Jahrzehntelang sparen, im Rentenalter weiter verzichten und möglichst viel hinterlassen: Dieses Lebensmodell ist keine Verpflichtung. Wer Geld zurückgelegt hat, darf damit auch die eigenen Wünsche erfüllen – selbst wenn für die Kinder später weniger übrig bleibt.
Neuer Trend „SKI“
Die Abkürzung SKI steht für „Spending the Kids’ Inheritance“, sinngemäß: das erwartete Erbe der Kinder ausgeben. Gemeint sind Menschen, die ihr Erspartes im Ruhestand bewusst für sich nutzen, statt möglichst viel davon zu bewahren.
Reisen, persönliche Interessen und ein angenehmer Alltag bekommen dabei Vorrang vor einem möglichst hohen Nachlass.
Das ist zunächst eine Entscheidung über Lebensqualität: Eine lange aufgeschobene Reise lässt sich mit 68 möglicherweise noch verwirklichen, mit 88 vielleicht nicht mehr. Geld kann erhalten bleiben, während die Gelegenheit, es nach eigenen Vorstellungen zu nutzen, verstreicht.
Ein Viertel der Rentner will Vermögen selbst ausgeben
Für Deutschland liefert eine im März 2026 veröffentlichte Studie der Allianz Baufinanzierung diese Ergebnisse: Rund ein Viertel der befragten Immobilieneigentümer möchte das eigene Vermögen selbst aufbrauchen. Gut 60 Prozent wollen dagegen einen Teil ihrer Ersparnisse an ihre Nachkommen weitergeben.
Befragt wurden mehr als 1.100 Immobilieneigentümer über 60 Jahre.
Die Debatte übersieht arme Rentner
Wer darüber entscheiden kann, ob Ersparnisse für Reisen oder für die Kinder vorgesehen sind, hat überhaupt etwas zu verteilen. Für Menschen, deren Einkommen bereits durch Wohnen, Lebensmittel und laufende Rechnungen gebunden ist, stellt sich diese Frage kaum.
Kinder haben grundsätzlich keinen Anspruch auf ein vorzeitiges Erbe
Nach § 1922 BGB geht das Vermögen eines Menschen erst mit dessen Tod auf die Erben über. Allein die Aussicht, später zu erben, gibt Kindern grundsätzlich kein Recht, den Eltern Ausgaben für ihren eigenen Lebensunterhalt oder Urlaub zu untersagen.
Auch der Pflichtteil verpflichtet Eltern nicht dazu, einen bestimmten Kontostand für ihre Kinder zu erhalten. Er ist bei einer Enterbung grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben, dessen Höhe sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem beim Erbfall vorhandenen Nachlass richtet.
Anders zu beurteilen können Schenkungen sein: Sie können unter den Voraussetzungen des § 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Geld selbst zu verbrauchen und Vermögen an andere Personen zu verschenken, ist rechtlich deshalb nicht dasselbe.
Wer selbst Leistungen vom Jobcenter erhält, muss außerdem die sozialrechtlichen Folgen einer späteren Erbschaft beachten. Dazu erläutert Gegen-Hartz die Zusammenhänge zwischen Bürgergeld, Erbe und Pflichtteil.
Pflegekosten können das Erbe auch ohne Luxus aufzehren
Ein kleinerer Nachlass muss keineswegs bedeuten, dass Eltern großzügig konsumiert haben. In der Allianz-Befragung stimmten 41 Prozent der Aussage zu, dass wegen hoher Gesundheits- und Pflegekosten vermutlich kein Vermögen mehr zu vererben sein werde.
Diese Sorge ist von der bewussten Entscheidung für Reisen oder andere Wünsche zu unterscheiden. Wer Ersparnisse zur Finanzierung notwendiger Unterstützung einsetzen muss, wählt keinen neuen Lebensstil, sondern bezahlt seinen Bedarf.
Reichen Einkommen und Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, kann Hilfe zur Pflege in Betracht kommen; dabei wird grundsätzlich auch verwertbares Vermögen geprüft. Welche Ausnahmen bestehen, erklärt unser Beitrag über geschütztes Vermögen im Pflegefall.
Genießen braucht einen Plan für die späteren Jahre
Aus dem berechtigten Wunsch nach einem angenehmen Ruhestand folgt nicht, dass jede Rücklage sofort ausgegeben werden sollte. Sinnvoll ist, zunächst die laufenden Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen und zusätzlich Geld für absehbare größere Belastungen einzuplanen.
Dazu gehören etwa Reparaturen, Unterstützung im Haushalt oder ein notwendiger Wohnungswechsel. Bei Paaren sollte die Rechnung außerdem berücksichtigen, wie sich die finanzielle Lage verändert, wenn einer der beiden stirbt.
Ein pauschaler Betrag, den alle Rentner bedenkenlos ausgeben könnten, wäre deshalb unseriös. Entscheidend ist, ob nach einer Ausgabe noch ausreichend Spielraum für den eigenen weiteren Lebensweg besteht.
Offene Gespräche verhindern falsche Erwartungen
Eltern müssen ihren Kindern nicht jede Anschaffung rechtfertigen. Sie sollten aber deutlich werden, wenn diese bereits mit einem späteren Erbe für den Hauskauf oder die eigene Altersvorsorge rechnen.
Umgekehrt dürfen Kinder ansprechen, wenn frühere Zusagen ihre Planung beeinflusst haben. Ein Gespräch über Erwartungen ist hilfreicher als ein Familienkonflikt, der erst entsteht, wenn das Geld längst ausgegeben wurde.
Die faire Frage lautet deshalb nicht, ob Eltern ihren Kindern etwas wegnehmen. Sie lautet, wie die eigene Absicherung, persönliche Wünsche und freiwillige Unterstützung der Familie zusammenpassen.
Sechs Fragen und Antworten zum Vermögensverbrauch im Ruhestand
Was bedeutet SKI bei Rentnern?
SKI bezeichnet die Haltung, Vermögen im Ruhestand bewusst selbst zu nutzen, statt es möglichst vollständig zu vererben. Der englische Ausdruck lautet „Spending the Kids’ Inheritance“.
Dürfen Eltern ihr Erspartes selbst ausgeben?
Grundsätzlich ja: Die bloße Aussicht der Kinder auf eine Erbschaft begründet keine Pflicht, Vermögen für sie aufzubewahren. Bestehende vertragliche Verpflichtungen und gesetzliche Unterhaltspflichten bleiben davon unberührt.
Sichert der Pflichtteil einen bestimmten Geldbetrag?
Nein, er garantiert keinen Betrag aus dem früher einmal vorhandenen Vermögen. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; für bestimmte Schenkungen gelten ergänzende Regeln.
Wollen die meisten älteren Menschen in Deutschland nichts mehr vererben?
Das lässt sich aus der genannten Studie nicht ableiten. Unter den befragten Immobilieneigentümern über 60 wollte die Mehrheit weiterhin einen Teil der Ersparnisse weitergeben.
Ist ein kleineres Erbe immer die Folge hoher Konsumausgaben?
Nein, auch notwendige Pflege, Unterstützung im Alltag und andere Ausgaben können Vermögen verringern. Der verbleibende Nachlass sagt deshalb allein wenig darüber aus, wie jemand gelebt hat.




