Neue 2/3-Grenze geplant: Das Krankengeld soll ab 2027 wegfallen

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Für viele ältere Beschäftigte ist die Teilrente bislang ein flexibles Instrument. Sie erlaubt den gleitenden Übergang in den Ruhestand, ohne die Erwerbstätigkeit vollständig aufzugeben. Besonders attraktiv war in den vergangenen Jahren die Möglichkeit, eine sehr hohe Teilrente zu beziehen und trotzdem weiter sozialversicherungspflichtig zu arbeiten.

Genau an dieser Stelle setzt eine geplante Änderung beim Krankengeld an. Nach dem Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll der Krankengeldanspruch künftig entfallen, wenn die bezogene Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Die Änderung soll ab 2027 greifen und betrifft damit vor allem Teilrentenmodelle nahe an der Vollrente.

Warum die hohe Teilrente bisher so attraktiv war

Seit dem Flexirentengesetz können Altersrentnerinnen und Altersrentner statt einer Vollrente auch eine Teilrente wählen. Diese kann nach den Angaben der FinanzKommission Gesundheit zwischen 10 Prozent und 99,99 Prozent der Vollrente liegen. Wer also beispielsweise 99,99 Prozent seiner Altersrente bezieht, verzichtet nur auf einen sehr kleinen Rentenanteil.

Der Unterschied zur Vollrente ist sozialrechtlich dennoch erheblich. Beim Bezug einer Vollrente wegen Alters endet der Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einer Teilrente blieb dieser Anspruch bislang grundsätzlich erhalten, sofern daneben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestand.

Das führte zu einer Gestaltungsmöglichkeit, die von der Politik nun kritisch bewertet wird. Wer nahezu die volle Altersrente bezieht und zusätzlich arbeitet, konnte im Krankheitsfall nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin Krankengeld erhalten.

Aus Sicht der Reformbefürworter entsteht dadurch eine zusätzliche Absicherung, die nicht mehr zum Unterschied zwischen Vollrente und sehr hoher Teilrente passt.

Was die geplante 2/3-Grenze bedeutet

Die geplante Regelung setzt eine klare Schwelle. Krankengeld soll nur noch dann möglich sein, wenn die Teilrente weniger als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Liegt die Teilrente bei zwei Dritteln oder darüber, soll der Anspruch auf Krankengeld enden.

Damit würde sich die bisherige Strategie einer sehr hohen Teilrente deutlich verändern. Modelle mit 99,99 Prozent Teilrente wären vom geplanten Ausschluss besonders betroffen. Wer den Krankengeldschutz behalten will, müsste die Teilrente künftig deutlich niedriger wählen.

Wichtig ist dabei nicht, ob jemand weiterhin arbeitet. Auch eine fortbestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung würde den Krankengeldanspruch nach der geplanten Regelung nicht retten, wenn die Teilrente die neue Grenze erreicht oder überschreitet. Die Grenze soll also an die Rentenhöhe anknüpfen, nicht allein an den Beschäftigungsstatus.

Warum die Krankenkassen entlastet werden sollen

Der Vorschlag steht im Zusammenhang mit den Finanzproblemen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die FinanzKommission Gesundheit wurde beauftragt, Reformempfehlungen vorzulegen, mit denen die Beitragssätze ab 2027 stabilisiert werden können.

In ihrem Bericht verweist sie auf eine erwartete Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro im Jahr 2027, falls keine Reformen umgesetzt werden.

Die Anpassung beim Krankengeld für Teilrentnerinnen und Teilrentner ist nur ein einzelner Baustein eines größeren Sparpakets. Die FinanzKommission schätzt die Entlastung durch diese konkrete Maßnahme auf rund 36 Millionen Euro im Jahr 2027. Im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist von jährlichen Einsparungen von rund 30 Millionen Euro durch den Mindestabstand zwischen Voll- und Teilrente die Rede.

Die Änderung wird mit der Vermeidung von Mitnahmeeffekten begründet. Gemeint ist, dass ein sehr kleiner Verzicht auf die Vollrente bislang ausreichen konnte, um zusätzlich den Zugang zum Krankengeld offenzuhalten. Der geplante Mindestabstand soll diese Gestaltung künftig ausschließen.

Welche Versicherten besonders betroffen wären

Betroffen wären vor allem Menschen, die bereits eine Altersrente beziehen, aber weiterhin arbeiten. Dazu gehören Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze ebenso wie Personen, die eine vorgezogene Altersrente als Teilrente nutzen. Besonders relevant ist die Änderung für alle, die bislang eine sehr hohe Teilrente gewählt haben.

Für Menschen mit gesundheitlichen Risiken kann die geplante Änderung erhebliche Folgen haben. Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kann Krankengeld eine wichtige Einkommenssicherung sein. Fällt dieser Schutz weg, bleibt im Krankheitsfall nur die Rente und gegebenenfalls anderes Einkommen.

Die Regelung würde nicht bedeuten, dass Teilrente und Krankengeld generell unvereinbar werden. Wer eine Teilrente unterhalb der Zwei-Drittel-Grenze bezieht, soll den Krankengeldanspruch grundsätzlich behalten können. Die Teilrente müsste dann aber spürbar niedriger ausfallen als bei den bisher beliebten 99,99-Prozent-Modellen.

