Hartz IV: 100 Euro Schulgeld für Kinder

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Hartz IV: 100 Euro Schulgeld für Kinder aus ALG II Familien

Wenn mindestens ein Elternteil aus der Familie auf Arbeitslosengeld II Leistungen angewiesen ist, so soll es nach einem neuen Gesetzesentwurf des Bundeskabinettes 100 Euro pro schulpflichtigen Kind für Schulmaterialen geben. Die zusätzlichen Zahlungen sollen bis zum zehnten Schuljahr immer zu Beginn des neuen Schuljahres ausgezahlt werden.

Damit greift die Bundesregierung eine Forderung zahlreicher sozialer Verbände auf. Zudem werden in einigen Regionen und Städten bereits Sonderzahlungen für hilfebedürftige Schüler ausgegeben. Der Entwurf ist ein Aspekt des Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen.

Damit die Gelder nicht zweckentfremdet werden, muss per Quittung belegt sein, dass das Geld zur Deckung des Bedarfs an Schulmaterialien und Lernmitteln wie Bücher, Hefte oder Schultasche ausgegeben wurde. Die Sonderzahlungen des Schulbedarfspakets werden ab kommenden Schuljahr ausgezahlt. Ein Antrag muss entsprechend bei der zuständigen Behörde (Arge) beantragt werden. (16.10.2008)