Digitales Lernen in der Corona-Krise – Pech für Hartz IV Kinder

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Kinder aus “Hartz IV-Familien” sind benachteiligt

Seit nunmehr zwei Wochen sind die Schulen aufgrund der Corona-Krise geschlossen. Noch ist nicht klar, wie sich die Krise weiterentwickelt und wann Schüler und Schülerinnen wieder zur Schule gehen können. Vielerorts wird nunmehr das E-Learning, also Digitales Lernen, eingeführt. Ohne gebrauchsfähigen PC ist die Teilnahme pragtisch unmöglich. Eine Problem für Kinder aus “Hartz IV Familien”.

Digitales Lernen soll Schulschließungen ausgleichen

Werden die Schulen nach den Osterferien wieder geöffnet? Nach derzeitigem Stand kann davon nicht ausgegangen werden. Immerhin soll nach Angaben der Kultusministerkonferenz das Schuljahr zählen und nicht wiederholt werden. Dennoch werden Lerndefizite auftreten. Diese sollen nunmehr mit digitalem Lernen ausgeglichen werden.

Ansich eine gute Idee, aber es scheitert an der Umsetzung. Denn nicht alle Schüler haben eine ausreichende technische Ausstattung, um an Web-Konferenzen teilzunehmen oder Materialen online zu bearbeiten. Denn für die wenigsten Kinder in sog. Bedarfsgemeinschaften steht ein eigener Computer zur Verfügung. Somit funktioniert das Prinzip des E-Learnings nicht für jeden gleich gut.

Benachteiligungen absehbar

Es kann also nun so kommen, dass Kinder aus einkommensschwachen Haushalten deutlich im Lernprozess benachteiligt werden, weil sie nicht am digitalen Lernen teilnehmen können. Experten fordern deshalb Sonderfonds, um ein Bildungsprogramm für die benachteiligten Kinder zu organisieren.

Ähnlich sieht es auch die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Experten warnen vor ungleichen Chancen und Lernmöglichkeiten im Zeichen der Krise. Die bereits jetzt schon vorhandene ungleichen Möglichkeiten werden durch die Corona-Krise noch einmal deutlich verschärft, so die GEW. Denn neben den oftmals nicht vorhandenen Computern, sind die Wohnungen meist zusätzlich sehr klein. Das Lernen fällt den Kindern schwerer, als anderen, weil sich Räumlichkeiten oftmals geteilt werden müssen.

Abhilfe: Antrag auf Anschaffung eines PC´s.

Zahlreiche Urteile wiesen in der Vergangenheit darauf hin, dass ein Anspruch auf Anschaffung eines Computers oder Tablet für Schüler besteht, wenn die Anforderungen der Schule entsprechend formuliert sind. Bedeutet: Benötigt der/oder die Schüler/in einen Computer, weil dieser unausweichlich für den Unterricht ist, stehen die Chancen nicht schlecht, dass einem solchen Antrag auch stattgegeben wird.

Weitere Hilfen hierzu

Alles zur Beantragungen, Urteilen hierzu und Begrüdungen: Antrag auf PC oder Tablet stellen!

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