Vier Jahre früher in Rente gehen oder bis 67 weiterarbeiten und später jeden Monat mehr bekommen: Diese Entscheidung lässt sich nicht allein mit dem Hinweis auf 14,4 Prozent Abschlag beantworten. Wer nur diesen Prozentsatz betrachtet, unterschätzt häufig die Rentenlücke.
In einer Beispielrechnung mit 1.800 Euro hochgerechneter Regelaltersrente zieht der spätere Rentenbeginn bei den aufsummierten Rentenzahlungen erst mit knapp 81 Jahren vorbei.
Für die gesamte Einkommensbilanz müssen allerdings auch vier Jahre Gehalt berücksichtigt werden.
Mit 63 in Rente: Für Jahrgang 1964 gelten 14,4 Prozent Abschlag
Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze nach geltendem Recht mit 67 Jahren. Die Altersrente für langjährig Versicherte lässt sich bereits mit 63 beziehen, wenn mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre vorliegen.
Für jeden vorgezogenen Monat werden 0,3 Prozent abgezogen, bei vier Jahren also 14,4 Prozent. Diese Kürzung bleibt bei durchgehendem Rentenbezug auch nach dem 67. Geburtstag bestehen.
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Möglichkeiten bietet der Beitrag Rente mit 63, 65 oder 67: So viel Rente bleibt übrig. Für Menschen mit Schwerbehinderung können andere Altersgrenzen und Abschläge gelten.
Der erste Denkfehler steckt in der Renteninformation
Die Renteninformation nennt sowohl bereits erworbene Ansprüche als auch eine Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze. Für diese Hochrechnung werden weitere Beiträge entsprechend dem Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre unterstellt.
Deshalb muss zuerst geklärt werden, welche Zahl auf dem Schreiben gemeint ist. Sind 1.800 Euro bereits erworben, ist die Ausgangslage eine andere als bei 1.800 Euro, die erst durch weitere Beitragsjahre erreicht würden.
Genau diese Verwechslung beschreibt auch unser Beitrag zum Denkfehler in der Renteninformation. Eine verlässliche Planung braucht eine Berechnung für den konkret gewünschten Rentenbeginn.
Warum aus 1.800 Euro nur rund 1.395 Euro werden können
Für das folgende fiktive Beispiel betrachten wir Jürgen und Thomas, beide Jahrgang 1964, zum möglichen Rentenbeginn mit 63. Thomas könnte mit vier weiteren Beitragsjahren eine ungekürzte Monatsrente von 1.800 Euro erreichen, während Jürgen vollständig aufhört und keine weiteren Rentenansprüche erwirbt.
Unterstellt wird, dass Thomas durch seine Arbeit jedes Jahr genau einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhält. Sämtliche Beträge werden mit dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro berechnet, der für das Modell unverändert bleibt.
Vier zusätzliche Entgeltpunkte entsprechen damit 170,08 Euro monatlicher Bruttorente. Ohne diese Punkte beträgt Jürgens Anspruch vor Abschlag nur 1.629,92 Euro.
Erst auf diesen Betrag wird der Abschlag von 14,4 Prozent angewendet: 1.629,92 Euro mal 0,856 ergeben rund 1.395,21 Euro brutto. Gegenüber Thomas fehlen damit monatlich 404,79 Euro.
Wer einfach 14,4 Prozent von 1.800 Euro abzieht, käme dagegen auf 1.540,80 Euro und würde Jürgens Rente um rund 146 Euro überschätzen. Der Unterschied entsteht durch die zusätzlichen Beiträge, die in der Hochrechnung enthalten sind.
Die Modellrechnung im Überblick
Für beide Männer wird eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner angenommen. Gerechnet wird mit 7,3 Prozent Krankenversicherungsbeitrag zuzüglich der Hälfte eines angenommenen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent sowie 3,6 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag für Eltern ohne weitere Kinderabschläge.
