Hartz IV: Zwangsrente für ältere Erwerbslose

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Auslaufen der sog. "58er Regelung": Statt dessen Zwangsverrentung für ältere Hartz IV Empfänger

Auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/4952) hat die Bundesregierung in ihrer Antwort bestätigt, dass, mit dem Auslaufen der so genannten 58er-Regelung (nach § 428 SGB III in Verbindung mit § 65 Abs. 4 SGB I) zum Ende dieses Jahres, Langzeiterwerbslose zum frühest möglichen Zeitpunkt (teilweise schon ab 60 Jahren) zwangsverrentet werden. Dies betrifft alle, die nach dem 31. Dezember 2007 erwerbslos oder 58 Jahre alt werden, länger als 18 Monate erwerbslos sind und Anspruch auf eine Altersrente – auch mit Abschlägen – haben. Die Abschläge belaufen sich je nach Fall auf bis zu 18 Prozent. Auch bestreitet die Bundesregierung in der Antwort nicht, dass diese Zwangsverrentungen dem erklärten Ziel der Rente mit 67, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, entgegen laufen.

Mehr noch, die Bundesregierung fordert im Rahmen der Initiative "50Plus" von der Wirtschaft und Gesellschaft ein Umdenken, was die Beschäftigung älterer Menschen betrifft. Im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist diese Forderung jedoch nicht verankert. Das heißt, durch die Rente ab 67 sowie die Regeln zur Zwangsverrentung werden Langzeiterwerbslose und ihre Partnerinnen und Partner vom Arbeitsmarkt in die Rente gezwungen. Und dies teilweise schon im Alter von 60 Jahren (z. B. Frauen und Schwerbehinderte der Jahrgänge 1950/1951). Damit verlieren ältere Erwerbslosen auch jeden Anspruch auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und damit einhergehende Chancen wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. (28.06.07)