Kindergeld wird ab 1. Juli 2019 angehoben- Hartz IV-Kinder gehen mal wieder leer aus

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Kindergeld wird erhรถht – aber nicht fรผr Hartz IV Bezieher

Ab dem 1. Juli 2019 wird das Kindergeld erhรถht. Kinder in Familien, deren Eltern von Hartz IV Leistungen abhรคngig sind, gehen mal wieder leer aus. Denn das Kindergeld wird an die laufenden Regelsรคtze angerechnet. Die Erhรถhung wird aber nicht zu erhรถhten Kinderregelsรคtzen fรผhren. Das hat die Bundesregierung beschlossen, obwohl es eigentlich heiรŸt, dass mit dem Familienentlastungsgesetz Bezieher geringer und mittlerer Einkommen, entlastet werden sollen.

Die Kindergelderhรถhungen in der รœbersicht

Fรผr das erste sowie das zweite Kind steigt das Kindergeld von 194 auf 204 EUR. Das ist eine Erhรถhung um etwa 5 Prozent. Fรผr das dritte Kind bekommen Eltern ab Juli 210 EUR, statt 200 EUR. Ab dem vierten Kind werden 235 EUR monatlich gezahlt. Hier steigt der Satz um 10 EUR, da zuvor 225 EUR gezahlt wurden.

Ab 2021 soll der Kindergeldsatz um jeweils 15 Euro erhรถht werden. Dann wird das Kindergeld auf 219 Euro fรผr das erste und zweite Kind angehoben. fรผr das dritte Kind gibt es dann 225 Euro und ab dem vierten Kind sind es dann 250 Euro. Verglichen mit den bisherigen Sรคtzen sind das im Schnitt 25 Euro mehr ab 2021.

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Steuer: Der Kinderfreibetrag steigt

Denaben wurde auch der steuerliche Kinderfreibetrag erhรถht. Schon zum 1. Januar 2019 wurde der Freibetrag von 7428 um 192 auf 7620 erhรถht. Zum 1. Januar 2020 erhรถht sich der Freibetrag 192 Euro auf 7812 Euro.

Warum laut offizieller Lesart Kinder in Hartz IV von den Erhรถhungen ausgeschlossen werden

Hartz IV-Bezieher stellen sich die Frage, warum Kindergeld auf den sowieso schon zu gering ausfallenden Hartz IV-Regelsatz angerechnet wird. Das Sozialministerium beantwortete diese Frage damit, dass es immer noch einen gewissen Lohnabstand zwischen Arbeitnehmern und Hartz IV-Bezieher geben muss. Durch den Lohnabstand soll angeblich sichergestellt werden, dass ein Hartz IV-Bezieher kein hรถheres Einkommen durch Sozialleistungen erzielt, als ein Arbeitnehmer.

Bundessozialgericht weist Klage ab

Bereits im Jahre 2010 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschรคftigt, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV-Leistungen verfassungsmรครŸig ist. Hier wurde geprรผft, ob die Anrechnung nicht gegen das Recht auf ein menschenwรผrdiges Existenzminimum verstรถรŸt.

Das Gericht kam jedoch zu dem Entschluss, dass die Anrechnung des Kindergeldes verfassungsmรครŸig ist. Es bestรผnde zwar die Pflicht das Existenzminimum der Hartz IV-Bezieher sicher zu stellen, dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Leistungen, welche zugunsten von Kinder in gleichem MaรŸe berรผcksichtigt werden, wie es beim Steuerrecht der Fall ist.

Ein Skandal

“Politisch und moralisch gesehen ist es ein Skandal”, sagt Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”. Es zeigt sich, dass Kindergeld eben keine Sozialleistung ist, sondern darauf abzielt, nur Kinder aus besser gestellten Familien zu fรถrdern, so Bertram. “Es stellt sich auch die Frage, warum Topverdiener das Kindergeld erhalten, obwohl sie es eigentlich nicht benรถtigen, aber Kinder aus finanziell schwach aufgestellten Familien, die Erhรถhung nicht zugute kommt. Das ist so gesehen ein Skandal.”

Dass das Kindergeld angerechnet wird, ist die eine Sache. Dass aber Erhรถhungen gรคnzlich an Kindern aus Familien, die auf Hartz IV angewiesen, ausgeschlossen werden, ist politisch und moralisch nicht zu erklรคren. “Es ist schlichtweg zu verurteilen”, empรถrt sich Bertram.