Midijob: Midijobber können ab 1. Juli 2019 mehr verdienen und zahlen weniger Beiträge

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Gesetzesänderung: Midijobber dürfen mehr verdienen und zahlen weniger Beiträge

Wer bis zu 850 EUR, aber mehr als 450 EUR im Monat verdient, gilt als sogenannter Midijobber. Ab 1. Juli 2019 können Arbeitnehmer in einem Midijob mehr verdienen. Demnach sind Verdienste bis 1300 EUR brutto möglich. Zusätzlich ändert sich etwas bei den Abgaben.

Ab 1. Juli gilt die neue Obergrenze von 1300 EUR bei einem Midijob. Bislang lag die Obergrenze bei 850 EUR. Weiterhin zahlen ab dem 1. Juli Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Dennoch erwerben sie die vollen Rentenanwartschaft. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmeranteil nicht mehr aus eigenen Mitteln aufgestockt werden muss, um später einen volle Rentenleistungen zu erwerben.

Zahl der Mini- und Midijobs faktisch explodiert

Hintergrund dürfte sein, dass immer mehr Arbeitnehmer in geringfügig beschäftigt werden. Arbeitgeber sparen sich mit der Anstellung von Mini- und Midijobbern Abgaben. Seit dem Rot-Grün im Zuge der Agenda 2010 die Arbeitsmarktreform Hartz IV umsetzten, ist die Zahl der Mini- und Midijobs explodiert.

Seit Hartz IV wurden nicht signifikant mehr reguläre Arbeitsplätze geschaffen, dafür aber mehr Mini- und Midijobs. Viele der Arbeitnehmer in diesen Jobs müssen mit Hartz IV aufstocken und die Arbeitgeber sparen Personalkosten durch die geringeren Steuern und Abgaben. Laut Bundesagentur für Arbeit arbeiten rund 7,6 Millionen Menschen in Deutschland in einem Minijob. 3,5 Millionen Menschen Arbeitnehmer arbeiten in einem MidiJob.

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