BA gibt nach: Keine Observationen bei Hartz IV

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Die Bundesagentur für Arbeit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geben nach: Der Passus “Observationen” wird aus den Dienstanweisungen für Jobcenter-Außendienstmitarbeiter gestrichen

Aufgrund der Intervention der Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und “gegen-hartz.de” werden keine Observationen im Auftrag der BA mehr stattfinden. Die BA lies in einer aktuellen Presseerklärung verlautbaren, dass der entsprechende Passus künftig aus der Dienstanweisung gestrichen wird. Nun mehr wolle man im “Gespräch Verdachtsmomente abschließend recherchieren”. Die beiden Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit zukünftig auf die Observation von Hartz IV-Betroffenen zu verzichten.

Beide Initiativen hatten in einer Pressemitteilung die Dienstanweisung der BA scharf kritisiert. Die Initaitiven sahen darin einen klaren Rechtsbruch. Observationen werden von Strafermittlungsbehörden wie der Polizei bei schweren Straftaten eingesetzt. Hierbei benötigt auch die Polizei eine gerichtliche Anordnung.

Martin Behrsing: “Die interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an alle Jobcenter, wonach den Behörden bei schwerwiegenden Verdachtsfällen das Mittel der Observation an die Hand gegeben werden sollte war von vorne herein rechtwidrig. Der Druck von vom Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de hat zur Rücknahme dieser Entscheidung geführt. Jetzt stehen noch aus, dass die Befragung von Nachbarn und Aushorchung von Kindern ebenfalls gestrichen werden muss.”

Noch am Vormittag hatte die Bundesagentur verlautbaren lassen, dass sie die Regelungen zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs sich eindeutig im Rahmen des geltenden Rechts bewegen würden.

Zudem wurde behauptet, dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Bundesrepublik über diese Regelung informiert gewesen wäre. Wir stellen aber fest, dass die Bundesagentur heute eine Falschinformation verbreitet hat, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte über die Dienstanweisung vom 20.05. informiert war. Dieser kannte diese noch gar nicht, wie uns der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein bestätigte.

Datenschützer Weichert hatte gegenüber der Tageszeitung “Junge Welt” das Gegenteil behauptet. So sagte Weichert, “generell sehe die Anweisung vor, daß sehr leicht und schnell auf die Erhebung von Daten bei Dritten zurückgegriffen werden könne.

“Das geht an der Rechtslage völlig vorbei”. Hinter dem Rücken des Hartz IV Betroffenen dürfe “grundsätzlich nicht ermittelt werden”. Der Datenschützer nannte die BA Dienstanweisung “massiv überarbeitungsbedürftig”. Weichert kündigte an, sich hierüber mit seinen Datenschutzkollegen im Bund und in den Ländern zu verständigen.

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