Neue Grundsicherung ab Juli: Berliner Jobcenter können psychisch Erkrankte nicht schützen

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Ab dem 1. Juli 2026 ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld. Wer dreimal nicht beim Jobcenter erscheint, dem droht die komplette Streichung aller Leistungen — Regelsatz, Miete, Krankenversicherung. Psychisch Kranke sollen laut Gesetz davor geschützt werden:

Vor einer solchen Totalsanktion müssen Jobcenter sie persönlich anhören, notfalls zu Hause. Doch jetzt warnen ausgerechnet die Berliner Jobcenter selbst, dass sie diesen Schutz nicht umsetzen können.

Lutz Mania, Geschäftsführer des Jobcenters Berlin-Mitte, sprach gegenüber dem Tagesspiegel von einem „riesigen Ressourcenthema”. Jede aufsuchende Anhörung bei einem psychisch erkrankten Leistungsberechtigten erfordere zwei Sachbearbeiter, die gemeinsam den Hausbesuch durchführen.

Bei 430.000 Menschen, die in Berlin auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, und einer hohen Dichte psychischer Erkrankungen in der Stadt wird diese Pflicht zur personellen Überforderung.

Über die Hälfte aller Leistungsbeziehenden hat eine psychiatrische Diagnose

Die Dimension des Problems wird selten benannt: Eine Auswertung von über 4,2 Millionen Personen im Leistungsbezug nach SGB II und SGB III ergab, dass bei 52,1 Prozent eine psychiatrische Diagnose vorlag. Depressionen machten 53,9 Prozent der Diagnosen aus, Angst- und Schmerzstörungen 43,9 Prozent, Suchterkrankungen 15,3 Prozent. Psychische Erkrankungen sind im Leistungsbezug nicht die Ausnahme — sie betreffen die Mehrheit.

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung bestätigt den Befund aus einer anderen Perspektive: 45 Prozent der Bürgergeld-Beziehenden leiden an psychischen oder chronischen Erkrankungen. Sie suchen nicht aus Bequemlichkeit keine Arbeit, sondern weil Panikattacken, depressive Schübe oder soziale Phobien den Alltag blockieren.

Das Sanktionsregime der neuen Grundsicherung im Detail

Der Bundestag beschloss am 5. März 2026 die Umgestaltung des Bürgergelds mit 321 zu 268 Stimmen. Der Bundesrat hat das Gesetz passieren lassen. Die neuen Regeln greifen schrittweise ab dem 1. Juli.

Bei Meldeversäumnissen gilt ein Stufenmodell: Der erste versäumte Termin bleibt ohne Konsequenz, es folgt eine erneute Einladung.

Beim zweiten Versäumnis wird die Grundsicherung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt — bei einem Alleinstehenden mit 563 Euro Regelsatz sind das rund 169 Euro weniger. Beim dritten versäumten Termin können alle Leistungen komplett gestrichen werden: Regelsatz, Mietübernahme, Krankenversicherungsbeitrag.

Sabine M., 47, aus Berlin-Lichtenberg, kennt dieses Szenario. Seit drei Jahren bezieht sie Bürgergeld, seit fünf Jahren leidet sie unter einer generalisierten Angststörung. An schlechten Tagen schafft sie es nicht aus der Wohnung. Den letzten Termin im Jobcenter hat sie verpasst, weil sie bereits im Treppenhaus eine Panikattacke bekam.

Der Bescheid, der danach im Briefkasten lag, drohte mit einer Leistungskürzung von 30 Prozent. Sie hätte anrufen können, sagt das Jobcenter. Sie hätte in dem Moment nicht telefonieren können, sagt sie.

Schutzklausel auf dem Papier — Überforderung in der Praxis

Der Gesetzgeber hat auf den Druck von Fachverbänden und SPD-Fraktion reagiert und eine Schutzklausel für psychisch Erkrankte ins Gesetz geschrieben. Ist dem Jobcenter eine psychische Erkrankung bekannt oder besteht ein Verdacht, dass eine schriftliche Anhörung nicht ausreicht, muss es die betroffene Person vor einer Totalsanktion persönlich anhören.

Das kann per Anruf geschehen, durch einen Besuch oder durch eine Einladung zum Gespräch mit besonderer Begleitung.

