Bürgergeld und Erbe: Greift das Jobcenter beim Pflichtteil zu?

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Wer Bürgergeld bezieht und erbt, gerät schnell unter Druck, denn das Jobcenter prüft jeden Zahlungseingang genau. Der Pflichtteil beim Erbe sorgt besonders häufig für Unsicherheit, weil alte Rechtslagen und neue Reformen oft durcheinandergeraten. Ich erkläre, wie der Pflichtteil angerechnet wird, was seit 2023 gilt und was sich ab 2026 weiter verschärft.

Pflichtteil beim Erbe: Das gilt für Bürgergeld-Bezieher

Der Pflichtteil entsteht, wenn nahe Angehörige enterbt werden und stattdessen einen Geldanspruch erhalten. Für Bezieher von Sozialleistungen zählt hier nicht das Testament, sondern die sozialrechtliche Bewertung des Geldes. Diese Bewertung hat sich mit der Einführung des Bürgergeldes grundlegend verändert.

Grundlegende Neuregelungen seit Juli 2023

Seit Juli 2023 behandelt der Gesetzgeber Erbschaften nicht mehr automatisch als Einkommen. Mit dem Bürgergeld stuft das Sozialrecht Erbschaften grundsätzlich als Vermögen ein. Diese Änderung schützt Leistungsberechtigte vor sofortigen Kürzungen und abruptem Leistungsentzug.

Erbschaft als Vermögen statt Einkommen

Vor der Reform galten Erbschaften als Einkommen nach dem SGB II und führten oft zum vollständigen Wegfall der Leistungen. Heute greift § 12 SGB II, der die Vermögensanrechnung regelt und Freibeträge berücksichtigt. Eine Erbschaft mindert den Anspruch nur noch dann, wenn sie diese Freibeträge übersteigt.

Schonvermögen kann den Anspruch erhalten

Die Einstufung als Vermögen bringt einen entscheidenden Vorteil für viele Betroffene. Teile einer Erbschaft können als Schonvermögen gelten und bleiben damit unangetastet. Der Anspruch auf Bürgergeld bleibt bestehen, solange die Vermögensgrenzen eingehalten werden.

Auch nach der Reform zählt der Zeitpunkt, ab dem Sie tatsächlich über das Geld verfügen können. Erst dann prüft das Jobcenter, ob Vermögen vorliegt und ob Freibeträge überschritten werden. Reine Ansprüche ohne Auszahlung dürfen nicht zu Kürzungen führen.

Pflichtteil wird wie jede Erbschaft behandelt

Der Pflichtteil unterliegt denselben Regeln wie jede andere Erbschaft. Seit Juli 2023 gilt auch hier die Einstufung als Vermögen. Entscheidend bleibt allein die Höhe des Betrags und Ihre individuelle Freibetragsgrenze.

Schonvermögen ab 2026: Ein massiver Einschnitt

Ab 2026 verschärft der Gesetzgeber mit der neuen Grundsicherung die Regeln beim Schonvermögen deutlich. Die bisherige einjährige Karenzzeit entfällt vollständig, sodass Vermögen sofort bei Antragstellung geprüft wird. Damit verlieren Leistungsberechtigte einen zentralen Schutzmechanismus.

Wegfall der Karenzzeit trifft Erben sofort

Bislang schützte eine Karenzzeit von zwölf Monaten Vermögen von bis zu 40.000 Euro für Hauptantragsteller. Ab 2026 fällt diese Schonfrist weg, und das Vermögen zählt vom ersten Tag an. Wer erbt oder Rücklagen besitzt, muss sofort mit Konsequenzen rechnen.

Neue altersabhängige Freibeträge ab 2026

Statt hoher Pauschalfreibeträge gelten ab 2026 deutlich niedrigere, nach Alter gestaffelte Grenzen. Junge Leistungsberechtigte dürfen nur noch über sehr geringe Rücklagen verfügen, während ältere etwas höhere Freibeträge behalten. Insgesamt sinkt das geschützte Vermögen jedoch spürbar für alle Altersgruppen.

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Was trotz Reform geschützt bleibt

Auch nach 2026 bleibt selbstgenutztes Wohneigentum geschützt, sofern es als angemessen gilt. Ebenso zählt ein angemessenes Auto weiterhin zum Schonvermögen. Diese Ausnahmen sichern Mobilität und Wohnen, ändern aber nichts an der strengeren Geldprüfung.

Was künftig als Vermögen zählt

Als Vermögen gelten weiterhin sämtliche Geldbestände und Geldanlagen. Dazu zählen Guthaben auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten ebenso wie Aktien, ETFs, Sparpläne und andere Wertpapiere. Das Jobcenter prüft diese Werte vollständig und ohne Karenzzeit.

Meldepflicht bleibt zwingend

Unabhängig von Freibeträgen und Reformen müssen Sie jede Erbschaft melden. Das Jobcenter entscheidet über die Anrechnung und nicht der Leistungsbezieher selbst. Wer verschweigt, riskiert Rückforderungen und strafrechtliche Folgen.

FAQ: Pflichtteil, Erbschaft und Bürgergeld

Gilt der Pflichtteil als Vermögen?
Ja, seit Einführung des Bürgergeldes werden Erbschaften und Pflichtteile grundsätzlich als Vermögen behandelt. Eine Einstufung als Einkommen erfolgt nicht mehr. Maßgeblich sind die Vermögensfreibeträge.

Bleibt eine Erbschaft immer anrechnungsfrei?
Nein, sie bleibt nur dann geschützt, wenn sie unterhalb der Freibeträge liegt. Übersteigt das Vermögen diese Grenzen, ruht der Leistungsanspruch. Eine rückwirkende Kürzung erfolgt nicht.

Was ändert sich konkret ab 2026?
Ab 2026 entfällt die Karenzzeit vollständig. Das Vermögen wird sofort geprüft und unterliegt niedrigeren Freibeträgen. Dadurch verlieren viele Leistungsberechtigte ihren bisherigen Schutz.

Ist selbstgenutztes Wohneigentum weiterhin sicher?
Ja, angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum bleibt geschützt. Gleiches gilt für ein angemessenes Fahrzeug. Geldvermögen unterliegt jedoch strengeren Regeln.

Kann das Ausschlagen des Pflichtteils problematisch sein?
Ja, das Jobcenter kann dies als sozialwidriges Verhalten werten. In solchen Fällen droht eine fiktive Anrechnung. Eine rechtliche Beratung ist dringend ratsam.

Fazit

Der Pflichtteil beim Erbe kostet Bürgergeld-Bezieher nicht automatisch den Leistungsanspruch. Seit 2023 schützt die Einstufung als Vermögen viele Betroffene, doch ab 2026 verschärfen sich die Regeln deutlich. Wer erbt oder Vermögen besitzt, muss frühzeitig handeln, korrekt melden und seine Rechte kennen, um existenzielle Nachteile zu vermeiden.