Mütterrente 3: So hoch ist die Nachzahlung pro Kind

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Mehr Rente ab 2027, das Geld aber erst 2028: Bei der Mütterrente III müssen viele Eltern auf die Auszahlung warten. Für ein vor 1992 geborenes Kind ergeben sich beim heutigen Rentenwert rechnerisch 255,12 Euro brutto für zwölf Monate, bei drei Kindern sind es 765,36 Euro.

Diese Beträge sind eine Orientierung, noch keine abschließende Zahlungszusage für jeden Einzelfall. Wie hoch die Nachzahlung tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der Rentenanpassung 2027, dem Beginn der Rente und den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen ab.

Die Nachzahlung ist aufgeschobene Rente

Die Mütterrente III verbessert die rentenrechtliche Anerkennung der Erziehung von Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Statt bisher bis zu zweieinhalb Jahren werden künftig bis zu drei Jahre berücksichtigt, womit die bisherige Ungleichbehandlung gegenüber später geborenen Kindern entfällt.

Für bestehende Renten wird die Verbesserung über einen zusätzlichen Zuschlag umgesetzt, der bei vollständigem Anspruch einen halben persönlichen Entgeltpunkt je Kind beträgt. Die Nachzahlung gleicht aus, dass dieses Rentenplus für 2027 erst später überwiesen wird.

Wer über mehrere Hundert Euro Nachzahlung liest, sollte deshalb wissen: Dahinter stehen angesammelte Monatsbeträge. Die größere Überweisung entsteht gerade dadurch, dass das Geld zuvor im laufenden Haushalt gefehlt hat.

Warum die Auszahlung erst 2028 beginnt

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erfordert die Umsetzung umfangreiche technische Anpassungen. Deshalb wird das zusätzliche Geld für 2027 erst im Jahr 2028 rückwirkend ausgezahlt.

Für Renten, die bereits Ende 2026 bestehen, kann der Zuschlag ab Januar 2027 berücksichtigt werden. Beginnt die Rente erst im Laufe des Jahres 2027, setzt auch der zusätzliche Anspruch frühestens mit diesem Rentenbeginn ein.

Ein für alle Berechtigten verbindlicher Überweisungstag lässt sich aus der Ankündigung „Auszahlung 2028“ nicht ableiten. Wer auf das Geld angewiesen ist, sollte deshalb keine fällige Rechnung mit einer fest eingeplanten Januarüberweisung kalkulieren.

So ergeben sich 255,12 Euro brutto pro Kind

Seit Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein zusätzlicher halber persönlicher Entgeltpunkt erhöht eine volle Altersrente damit rechnerisch um 21,26 Euro brutto im Monat.

Für zwölf Monate lautet die Rechnung: 21,26 Euro mal zwölf ergibt 255,12 Euro. Bei mehreren berücksichtigten Kindern vervielfacht sich der Betrag entsprechend.

Die folgende Tabelle zeigt eine eigene Modellrechnung für eine volle Altersrente mit dem vollständigen zusätzlichen Zuschlag je Kind und einem Anspruch während des gesamten Jahres 2027. Sie unterstellt für alle zwölf Monate den heutigen Rentenwert von 42,52 Euro und berücksichtigt keine Abzüge oder Einkommensanrechnung.

Berücksichtigte Kinder, geboren vor 1992 Zusätzlich pro Monat beim heutigen Rentenwert, brutto Rechnerische Nachzahlung für zwölf Monate 2027, brutto
1 Kind 21,26 Euro 255,12 Euro
2 Kinder 42,52 Euro 510,24 Euro
3 Kinder 63,78 Euro 765,36 Euro
4 Kinder 85,04 Euro 1.020,48 Euro
5 Kinder 106,30 Euro 1.275,60 Euro

Die Tabelle erfasst ausschließlich den zusätzlichen Anspruch für 2027. Die laufende höhere Rente im Jahr 2028 kommt für die jeweiligen Anspruchsmonate hinzu.

