Hartz IV: BA-Observationen streichen reicht nicht

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Den Passus "Observation" aus den BA Anweisungen streichen reicht nicht aus: Die Bundesagentur für Arbeit setzt Akzente, die die Arbeitsmarktreform Hartz IV für rechtswidrig erklären könnten. Erwerbslosen Forum lässt die BA Anweisungen weiterhin rechtlich prüfen

Schaut man dieser Tage auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA), so steht in den Dienst-Anweisungen für Arge Außendienstmitarbeiter, dass diese derzeit überarbeitet werden. In großen Lettern steht: "Randziffer 6.11 (Absatz 5) wird derzeit überarbeitet". Aufgrund der gemeinsamen Initiative von gegen-hartz.de und des Erwerbslosen Forum Deutschland musste die BA in der vergangenen Woche die rechtswidrigen Anweisungen zur Observation von Hartz IV Betroffenen erst einmal streichen. Anscheinend gab es eine sofortige Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die von den zweifelhaften Dienstanweisungen der BA nichts wußte. Nun hat das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärt, die Kontrolle von ALG II Leistungsbeziehern sei "unverzichtbar".

Nur Rücknahme der „Observation“ ist nicht ausreichend
Das Erwerbslosen Forum Deutschland fragt sich angesichts der Äußerungen von Alt, wer eigentlich die Hartz IV Betroffenen vor den Ausspähungen der Arge Mitarbeiter schütze. Die Rücknahme der BA Dienstanweisung sei keineswegs ausreichend, denn nach wie können Nachbarn und Kinder ohne Wissens des Betroffenen durch die Arge vernommen werden.

"Zudem könnte die „nur teilweise Rückname“ der Dienstanweisung der BA die Hartz IV-Gesetzgebung insgesamt rechtwidrig sein.", so Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum. Denn der Artikel 19 Absatz 1 schreibt vor, dass die Einschränkungen eines Grundrechts durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann. Allerdings muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels des Grundgesetzes benennen. Dies ist hier nicht der Fall und deshalb lässt das Erwerbslosen Forum das rechtlich prüfen. Das Zitiergebot gilt grundsätzlich und führt bei Nichtangabe zur Nichtigkeit des gesamten Gesetzes, was die komplette Rechtswidrigkeit von Hartz IV bedeuten könnte. Dies wurde durch zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich bestätigt“, so Behrsing in Bonn.

Die Frage, wie ein verfassungswidriges Gesetz zu behandeln ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfGE 8, 1, Rdn. 50, mit Rechtssatz wiederum gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte zwingend bindend erklärt: "Grundsätzlich ist ein gegen die Verfassung verstoßendes Gesetz für nichtig zu erklären." (08.06.2009)