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Übersicht: Was sich ändern soll

Situation Geplante Folge beim Krankengeld
Vollrente wegen Alters Kein Anspruch auf Krankengeld
Teilrente von weniger als zwei Dritteln der Vollrente Krankengeldanspruch soll grundsätzlich erhalten bleiben
Teilrente von zwei Dritteln oder mehr der Vollrente Krankengeldanspruch soll ab 2027 entfallen
Sehr hohe Teilrente, etwa 99,99 Prozent Dieses Modell würde den Krankengeldschutz voraussichtlich nicht mehr sichern

Noch ist die Änderung nicht endgültig beschlossen

Wichtig ist der aktuelle Verfahrensstand. Die 2/3-Regel findet sich in Reformempfehlungen und im Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ein Referentenentwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Details noch ändern. Auch Übergangsregelungen, Stichtage oder Formulierungen im Sozialgesetzbuch können im politischen Verfahren angepasst werden. Wer bereits eine Teilrente bezieht oder eine solche plant, sollte deshalb nicht nur auf die bisherige Rechtslage schauen, sondern die Entwicklung bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss verfolgen.

Was Betroffene jetzt beachten sollten

Für Beschäftigte im Rentenalter wird die Wahl der Teilrentenhöhe künftig wichtiger. Bisher konnte eine Teilrente nahe der Vollrente attraktiv sein, weil sie Rentenbezug, Weiterarbeit und Krankengeldschutz verbinden konnte. Sollte die neue Regel kommen, wäre dieser Vorteil bei hohen Teilrenten weitgehend beendet.

Vor einer Entscheidung über eine Teilrente sollten Betroffene deshalb mehrere Fragen prüfen. Wie hoch wäre die Teilrente unterhalb der Zwei-Drittel-Grenze?

Wie wichtig ist der Krankengeldschutz angesichts der eigenen Erwerbstätigkeit und Gesundheit? Und wie groß wäre der finanzielle Unterschied zwischen einer niedrigeren Teilrente mit Krankengeldschutz und einer höheren Teilrente ohne diesen Schutz?

Besonders vorsichtig sollten Personen sein, die weiterhin in größerem Umfang arbeiten und auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Bei längerer Krankheit kann der Wegfall von Krankengeld spürbare Einkommenslücken verursachen.

Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse oder einer unabhängigen Sozialrechtsberatung kann helfen, die eigene Situation richtig einzuordnen.

Ein kurzer Praxisfall

Ein 67-jähriger Arbeitnehmer bezieht bereits Altersrente, arbeitet aber weiter in Teilzeit. Bisher entscheidet er sich für eine 99,99-Prozent-Teilrente, weil er dadurch fast die volle Rente erhält und trotzdem den Krankengeldanspruch behalten kann. Nach sechs Wochen Krankheit könnte bislang Krankengeld relevant werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ab 2027 könnte dieses Modell nach der geplanten Regelung anders bewertet werden. Da die Teilrente deutlich über zwei Dritteln der Vollrente liegt, würde der Krankengeldanspruch entfallen. Der Arbeitnehmer müsste dann abwägen, ob er eine niedrigere Teilrente unterhalb der Zwei-Drittel-Grenze wählt oder auf den Krankengeldschutz verzichtet.

Fragen und Antworten zur geplanten 2/3-Regel bei Teilrenten

Was besagt die geplante 2/3-Regel beim Krankengeld?
Die Regel sieht vor, dass der Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn eine Teilrente in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Vollrente bezogen wird. Damit wird eine klare Grenze eingeführt, die sich an der Höhe der Rente orientiert. Ziel ist es, den Unterschied zwischen Teilrente und Vollrente auch beim Krankengeld deutlicher zu machen.

Ab wann soll die neue Regelung gelten?
Nach aktuellem Stand soll die Änderung ab dem Jahr 2027 in Kraft treten. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird. Bis dahin gilt weiterhin die bestehende Rechtslage.

Wer ist von der Änderung besonders betroffen?
Vor allem Beschäftigte im Rentenalter, die eine sehr hohe Teilrente beziehen und gleichzeitig arbeiten, wären betroffen. Insbesondere Modelle mit nahezu voller Rente, etwa 99,99 Prozent, verlieren den bisherigen Vorteil beim Krankengeld. Für diese Gruppe kann sich die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall deutlich verändern.

Gibt es weiterhin Krankengeld bei einer Teilrente?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn die Teilrente unterhalb der Zwei-Drittel-Grenze liegt, soll der Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich bestehen bleiben. Entscheidend ist also die konkrete Höhe der gewählten Teilrente.

Was sollten Betroffene jetzt tun?
Wer eine Teilrente plant oder bereits bezieht, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Es kann sinnvoll sein, verschiedene Varianten der Rentenhöhe durchzurechnen und deren Auswirkungen auf das Einkommen im Krankheitsfall zu prüfen. Eine individuelle Beratung kann helfen, die passende Entscheidung zu treffen.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Bearbeitungsstand 16. April 2026.
FinanzKommission Gesundheit: Erster Bericht vom 30. März 2026, insbesondere Reformempfehlung Nr. 55 zur Anpassung des Krankengeldanspruchs bei Teilrente. Bundesministerium für Gesundheit: Ausführungen zu erwarteten Minderausgaben durch den Mindestabstand zwischen Voll- und Teilrente beim Krankengeld.