Dein Arzt verschreibt dir eine App. Du lädst sie herunter, nutzt sie ein paar Wochen – und am Ende stellt sich heraus: Ein Nutzen für deine Gesundheit konnte nie nachgewiesen werden. Die Krankenkasse hat trotzdem bis zu 547 Euro dafür bezahlt. Mit Beitragsgeld. Mit deinem Geld.
Genau das ist seit 2020 hunderttausende Male passiert. Der aktuelle Jahresbericht des GKV-Spitzenverbandes legt offen, was Versicherte über sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – wissen sollten, bevor sie eine solche App annehmen oder ablehnen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine DiGA und wer prüft sie?
Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten digitale Anwendungen auf Rezept verschreiben. Das Prinzip klingt sinnvoll: Eine App hilft bei Tinnitus, Rückenschmerzen oder Angststörungen – die Krankenkasse zahlt, der Versicherte profitiert.
Zugelassen werden diese Apps durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn. Das Institut prüft innerhalb von nur drei Monaten, ob eine App die technischen Voraussetzungen erfüllt: Datenschutz, Risikoklasse, und ob der Hersteller wenigstens begonnen hat, eine Studie zum Nutzennachweis durchzuführen. Ob die App tatsächlich wirkt, muss bei der Aufnahme ins Verzeichnis nicht nachgewiesen sein.
Der Hersteller bekommt dann bis zu zwei Jahre Zeit – zuerst zwölf Monate, auf Antrag verlängerbar –, um die Wirksamkeit zu belegen. In dieser gesamten Erprobungsphase ist die App bereits verschreibungsfähig. Du kannst sie bekommen. Und die Krankenkasse muss sie bezahlen.
Weniger als jede fünfte App hat ihren Nutzen bewiesen
Das Ergebnis nach fünf Jahren ist ernüchternd. Insgesamt 74 DiGA wurden seit 2020 in das offizielle Verzeichnis aufgenommen. Davon konnte weniger als jede fünfte bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme einen nachgewiesenen Nutzen vorweisen. 16 Apps wurden inzwischen wieder komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen – weil der Beweis ausblieb. Ende 2025 enthielt das Verzeichnis noch 58 Apps.
Darunter waren Apps, die Versicherte über Monate aktiv genutzt hatten. Velibra, eine DiGA für Menschen mit generalisierten Angststörungen, wurde nach der Erprobungsphase nicht dauerhaft aufgenommen und ist nicht mehr im Verzeichnis.
Cara Care, eingesetzt bei Reizdarmsyndrom, verlor ebenfalls den Eintrag. Wer diese Apps genutzt hatte, stand von einem Tag auf den anderen ohne das digitale Therapieprogramm da – und die Krankenkasse hatte in der Zwischenzeit den vollen Herstellerpreis gezahlt, ohne je einen Wirksamkeitsnachweis in der Hand gehabt zu haben.
Dein Beitrag hat dafür 400 Millionen Euro gezahlt
Bis Ende 2025 wurden DiGA rund 1,6 Millionen Mal verschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen haben dafür seit 2020 insgesamt 400 Millionen Euro ausgegeben. Geld, das aus den Beiträgen aller gesetzlich Versicherten stammt – also auch aus deinen.
Besonders problematisch ist dabei die Preisgestaltung. Während der Erprobungsphase darf der Hersteller den Preis seiner App vollkommen frei festlegen – unabhängig davon, ob ein Nutzen belegt ist oder nicht. Der durchschnittliche Herstellerpreis lag 2024 bei 547 Euro pro Verordnung. Die teuerste App – eine Anwendung für Multiple-Sklerose-Patienten – kostete sogar 2.077 Euro.
Erst nach dem Ende der Erprobungsphase, wenn Krankenkassen und Hersteller über den Preis verhandeln, sinkt er im Schnitt auf 229 Euro – weniger als die Hälfte. Das bedeutet: Jede Verordnung während der Erprobung hat die Solidargemeinschaft im Schnitt 318 Euro mehr gekostet als nötig gewesen wäre – für Apps, deren Wirksamkeit zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht feststand. Das ist keine Panne im System. Das ist das System.
Was passiert, wenn eine App gestrichen wird
Velibra war für viele Betroffene mit Angststörungen über Monate fester Bestandteil ihrer Behandlung. Die App führte Nutzer durch kognitive Übungen, half beim Erkennen von Angstmustern und wurde von Ärzten aktiv empfohlen.
