Hartz-IV-Empfängerin soll Schultransport selbst zahlen
24.09.2016
Frauke Huber (Name geändert) aus Schwarzenberg in Sachsen beantragte einen Zuschuss für die Schülerbeförderung für ihr Kind, das in die fünfte Klasse geht. Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen erstattet dafür seit 2016 32,50.
Frau Huber schickte den Antrag an das Referat Schulen und Sport im Landratsamt. Doch der wurde abgelehnt. Im Bescheid, den das Landratsamt am 3. August 2016 verschickt, steht, ihr auf den 16. Juli datierter Antrag sei form- und fristgerecht eingegangen.
Doch das Referat Schulen und Sport sei nicht zuständig, wörtlich: „Wir bitten Sie als Anspruchsberechtigte für Leistungen auf Bildung und Teilhabe beim Referat Soziale Hilfen … oder beim Jobcenter … die Erstattung des Eigenanteils zu beantragen.“
Frau Huber schreibt darauf hin an das Job-Center. Doch das Landratsamt weist sie erneut zurück: „Eine Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für 2016/17 hätte bis zum 31. Juli erfolgen müssen, weil die Antragstellung … längstens nur auf den Ersten des Monats zurückwirkt. Beide Anträge waren damit verspätet.“
Das Pikante an der Geschichte. Berufstätige haben in Mittelsachsen drei Monate Zeit, Anträge auf die Übernahme der Kosten von Schulbeförderung zu stellen, Hartz-IV-Abhängige nur einen Monat. 32, 50 sind für einen Menschen, der etwas mehr als nichts zum Leben hat, eine Menge Geld. Frauke Huber will weiter kämpfen. (Dr. Utz Anhalt)
Bild: DDRockstar – fotolia
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