Warum der tatsächliche Jahresbetrag höher ausfallen kann

Für Januar bis Juni 2027 lässt sich bei den genannten Voraussetzungen mit jeweils 21,26 Euro rechnen, zusammen also mit 127,56 Euro pro Kind. Ab Juli 2027 zählt der dann geltende Rentenwert, dessen Höhe derzeit noch nicht verbindlich feststeht.

Steigt der Rentenwert zum Juli 2027, erhöht sich auch die Nachzahlung für die zweite Jahreshälfte. Eine solche Erhöhung darf jedoch nicht rückwirkend für Januar bis Juni angesetzt werden.

Ebenso wäre es falsch, die gesamte Nachzahlung für 2027 einfach mit einem späteren Rentenwert aus dem Jahr 2028 zu berechnen. Entscheidend ist, für welche Monate das zusätzliche Geld zusteht.

Nicht jede Mutter bekommt den vollen Tabellenbetrag

Der Begriff Mütterrente klingt nach einer Leistung ausschließlich für Frauen, tatsächlich können auch Väter profitieren. Entscheidend ist die rentenrechtliche Zuordnung der Kindererziehung.

Außerdem entsteht durch die Reform kein Anspruch auf Rentenzahlungen für Monate vor dem eigenen Rentenbeginn. Wer beispielsweise erst ab Oktober 2027 eine Altersrente erhält, kann für dieses Jahr lediglich die zusätzlichen Beträge für Oktober, November und Dezember bekommen.

Bei unverändertem Rentenwert wären das für ein Kind 63,78 Euro brutto. Wegen der möglichen Rentenanpassung im Juli 2027 ist auch dieser Betrag nur eine Modellrechnung.

Für ab 1992 geborene Kinder gibt es durch die Mütterrente III keinen weiteren halben Rentenpunkt zusätzlich zu den bereits möglichen drei Jahren Kindererziehungszeit. Auch bei anderen Rentenarten oder einer Teilrente lässt sich die Tabelle nicht ungeprüft übernehmen.

Brutto ist nicht der Betrag auf dem Konto

Wer in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, zahlt grundsätzlich auch aus der zusätzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Deshalb fällt die tatsächliche Überweisung regelmäßig niedriger aus als der ausgewiesene Bruttobetrag.

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Eine für alle gültige Nettosumme lässt sich heute nicht nennen. Dafür unterscheiden sich die Versicherungsverhältnisse, außerdem können sich Beitragssätze bis zur Abrechnung verändern.

Auch steuerlich ist die Mütterrente Bestandteil der gesetzlichen Rente. Ob die Erhöhung tatsächlich zusätzliche Einkommensteuer auslöst, hängt von den persönlichen Einkünften und den steuerlichen Freibeträgen ab.

Bei Grundsicherung kann vom Rentenplus wenig bleiben

Wer zusätzlich Grundsicherung im Alter erhält, sollte die höhere Rente nicht automatisch als vollständig verfügbares Extra betrachten. Zusätzliches anrechenbares Renteneinkommen kann den Anspruch gegenüber dem Sozialamt vermindern.

Ein Teil kann über den Grundrentenfreibetrag geschützt sein, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten vorliegen. Ist dessen Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, wächst der Freibetrag durch die zusätzliche Mütterrente nicht weiter.

Wie diese Berechnung funktioniert, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zum Rentenfreibetrag bei Grundsicherung. Auch beim Wohngeld kann die höhere Rente den Leistungsanspruch verändern, wobei die Kürzung nicht automatisch Euro für Euro erfolgt.

Weitere Hintergründe beschreibt der Artikel zur Anrechnung der Mütterrente bei Grundsicherung und Wohngeld. Wie eine Nachzahlung im Einzelfall mit bereits bezogenen Leistungen abzurechnen ist, muss gesondert geprüft werden.

