Hartz IV: Informationspolitik der Bundesagentur

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kommt immer noch nicht ihrer Verpflichtung aus dem "Informationsfreiheitsgesetz" nach, interne Weisungen – etwa zum SGB II – im Internet zu veröffentlichen. Rühmt aber ihre transparente und bürgerfreundliche Informationspolitik. Peinlich! Seit kurzem veröffentlicht die BA ihre internen Weisungen – etwa die Durchführungshinweise zum ALG II – auf ihrer Seite. Soweit prima, sollte man meinen.

In einer Pressemitteilung vom 15.8.2006 schreibt die BA dazu:
"Die BA hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in wichtige Weisungen zu geben."

Kein Wort darüber, dass Tacheles die Veröffentlichung erst in einem Klageverfahren erstreiten musste [mehr dazu hier] . Ohne das hartnäckige Engagement von Tacheles e.V. gäbe es wohl keine BA-Weisungen im Netz. Peinlich.