Hartz IV-Betroffene soll Schultransport zahlen

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Hartz-IV-Empfรคngerin soll Schultransport selbst zahlen

24.09.2016

Frauke Huber (Name geรคndert) aus Schwarzenberg in Sachsen beantragte einen Zuschuss fรผr die Schรผlerbefรถrderung fรผr ihr Kind, das in die fรผnfte Klasse geht. Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen erstattet dafรผr seit 2016 32,50.

Frau Huber schickte den Antrag an das Referat Schulen und Sport im Landratsamt. Doch der wurde abgelehnt. Im Bescheid, den das Landratsamt am 3. August 2016 verschickt, steht, ihr auf den 16. Juli datierter Antrag sei form- und fristgerecht eingegangen.

Doch das Referat Schulen und Sport sei nicht zustรคndig, wรถrtlich: โ€žWir bitten Sie als Anspruchsberechtigte fรผr Leistungen auf Bildung und Teilhabe beim Referat Soziale Hilfen โ€ฆ oder beim Jobcenter โ€ฆ die Erstattung des Eigenanteils zu beantragen.โ€œ

Frau Huber schreibt darauf hin an das Job-Center. Doch das Landratsamt weist sie erneut zurรผck: โ€žEine Antragstellung auf รœbernahme der Schรผlerbefรถrderungskosten fรผr 2016/17 hรคtte bis zum 31. Juli erfolgen mรผssen, weil die Antragstellung โ€ฆ lรคngstens nur auf den Ersten des Monats zurรผckwirkt. Beide Antrรคge waren damit verspรคtet.โ€œ

Das Pikante an der Geschichte. Berufstรคtige haben in Mittelsachsen drei Monate Zeit, Antrรคge auf die รœbernahme der Kosten von Schulbefรถrderung zu stellen, Hartz-IV-Abhรคngige nur einen Monat. 32, 50 sind fรผr einen Menschen, der etwas mehr als nichts zum Leben hat, eine Menge Geld. Frauke Huber will weiter kรคmpfen. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: DDRockstar โ€“ fotolia