Ist die Klage erfolgreich zahlt das Jobcenter ihre Anwaltskosten
– Wird die Klage abgewiesen beantragt der Anwalt die Prozesskostenhilfe

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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