Klingt nach Schutz. In der Praxis der Berliner Jobcenter bedeutet es: zwei Sachbearbeiter raus aus dem Büro, quer durch die Stadt, zu einem Hausbesuch, bei dem sie beurteilen sollen, ob jemand psychisch in der Lage ist, Termine wahrzunehmen. Lutz Mania bringt das Problem auf den Punkt: Die Sachbearbeiter im Jobcenter sind nicht dafür ausgebildet, psychische Erkrankungen einzuschätzen.

Sie sind Verwaltungsfachkräfte, keine Therapeuten. Und dennoch sollen sie in einer Wohnung stehen und entscheiden, ob die Person vor ihnen krank oder unwillig ist.

Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte formuliert es noch deutlicher: Das Personal im Jobcenter sei in keiner Weise dazu befugt, psychische Erkrankungen einzuschätzen. Die Maßnahmen seien ein inakzeptabler Teil der gesteigerten staatlichen Härte gegenüber Arbeitsuchenden.

Berlin: 430.000 Leistungsberechtigte, 5.700 Beschäftigte

Die Berliner Situation verschärft das Problem. Zwölf Jobcenter betreuen in der Hauptstadt rund 430.000 Personen in 236.000 Bedarfsgemeinschaften. 320.000 von ihnen gelten als erwerbsfähig. Im vergangenen Jahr konnten die Jobcenter nach eigenen Angaben 70.000 Menschen in Arbeit vermitteln — ein Erfolg, den die neuen Sanktionsregeln nun gefährden könnten.

Denn die Personaldecke ist dünn. 5.700 Beschäftigte stehen der Masse an Betreuungsfällen gegenüber.

Wenn künftig bei jedem Sanktionsverfahren gegen einen psychisch belasteten Menschen zwei Sachbearbeiter einen Hausbesuch machen müssen, bindet das Kapazitäten, die an anderer Stelle fehlen. Die Vermittlungsarbeit, die das Gesetz mit dem wiedereingeführten Vermittlungsvorrang gerade stärken will, wird durch die Schutzpflicht ausgebremst.

Frank-Michael Süß, Leiter des Jobcenters Lichtenberg, betont zwar, dass es immer wieder gelinge, auch psychisch kranke Menschen in geregelte Arbeit zu vermitteln. Doch das setzt eine Betreuungsintensität voraus, die mit den neuen Kontrollpflichten kaum vereinbar ist.

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Miete, Misstrauen und der Druck auf Kranke

Die Sanktionsverschärfung ist nicht das einzige Problem. Die neue Grundsicherung bringt eine weitere Belastung: Die bisherige Karenzzeit für Wohnkosten wird gedeckelt. Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs übernahm das Jobcenter bisher auch überhöhte Mieten vollständig.

Künftig zahlt es maximal das Anderthalbfache der als angemessen geltenden Summe. In Berlin, wo sich Angebotsmieten seit 2015 nahezu verdoppelt haben, trifft das viele Betroffene hart.

Noch gravierender: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat eine Regelung eingefügt, die wiederholte Krankschreibungen zur Entschuldigung verpasster Termine ausdrücklich als Verdachtsgrund im Gesetzestext benennt. Nicht als interne Verwaltungsanweisung, nicht als Ermessensspielraum — sondern als kodifiziertes Misstrauen.

Wer chronisch krank ist und deswegen regelmäßig Termine absagen muss, gerät automatisch in einen Verdachtsmodus. Bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung kann das Jobcenter die betroffene Person sogar zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten.

Die Deutsche Depressionsliga warnt, dass Druck durch Sanktionen bei Menschen mit Depressionen die Erkrankung nicht lindert, sondern verschärft. Existenzielle Ängste — etwa die Angst, die Wohnung zu verlieren — überfordern selbst gesunde Menschen. Bei psychisch Kranken können sie eine Abwärtsspirale auslösen, an deren Ende Obdachlosigkeit steht.

Gewerkschaften und Fachverbände: Reform trifft die Schwächsten zuerst

Die Kritik beschränkt sich nicht auf Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnet die verschärften Sanktions- und Mitwirkungsregeln als sozialpolitisch inakzeptabel und warnt vor fehlenden Schutzmechanismen für psychisch Erkrankte.