Damit werden von beiden Renten jeweils 12,35 Prozent Versicherungsbeiträge abgezogen. Der Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent entspricht dem amtlichen Durchschnittswert für 2026; die eigene Krankenkasse kann einen anderen Satz verlangen.
| Vergleich | Jürgen: Rente ab 63 | Thomas: Rente ab 67 |
|---|---|---|
| Anspruch vor Abschlag, zum unveränderten Rentenwert | 1.629,92 Euro | 1.800,00 Euro |
| Zusätzliche Entgeltpunkte zwischen 63 und 67 | 0 | 4 |
| Abschlag wegen vorzeitigen Rentenbeginns | 14,4 Prozent | 0 Prozent |
| Monatliche Bruttorente | 1.395,21 Euro | 1.800,00 Euro |
| Kranken- und Pflegeversicherung monatlich | 172,31 Euro | 222,30 Euro |
| Monatliche Rente nach Versicherungsbeiträgen, vor Einkommensteuer | 1.222,90 Euro | 1.577,70 Euro |
| Rentenzahlungen während der 48 Monate bis zum späteren Rentenbeginn, nach Versicherungsbeiträgen und vor Einkommensteuer | 58.699,20 Euro | 0 Euro |
Eigene Modellrechnung mit auf Cent gerundeten Monatsbeträgen; zukünftige Rentenanpassungen und Änderungen der Beitragssätze bleiben unberücksichtigt. Für Kinderlose beträgt der Pflegebeitrag im betrachteten Alter derzeit 4,2 Prozent, für privat oder freiwillig gesetzlich Versicherte muss gesondert gerechnet werden.
Knapp 58.700 Euro Vorsprung: Wann Thomas aufholt
Bis Thomas seine erste Rente erhält, hat Jürgen im Modell bereits 48 Monatszahlungen von jeweils 1.222,90 Euro bekommen. Das ergibt 58.699,20 Euro nach Versicherungsbeiträgen und vor Einkommensteuer.
Ab 67 bekommt Thomas monatlich 354,80 Euro mehr ausgezahlt. Teilt man den Vorsprung durch diesen Betrag, ergeben sich rund 165,44 Monate, also etwa 13 Jahre und neun Monate.
Bei den aufsummierten Rentenzahlungen liegt Thomas deshalb ungefähr im Alter von 80 Jahren und neun Monaten vorn. Das ist ein Ergebnis dieser Annahmen und keine allgemeine Altersgrenze, ab der längeres Arbeiten finanziell günstiger wird.
Bemerkenswert ist außerdem: Derselbe Zeitpunkt ergibt sich hier auch beim Vergleich der Bruttorenten. Weil beide Renten um denselben Prozentsatz für Versicherungsbeiträge gekürzt werden, sinken Vorsprung und monatlicher Abstand im gleichen Verhältnis.
Vier Jahre Gehalt verändern die Antwort erheblich
Thomas lebt zwischen 63 und 67 weiterhin von seinem Arbeitslohn. Wer wissen will, welcher Weg insgesamt mehr Einnahmen bringt, muss dieses Geld einbeziehen.
Bei angenommenen 2.500 Euro Nettolohn monatlich erhält Thomas innerhalb von vier Jahren 120.000 Euro. Für Jürgen unterstellen wir in diesem vereinfachten Vergleich keine Einkommensteuer auf die Rente, sodass ihm die genannten rund 58.699 Euro bleiben.
Thomas hätte bis 67 damit bereits rund 61.301 Euro mehr Einnahmen und anschließend zusätzlich die höhere Monatsrente. Unterschiedliche Ausgaben, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, sowie weitere Einkünfte und Vermögensveränderungen sind darin noch nicht berücksichtigt.
Der frühe Rentenbeginn verschafft Jürgen vier Jahre ohne Erwerbsarbeit. Ob ihm diese Zeit die niedrigeren Einnahmen wert ist und ob er sie finanzieren kann, lässt sich aus einer Rentensumme allein nicht beantworten.