Was Betroffene jetzt prüfen können

Die Rentenversicherung will die Mütterrente III bei bestehenden Renten weitgehend automatisch berechnen und auszahlen. Ein gesonderter Antrag auf die neue Leistung ist deshalb grundsätzlich nicht erforderlich.

Das ersetzt allerdings keine Prüfung, wenn Kindererziehungszeiten fehlen oder einem falschen Elternteil zugeordnet erscheinen. Hinweise dazu enthält der Gegen-Hartz-Beitrag Mütterrente: Berechnung und Antrag.

Beim späteren Bescheid lohnt ein Abgleich der berücksichtigten Kinder und des Nachzahlungszeitraums. Auch die Abzüge sollten nachvollziehbar sein, denn ein niedrigerer Überweisungsbetrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Kind vergessen wurde.

Praxisbeispiel: Drei Kinder bringen rechnerisch 765,36 Euro

Die Rentnerin Marianne bezieht seit 2024 eine volle Altersrente und hat drei Kinder, die 1978, 1982 und 1986 geboren wurden. Für jedes Kind erfüllt sie die Voraussetzungen für den vollständigen zusätzlichen Zuschlag.

Beim heutigen Rentenwert erhöht sich ihre monatliche Bruttorente rechnerisch um 63,78 Euro. Für das gesamte Jahr 2027 ergibt das eine 2028 auszuzahlende Nachzahlung von 765,36 Euro brutto, sofern der Rentenwert unverändert bliebe.

Eine Rentenerhöhung im Juli 2027 würde den Betrag für die zweite Jahreshälfte vergrößern. Als gesetzlich pflichtversicherte Rentnerin muss Marianne jedoch mit Abzügen für die Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.

Sechs Fragen und Antworten zur Nachzahlung der Mütterrente III

Wie viel wird 2028 pro Kind nachgezahlt?

Beim heutigen Rentenwert sind es rechnerisch 255,12 Euro brutto für zwölf Monate 2027, wenn der vollständige zusätzliche Zuschlag in einer vollen Altersrente zusteht. Die endgültige Summe hängt unter anderem vom Rentenwert ab Juli 2027 und dem persönlichen Anspruchszeitraum ab.

Warum kommt das Geld nicht schon 2027?

Die Rentenversicherung benötigt nach eigenen Angaben Zeit für die technischen Anpassungen. Die zusätzlichen Ansprüche für 2027 werden deshalb erst 2028 rückwirkend ausgezahlt.

Muss ich die Nachzahlung beantragen?

Bei bestehenden Renten erfolgt die Umsetzung grundsätzlich automatisch. Fehlen Kindererziehungszeiten oder bestehen Unklarheiten bei ihrer Zuordnung, sollten Betroffene diese mit der Rentenversicherung klären.

Bekommen auch Väter die Mütterrente III?

Ja, auch Väter können profitieren, wenn ihnen die betreffenden Erziehungszeiten rentenrechtlich zugeordnet sind. Die Bezeichnung Mütterrente schließt Männer nicht aus.

Was gilt, wenn meine Rente erst 2028 beginnt?

Dann soll die verbesserte Anerkennung der Kindererziehungszeiten unmittelbar in die Rentenberechnung einfließen. Ohne Rentenanspruch im Jahr 2027 entsteht keine Nachzahlung für dieses Jahr.

Bleibt die Nachzahlung vollständig bei mir?

Die genannten Beträge sind Bruttowerte, von denen je nach Versicherungsstatus Beiträge abgehen können. Zusätzlich sind mögliche steuerliche Folgen und bei ergänzenden Sozialleistungen die Regeln zur Einkommensanrechnung zu beachten.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung zur Mütterrente III, rechtliche Erläuterungen zu § 307d SGB VI, Bundesarbeitsministerium zum Rentenwert 2026, Rentenversicherung zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und eigene Berechnungen.