Ver.di verweist auf eine Befragung unter Jobcenter-Beschäftigten: 70 Prozent berichten von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Menschen, die sie betreuen. Nicht die Betroffenen klagen — das eigene Personal bestätigt die Überforderung.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas versprach, man wolle „nicht die Falschen treffen”. Doch wenn die Jobcenter, die das Gesetz umsetzen sollen, bereits vor seinem Inkrafttreten Alarm schlagen, ist dieses Versprechen nicht mehr als eine politische Formel. In Berlin wird ab Juli sichtbar werden, was passiert, wenn ein Gesetz Schutz verlangt, den die Behörden nicht leisten können.

Was psychisch Erkrankte jetzt tun sollten

Wer Grundsicherung bezieht und unter einer psychischen Erkrankung leidet, sollte nicht abwarten, bis die neuen Regeln greifen. Ein psychiatrisches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung, die die Erkrankung und ihre Auswirkungen auf die Alltagsfähigkeit dokumentiert, ist der wichtigste Schutz vor unverhältnismäßigen Sanktionen.

Ohne eine solche Bescheinigung steht das Jobcenter vor der Situation, selbst beurteilen zu müssen, ob eine Erkrankung vorliegt — und dazu ist es weder ausgebildet noch befugt.

Die Wartezeiten für einen Facharzttermin in der Psychiatrie betragen in vielen Regionen mehrere Monate. Wer noch nicht in Behandlung ist, aber unter Symptomen leidet, kann sich an den sozialpsychiatrischen Dienst der Kommune wenden oder Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände aufsuchen.

Auch Sozialverbände wie der VdK oder der Paritätische beraten kostenlos zu Widerspruchsmöglichkeiten gegen Sanktionsbescheide.

Gegen jeden Sanktionsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bei einer Totalsanktion — also der vollständigen Streichung aller Leistungen — empfehlen Sozialrechtsexperten, zusätzlich einen Eilantrag beim Sozialgericht zu stellen. Die Kosten dafür übernimmt bei Bedarf die Prozesskostenhilfe.

Häufig gestellte Fragen

Müssen psychisch Erkrankte ab Juli 2026 mit denselben Sanktionen rechnen wie alle anderen?
Nicht automatisch. Das Gesetz sieht vor, dass psychisch Erkrankte vor einer Totalsanktion persönlich angehört werden müssen. Allerdings liegt die Beurteilung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, faktisch beim Jobcenter — und dessen Personal ist dafür nicht ausgebildet.

Kann das Jobcenter mich zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen?
Ja. Die im Bundestag beschlossene Fassung sieht vor, dass Jobcenter Leistungsberechtigte bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten können.

Was passiert, wenn ich wegen einer Panikattacke einen Termin verpasse?
Beim ersten Versäumnis drohen keine Konsequenzen. Ab dem zweiten Mal kann die Leistung um 30 Prozent gekürzt werden. Wer ein ärztliches Attest vorlegen kann, das die Erkrankung und ihre Auswirkungen belegt, hat bessere Chancen, die Sanktion abzuwenden.

Wo finde ich Hilfe, wenn ich keinen Therapieplatz bekomme?
Der sozialpsychiatrische Dienst der Kommune ist eine erste Anlaufstelle. Auch Wohlfahrtsverbände und Sozialberatungsstellen bieten kostenlose Beratung an. Gegen Sanktionsbescheide kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Gilt die neue Regelung auch für Menschen, die noch keine Diagnose haben?
Das ist das zentrale Problem. Ohne ärztliche Diagnose oder Attest greift der formale Schutz nicht. Betroffene sollten sich daher möglichst frühzeitig um eine ärztliche Dokumentation ihrer Symptome bemühen — auch wenn ein Facharzttermin noch Monate entfernt ist, kann der Hausarzt eine Erstbescheinigung ausstellen.

Quellen:
bag arbeit e.V.: Bundesrat beschließt neue Grundsicherung
Vorwärts: Grundsicherung: Was psychisch Kranke bei der Jobsuche brauchen
IAB: Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung
Deutsches Ärzteblatt: Verschärfungen beim Bürgergeld soll kranke Menschen nicht betreffen