Hausbesuche, Datenschutz & Hartz IV

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei den öffentlichen Stellen in Schleswig- Holstein (§§ 3, 39 I Landesdatenschutzgesetz – LDSG). Hierzu zählen auch die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) bzw. die Sozialämter, die das Arbeitslosengeld II (ALG II) nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gewähren.

Die Sozialämter der Kreise und kreisfreien Städte sind dann zuständig, wenn sich die Kommunen bei Einführung des Systems im Jahr 2005 dafür entschieden haben, nicht mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine ARGE zu gründen, sondern die Aufgabe selbständig als so genannte Optionskommune auszuführen. Die im Folgenden für die ARGEn getroffenen Aussagen gelten grundsätzlich auch für die Sozialämter der Optionskommunen. Die zentralen Vorgaben der BA erfassen allerdings nur die ARGEn. Die Kommunen müssen in solchen Fällen eigene Vorgaben machen. Nur die ARGEn sind verpflichtet, die von der BA zur Verfügung gestellten Computersysteme einzusetzen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist auch die Aufsichtsbehörde für die nicht-öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wie private Beschäftigungsgesellschaften, Bildungsträger und Arbeitgeber. Darüber hinaus berät das ULD alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Die folgende Broschüre gibt Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Datenschutz beim ALG II.

Informationsbroschüre zum Arbeitslosengeld II
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohn-, einer Haushalts- und einer Bedarfsgemeinschaft? Muss ich meine Kontoauszüge vorlegen? Darf das Amt bei meiner Bank mein Konto einsehen? Wenn ein Mitarbeiter der Behörde an meiner Wohnungstür klingelt, muss ich ihn reinlassen?

Unsere aktuelle Informationsbroschüre „Arbeitslosengeld II – Die häufigsten Fragen zum Datenschutz beim Arbeitslosengeld II“ gibt kurze und leicht verständliche Antworten auf diese und weitere Fragen. Die Broschüre kann unter der Telefonnummer 0431/988-1210 angefordert oder hier zum Download im PDF- Format

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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