Ohne zusätzliche Rentenpunkte fällt das Ergebnis völlig anders aus
Die vier zusätzlichen Entgeltpunkte erklären einen erheblichen Teil von Thomas’ höherer Rente. Wer schon mit 63 aufhört zu arbeiten und lediglich mit dem Rentenantrag bis 67 wartet, sammelt durch das Warten allein keine weiteren Punkte.
Bleibt der ungekürzte Anspruch in beiden Varianten gleich, wird der Vorsprung des frühen Rentenbeginns unter ansonsten gleichen Modellannahmen erst ungefähr mit 90 Jahren und neun Monaten aufgeholt. Die oft genannte Zahl 81 setzt in unserem Beispiel ausdrücklich weitere Beitragsjahre voraus.
Auch regelmäßige Rentenerhöhungen verändern die Rechnung und können den Gleichstand bei den nominal aufsummierten Zahlungen nach vorn verschieben. Individuelle Einkommensteuer, unterschiedliche Versicherungsbeiträge und die Verzinsung angelegter Beträge können ebenfalls zu einem anderen Ergebnis führen.
Rente beziehen und weiterarbeiten ist ebenfalls möglich
Jürgen könnte mit 63 eine Altersrente beantragen und trotzdem weiterarbeiten, etwa in Teilzeit. Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Aus einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung entstehen weitere Ansprüche, die bei einer vorgezogenen Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt werden. Dann muss der Vergleich neu gerechnet werden, weil frühe Rentenzahlungen, Arbeitslohn und zusätzliche Rentenpunkte zusammenkommen.
Mit 45 Versicherungsjahren gehört auch die Rente ab 65 in den Vergleich
Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erfüllt, kann ab Jahrgang 1964 nach geltendem Recht mit 65 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beziehen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erläutert unser Beitrag zur abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren.
Diese Rente lässt sich nicht gegen einen Abschlag auf 63 vorziehen. Wer zunächst die andere Altersrente mit Abschlägen bezieht, kann nach bindender Bewilligung grundsätzlich auch nicht mit 65 in die abschlagsfreie Rentenart wechseln.
Sonderzahlungen und die Absicherung des Partners mitbedenken
Ab 50 können Versicherte unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch Sonderzahlungen Rentenabschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Die dafür eingesetzten eigenen Mittel gehören allerdings ebenfalls in den finanziellen Vergleich.
Ein vorzeitiger Rentenbeginn kann außerdem die spätere Witwen- oder Witwerrente mindern, weil der verminderte Zugangsfaktor für bereits in Anspruch genommene Entgeltpunkte grundsätzlich erhalten bleibt. Wie viel der hinterbliebene Partner tatsächlich erhält, hängt zusätzlich von den Voraussetzungen der Hinterbliebenenrente und einer möglichen Einkommensanrechnung ab.
Rente erst ab 64: Eine Empfehlung ersetzt kein Gesetz
Die Rentenkommission hat 2026 vorgeschlagen, den frühesten Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Die Empfehlung der Kommission muss vom geltenden Recht unterschieden werden und legt für sich genommen keinen neuen persönlichen Rentenbeginn fest.
Für eine belastbare Entscheidung sollten Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Vergleichsberechnungen zu den gewünschten Terminen anfordern. Geprüft werden muss vor allem, ob die frühere Monatsrente die laufenden Ausgaben dauerhaft deckt.
Praxisbeispiel: Jürgen fehlen im Monat rund 277 Euro
Im Beispiel veranschlagt Jürgen für seinen Lebensunterhalt monatlich 1.500 Euro. Mit rund 1.223 Euro Rente nach Versicherungsbeiträgen und vor einer möglichen Einkommensteuer fehlen ihm etwa 277 Euro.
Er prüft deshalb, ob er die Lücke durch Ersparnisse oder eine Teilzeitbeschäftigung schließen kann, und lässt sich die Auswirkungen auf seine spätere Rente berechnen. Die Aussicht auf vier frühere Rentenjahre hilft ihm nur, wenn die niedrigere monatliche Zahlung auch im Alltag tragbar bleibt.




