Wer längere Zeit krank ist, muss sich oft nicht nur mit gesundheitlichen und beruflichen Fragen befassen. Auch steuerlich kann Krankengeld Folgen haben, die viele Beschäftigte erst nach Ablauf des Jahres bemerken. Der Grund: Krankengeld ist zwar steuerfrei, kann aber dennoch die Einkommensteuer erhöhen.
Besonders wichtig ist die Grenze von 410 Euro im Kalenderjahr. Wird diese Schwelle durch Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen überschritten, kann eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung entstehen. Wichtig ist dabei nicht, ob am Ende tatsächlich Steuern nachgezahlt werden müssen.
Warum Krankengeld steuerlich beachtet werden muss
Krankengeld wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Vorher zahlt normalerweise der Arbeitgeber das Gehalt im Rahmen der Entgeltfortzahlung weiter. Nach Ablauf dieser Zeit ersetzt das Krankengeld einen Teil des wegfallenden Arbeitslohns.
Das Krankengeld selbst wird nicht wie Arbeitslohn besteuert. Es gehört jedoch zu den Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet: Die Leistung wird nicht direkt besteuert, sie kann aber den Steuersatz erhöhen, der auf das übrige steuerpflichtige Einkommen angewendet wird.
Die 410-Euro-Grenze und ihre Bedeutung
Die oft genannte Grenze liegt bei mehr als 410 Euro im Jahr. Wer in einem Kalenderjahr Krankengeld von mehr als 410 Euro erhält, muss in vielen Fällen eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch dann, wenn die betroffene Person ansonsten nur Arbeitslohn bezogen hat.
Wichtig ist die genaue Betrachtung des Kalenderjahres. Es zählt nicht, wann die Krankheit begonnen hat, sondern wann die Zahlung zugeflossen ist. Wer beispielsweise im Dezember krankgeschrieben ist, das Krankengeld aber erst im Januar erhält, muss die Zahlung grundsätzlich dem Jahr zuordnen, in dem das Geld eingegangen ist.
Progressionsvorbehalt: Warum steuerfreie Leistungen dennoch teuer werden können
Der Progressionsvorbehalt sorgt häufig für Überraschungen. Das Finanzamt rechnet das Krankengeld rechnerisch zum Einkommen hinzu, um einen höheren persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Dieser höhere Satz wird anschließend nur auf das steuerpflichtige Einkommen angewandt.
Dadurch bleibt das Krankengeld selbst steuerfrei. Trotzdem kann sich die Steuerlast erhöhen, weil der übrige Arbeitslohn mit einem höheren Satz belastet wird. Besonders spürbar kann das werden, wenn im selben Jahr mehrere Monate Arbeitslohn und mehrere Monate Krankengeld zusammenkommen.
Wann eine Nachzahlung drohen kann
Eine Nachzahlung entsteht vor allem dann, wenn während des Jahres zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde. Der Arbeitgeber berücksichtigt beim monatlichen Lohnsteuerabzug in der Regel nur den laufenden Arbeitslohn. Krankengeldzahlungen der Krankenkasse fließen dabei nicht automatisch in die laufende Besteuerung ein.
Erst mit der Einkommensteuererklärung wird das gesamte Jahr betrachtet. Das Finanzamt prüft dann, welche steuerpflichtigen Einkünfte vorlagen und welche Lohnersatzleistungen zusätzlich gezahlt wurden. Daraus kann sich eine höhere Steuer ergeben als ursprünglich über die Lohnabrechnung abgeführt wurde.
Welche Leistungen ebenfalls betroffen sein können
Nicht nur Krankengeld kann den Progressionsvorbehalt auslösen. Auch andere Lohnersatzleistungen können für die 410-Euro-Grenze relevant sein. Dazu zählen etwa Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld.
Wer mehrere dieser Leistungen in einem Jahr erhalten hat, muss sie zusammen betrachten. Die Grenze bezieht sich nicht nur auf eine einzelne Zahlung. Entscheidend ist die Summe der betroffenen Leistungen im jeweiligen Kalenderjahr.
| Situation | Steuerliche Folge |
|---|---|
| Krankengeld bis 410 Euro im Kalenderjahr | Allein dadurch entsteht in der Regel keine Pflicht zur Steuererklärung. |
| Krankengeld von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr | Eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung kann entstehen. |
| Krankengeld plus andere Lohnersatzleistungen | Die Leistungen werden zusammen betrachtet und können die Grenze überschreiten. |
| Steuerpflichtiger Arbeitslohn im selben Jahr | Der Steuersatz auf diesen Arbeitslohn kann durch den Progressionsvorbehalt steigen. |
Welche Angaben in der Steuererklärung wichtig sind
Die Krankenkasse übermittelt die Daten zum Krankengeld in vielen Fällen elektronisch an die Finanzverwaltung. Trotzdem sollten Steuerpflichtige die erhaltenen Bescheinigungen sorgfältig prüfen und aufbewahren. Die Beträge müssen zur Erklärung passen, damit Rückfragen des Finanzamts vermieden werden.
