Schulden: Negativer Schufa-Eintrag erschwert Auto-Zulassung

Lesedauer 2 Minuten

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann erschwert werden, wenn Betroffenen aufgrund von Schulden einen Schufa-Eintrag haben. Der Grund für die erschwerte Zulassung liegt nicht bei der Kfz-Zulassungsstelle, sondern beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Auswege können helfen, das Auto doch noch zuzulassen.

Wie ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) festgestellt hat, verstößt die Erstellung von Score-Werten zur Kreditwürdigkeit durch die Schufa gegen europäisches Recht. Wie wichtig es ist, dass hier hoffentlich bald ein wegweisendes Urteil des EuGH ergeht, zeigt auch dieses Beispiel, wenn es um die Zulassung eines Autos geht.

Schlechter Schufa-Score erschwert Kfz-Zulassung

Wer ein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden will, muss eine Bestätigung seines Versicherers vorlegen. Die meisten Versicherungen prüfen jedoch die Bonität des Versicherungsnehmers. Dazu holen die Anbieter eine Schufa-Auskunft ein.

Die Schufa ist die “Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung” und sammelt Daten darüber, ob zum Beispiel Kredite pünktlich zurückgezahlt wurden, eine Privatinsolvenz vorliegt oder Konten bei Banken überzogen sind.

Negative Einträge bei der Schufa können z.B. sein, wenn es zu Zahlungsausfällen gekommen ist, Zahlungsrückstände bestehen oder Kredite vom Anbieter gekündigt wurden. Darüber hinaus werden auch Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen angepasst.

Lesen Sie zum Thema:

Urteil: SGB II Bezieher müssen ein teureres Auto nicht automatisch verkaufen

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Demnach dürfen Versicherer einen Antrag auch bei negativen Schufa-Einträgen nicht einfach ablehnen. Allerdings kann der Versicherer den Vertrag kündigen, wenn die Beiträge (ab der ersten Rate) nicht gezahlt werden.

Geringere Haftung mit weniger Leistung

“Ist die Bonität eines Versicherungsantragstellers schlecht, kann der Versicherer eine Haftpflichtversicherung mit deutlich reduzierten Leistungen anbieten”, berichtet Rechtsanwalt Christian Lange. So kann zum Beispiel die Deckungssumme auf das gesetzliche Minimum reduziert werden.

Dann sind im Schadensfall nur maximal 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden versichert.

In den meisten Tarifen liegen die Deckungssummen deutlich darüber. So sind bei den meisten Anbietern 100 Millionen Euro für Personenschäden versichert. Zusatzleistungen wie Mallorca-Police, Kfz-Schutzbrief oder Verkehrsrechtsschutz fallen weg.

Schwierig wird es, wenn man ein Auto auf Raten kauft und Teil- oder Vollkasko verlangt wird. Diese wird bei einem negativen Schufa-Ergebnis sicher nicht angeboten.

Das gleiche gilt, wenn ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, weil in der Vergangenheit viele Unfälle passierten. Auch dann verweigern die Anbieter regelmäßig eine Teil- oder Vollkasko.

Nicht alle Versicherer verlangen eine Bonitätsauskunft.

Allerdings ist auch der Konkurrenzdruck unter den Versicherungsanbietern groß. Nicht jeder Versicherer lehnt daher bestimmte Tarife ab oder verlangt erst gar keine Bonitätsprüfung, weshalb sich eine längere Suche – auch im Internet auf Vergleichsportalen – durchaus lohnt.

Wer den persönlichen Kontakt zu seinem Versicherungsmakler sucht, kann ebenfalls gute Chancen auf eine vernünftige Kfz-Versicherung haben, wie auch Versicherungsexperte Wolfgang Schütz vom Vergleichsportal Verivox rät.

“Wenn möglich, sollte der Antragsteller auch von sich aus eine Vorauszahlung für ein Jahr anbieten”, so Schütz. Im Vorteil ist auch, wer nachweisen kann, dass er seine Police in der Vergangenheit regelmäßig bezahlt hat.

Letzter Ausweg: Versicherung über Dritte

Hilft alles nichts, empfiehlt es sich, einen Freund oder nahen Verwandten zu bitten, das Auto auf seinen Namen anzumelden und die Versicherung abzuschließen.

Das setzt allerdings ein großes Vertrauensverhältnis und auch eine gute Bonität der Person voraus, die das Auto zulassen will.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...