Hartz IV Mehrbedarf beim Arbeitslosengeld II

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Entsprechend der Lebensumstände gewährt die Bundesagentur Arbeitslosengeld II Emfänger/innen einen Zuschlag. Da diese Fragen häufig gestellt werden, haben wir nocheinmal eine Liste zusammen gestellt, die die einzelnen Zuschläge erläutert. Für welche Krankheitsbilder ein Mehrbedarf bewilligt wird, und wie hoch die Pauschale für diese Krankenkostzulage sein soll, darüber befindet seit langem der „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge“ (im folgenden nur noch "Deutscher Verein" genannt). Der "Deutsche Verein" ist ein Zusammenschluss kommunaler Interessenvertreterinnen aus dem Sozialbereich mit Vertreterinnen von Wohlfahrtsverbänden. Nach den Empfehlungen der Experten dieses Vereins, die dazu medizinische und ernährungswissenschaftliche Literatur heranziehen, sollen die Sozialämter beispielsweise Personen mit erhöhtem Wert an Blutfetten, die eine spezielle cholesterinarme Kost benötigen, 35,79 Euro; Zulage zum allgemeinen Sozialhilfe-Regelsatz zahlen. Bei Alterszucker (Diabetes mellitus, Typ 2a) empfiehlt der "Deutsche Verein" dagegen einen Mehrbedarfszuschlag von 51,13 Euro; und für Patienten mit Neurodermitis z.B. eine Zulage von 25,56 Euro. Entnehmen Sie die Zuschläge entsprechend der Liste:

Kinderzuschlag bei Hartz IV

Die Höhe des Zuschlages errechnet sich jeweils als Prozentanteil der zuzüglich des Regelsatzes der jeweiligen Person; dieser beträgt

bei Schwangerschaft ab der 13. Woche 17%
für Alleinerziehende mit einem bis drei Kindern unter 7 Jahren 36%
einem Kind über 7 Jahren 12%
zwei Kindern unter 16 Jahren 36%
zwei Kindern über 16 Jahren 24%
ein Kind über 7 Jahren & 1 Kind über 16 Jahren 24%
drei Kindern 36%
vier Kindern 48%
ab fünf Kindern 60%

ALG Zuschlag für Behinderte

Für Behinderte mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 35 % zuzüglich des Regelsatzes

Zuschläge für chronische Krankheiten

Bei Zuschlägen für aufwändige Ernährung arbeitet die Bundesagentur mit festen Beträgen zuzüglich des Regelsatzes. Sie betragen bei:

Colitis ulcerosa, Vollkost 25,56 Euro;
Diabetes mellitus Typ I, Vollkost 25,56 Euro;
Diabetes mellitus Typ I, konventionelle Insulintherapie, Diabeteskost 51,13 Euro;
Diabetes mellitus Typ II a, Diabeteskost 51,13 Euro;
Diabetes mellitus Typ II b, Diabetes-Reduktionskost bisher 0 Euro
HIV-Infektion / AIDS, Vollkost 25,56 Euro;
Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfettwerte), Lipidsenkende Kost 35,79 Euro;
Hyperlipidämie bei Adipositas, Lipidsenkende Reduktionskost 0 Euro
Hypertonie, Natriumdefinierte Kost 25,56 Euro;
Hypertonie bei Adipositas, Natriumdefinierte Reduktionskost 0 Euro
Hyperurikämie, Purinreduzierte Kost 30,68 Euro;
Hyperurikämie / Gicht bei Adipositas, Purinreduzierte Reduktionskost 0 Euro
Krebs (bösartiger Tumor), Vollkost 25,56 Euro;
Leberinsuffizienz, Eiweißdefinierte Kost 30,68 Euro;
Morbus Crohn, Vollkost 25,56 Euro;
Multiple Sklerose, Vollkost 25,56 Euro;
Neurodermitis, Vollkost 25,56 Euro;
Niereninsuffienz, Eiweißdefinierte Kost 30,68 Euro;
Niereninsuffienz mit Hämodialysebehandlung, Dialysediät 61,36 Euro;
Ulcus duodeni Geschwür im Zwölffingerdarm) / Ulcus ventriculi (Magengeschwür), Vollkost 25,56 Euro;
Zöliakie / Sprue, Glutenfreie Kost 66,47 Euro;

Anmerkung

Betroffene, denen trotz eindeutiger Rechtslage noch immer die notwendige Zulage verweigert wird, sollten sich dagegen deshalb unbedingt mit Widerspruch und Klage zur Wehr setzen. Die Erfolgsaussichten dafür sind günstig. Weiteres zum Arbeitslosengeld II finden Sie bei: Hartz 4 Übersicht