In der Einkommensteuererklärung werden Lohnersatzleistungen nicht wie normaler Arbeitslohn behandelt. Sie werden gesondert erfasst und wirken sich über den Progressionsvorbehalt aus. Wer eine Steuersoftware oder ELSTER nutzt, sollte deshalb darauf achten, dass die Angaben vollständig übernommen werden.
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Warum Betroffene frühzeitig planen sollten
Für Beschäftigte mit längerer Krankheit kann es sinnvoll sein, schon während des Jahres Geld für eine mögliche Nachzahlung zurückzulegen. Das gilt vor allem dann, wenn mehrere Monate Krankengeld gezahlt werden und gleichzeitig in anderen Monaten regulärer Arbeitslohn bezogen wurde. Eine grobe Überschlagsrechnung kann helfen, spätere finanzielle Belastungen abzufedern.
Auch Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sollten die Folgen prüfen. Bei einer Zusammenveranlagung können sich Krankengeld und Einkommen des anderen Partners gemeinsam auf den Steuersatz auswirken. Das kann die Steuerberechnung verändern, auch wenn nur eine Person Krankengeld erhalten hat.
Fristen sollten nicht unterschätzt werden
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einreichen. Für die Steuererklärung 2025 endet die reguläre Frist bei eigener Abgabe am 31. Juli 2026. Bei verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag drohen.
Wer steuerlich beraten wird, hat in der Regel länger Zeit. Dennoch sollten Unterlagen wie Lohnsteuerbescheinigung, Krankengeldbescheinigung und Nachweise zu abzugsfähigen Ausgaben früh gesammelt werden. So lässt sich vermeiden, dass kurz vor Fristende wichtige Informationen fehlen.
Abzugsmöglichkeiten können die Belastung senken
Auch wenn Krankengeld den Steuersatz erhöhen kann, sollten Betroffene mögliche Entlastungen nicht übersehen. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen können die Steuerlast mindern. Gerade bei längerer Krankheit können Fahrtkosten zu Ärzten, Zuzahlungen oder andere Gesundheitskosten relevant sein.
Nicht jede Ausgabe wirkt sich automatisch aus. Bei Krankheitskosten gelten besondere Regeln, unter anderem zur zumutbaren Belastung. Trotzdem lohnt sich eine genaue Prüfung, weil mehrere kleinere Beträge zusammen einen Unterschied machen können.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Eine Arbeitnehmerin ist im Jahr 2025 mehrere Monate arbeitsunfähig. Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhält sie von ihrer gesetzlichen Krankenkasse insgesamt 6.000 Euro Krankengeld. In den übrigen Monaten erzielt sie regulären Arbeitslohn.
Das Krankengeld bleibt steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf den steuerpflichtigen Arbeitslohn. Da die erhaltene Leistung deutlich über 410 Euro liegt, muss sie mit einer Pflicht zur Steuererklärung rechnen. Je nach Höhe des Arbeitslohns und der bereits gezahlten Lohnsteuer kann sich daraus eine Nachzahlung ergeben.
Fragen und Antworten zum Krankengeld und zur Steuererklärung
Ist Krankengeld steuerpflichtig?
Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Es kann aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen. Dadurch kann es trotz Steuerfreiheit zu einer höheren Einkommensteuer kommen.
Ab wann kann Krankengeld zur Steuererklärung verpflichten?
Eine Pflicht zur Steuererklärung kann entstehen, wenn Krankengeld und vergleichbare Lohnersatzleistungen im Kalenderjahr mehr als 410 Euro betragen. Die Grenze bezieht sich auf die Summe der relevanten Leistungen. Entscheidend ist das Jahr, in dem das Geld zufließt.
Muss ich auch eine Steuererklärung abgeben, wenn keine Nachzahlung entsteht?
Ja, die Abgabepflicht hängt nicht davon ab, ob später eine Nachzahlung entsteht. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Finanzamt berechnet erst nach Einreichung der Erklärung, ob eine Nachzahlung oder Erstattung herauskommt.
Warum erfährt das Finanzamt vom Krankengeld?
Krankenkassen übermitteln entsprechende Leistungsdaten regelmäßig elektronisch an die Finanzverwaltung. Steuerpflichtige sollten die Bescheinigungen dennoch prüfen. Fehler oder Abweichungen können zu Rückfragen führen.
Gilt die 410-Euro-Grenze nur für Krankengeld?
Nein, auch andere Lohnersatzleistungen können einbezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld. Treffen mehrere Leistungen zusammen, wird die Summe betrachtet.
Was kann ich tun, um eine Nachzahlung zu vermeiden?
Ganz vermeiden lässt sich eine Nachzahlung nicht immer. Betroffene können aber frühzeitig Rücklagen bilden und mögliche Steuerabzüge sorgfältig erfassen. Dazu gehören etwa Werbungskosten, Sonderausgaben und bestimmte Krankheitskosten.