Dann kam das Ende der Erprobungsphase – und der Nutzennachweis reichte nicht aus. Velibra wurde aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen. Für laufende Nutzer bedeutete das den abrupten Abbruch einer Therapiemaßnahme, keine automatische Alternative, keine Rückerstattung.
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Rund ein Fünftel aller jemals ins Verzeichnis aufgenommenen DiGA wurde wieder gestrichen. In einzelnen Fällen haben Hersteller zusätzlich Insolvenz angemeldet – womit ihre App von heute auf morgen nicht mehr erreichbar war, samt aller gesundheitsbezogenen Daten, die Versicherte dort hinterlegt hatten.
Was du konkret tun kannst – vor und nach der Verschreibung
Wenn du gerade eine DiGA nutzt oder dein Arzt dir eine verschreiben will, gibt es eine Frage, die du sofort klären solltest: Ist diese App dauerhaft oder nur vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelistet?
Dauerhaft gelistete Apps haben die Erprobungsphase abgeschlossen und ihren Nutzen in einer Studie nachgewiesen. Vorläufig gelistete befinden sich noch im Experiment – und du finanzierst dieses Experiment mit deinem Beitrag, ohne gefragt worden zu sein.
Die Antwort findest du selbst: Das offizielle DiGA-Verzeichnis des BfArM ist öffentlich zugänglich unter diga.bfarm.de. Jede App ist dort mit ihrem aktuellen Status ausgewiesen. Wenn du den Namen der verschriebenen DiGA kennst, kannst du in zwei Minuten nachsehen, ob sie dauerhaft oder vorläufig zugelassen ist.
Du bist nicht verpflichtet, eine DiGA anzunehmen. Eine App ist eine freiwillige Leistung. Wenn du sie nach einigen Wochen als nicht hilfreich empfindest, teile das deinem Arzt mit. Eine DiGA kannst du auch ohne Arztrezept direkt bei deiner Krankenkasse beantragen, sofern du einen Diagnosenachweis vorlegen kannst. Auch hier gilt: Status vorher prüfen.
Der Gesetzgeber hat das System 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz so konstruiert – Nutzennachweis erst nach der Zulassung, Preise im ersten Jahr frei wählbar – und es seitdem nicht grundlegend geändert.
Bis sich das ändert, liegt der einzige wirksame Filter beim Arzt und beim Patienten. Frag nach dem Status. Schau ins Verzeichnis. Und nimm eine App auf Rezept nicht als Qualitätssignal entgegen – es ist derzeit keines.
Häufige Fragen zu DiGA und Apps auf Rezept
Muss ich eine verschriebene DiGA nutzen?
Nein. Eine DiGA ist keine Pflichtleistung. Du kannst sie ablehnen oder nach der Probezeit abbrechen – ohne Nachteile bei der Krankenkasse oder gegenüber deinem Arzt.
Wie erkenne ich, ob eine App ihren Nutzen bewiesen hat?
Im öffentlichen DiGA-Verzeichnis des BfArM unter diga.bfarm.de ist für jede App angegeben, ob sie dauerhaft oder nur vorläufig aufgenommen wurde. Dauerhaft aufgenommene Apps haben eine Wirksamkeitsstudie abgeschlossen. Vorläufig aufgenommene befinden sich noch in der Erprobungsphase – der Nutzen ist noch nicht belegt.
Was passiert mit meinen Daten, wenn eine DiGA eingestellt wird?
Beantrage die Löschung deiner gesundheitsbezogenen Daten aktiv per E-Mail beim Hersteller und bewahre die Bestätigung auf. Eine automatische Löschung ist gesetzlich nicht in allen Fällen klar geregelt – warte nicht darauf.
Kann meine Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern?
Für eine gültig verschriebene und im Verzeichnis gelistete DiGA ist die Krankenkasse grundsätzlich zur Kostenübernahme verpflichtet. Lehnt sie dennoch ab, hast du das Recht auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid und kannst innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Kann ich eine DiGA auch ohne Arztrezept bekommen?
Ja, mit einem Diagnosenachweis direkt bei deiner Krankenkasse. Der Weg über den Arzt ist in der Praxis aber schneller.




