Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei eigener Kündigung?

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Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann häufig ein Abfindungsanspruch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erwirkt werden. Kann bei einer Eigenkündigung ebenfalls eine Abfindung erreicht werden? Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover beantwortet diese und andere Fragen.

Das Arbeitsklima verschlechtert sich

Das Arbeitsklima verschlechtert sich, der Chef schreit und ist unzufrieden mit der Arbeit. Die meisten Arbeitnehmer denken dann an eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Kann daher auch bei einer Eigenkündigung eine Abfindung erwirkt werden?

Nur sehr selten Anspruch auf eine Abfindung bei Eigenkündigung

“Wer bei einer Eigenkündigung eine Abfindung erwirken will, wird enttäuscht sein”, betont Rechtsanwalt Christian Lange. Denn “eine Abfindung wird im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vereinbart, wenn der Arbeitgeber kündigt und sich dabei nicht an das Kündigungsschutzgesetz hält”, so Lange.

Besser dran bleiben und sich kündigen lassen

Daher rät der Anwalt nicht selbst zu kündigen, vor allem dann nicht, wenn seitens des Arbeitgebers Unzufriedenheiten geäußert werden. Dann heißt es dran bleiben und im Arbeitsverhältnis bleiben, um so doch noch eine Abfindung zu erwirken, rät der Anwalt.

Entweder der Arbeitgeber kündigt und Betroffene können dann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erwirken, oder man einigt sich mit dem Arbeitgeber und schließt einen Aufhebungsvertrag mit entsprechender Ausgleichzahlung.

Aufhebungsvertrag nur wenn noch keine Eigenkündigung erfolgte

“Ein Aufhebungsvertrag ist allerdings nur dann möglich, wenn das Arbeitserhältnis besteht und nicht bereits seitens des Arbeitnehmers gekündigt wurde”, mahnt Lange.

Mit einer Kündigung endet automatisch der Arbeitserhältnis. Eine Abfindung, wenn der Arbeitsvertrag bereits gekündigt wurde, ist dann nicht mehr notwendig. “Wer also selbst kündigt, macht alle Möglichkeiten zur Abfindung zunichte!”

Abfindung bei verkürzter Kündigungsfrist

Nur in seltenen Fällen kann dann noch eine Abfindung erwirkt werden, wenn zum Beispiel der Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist verkürzen will. Dann können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen Ausgleichszahlung auf eine fristlose Kündigung oder eine deutlich kürzere Kündigungsfrist einigen.

Allerdings werden in solchen Fällen auch eher geringere Summen gezahlt. Daher ist die beste Strategie, sich seitens des Arbeitgebers kündigen zu lassen. Danach kann zusammen mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht eine Abfindung erwirkt werden, wenn der Kündigungsschutz greift. Dazu mehr hier.

Arbeitlosengeld Sperre und Hartz IV Kürzungen nach eigener Kündigung

Auch wichtig: Die Agentur für Arbeit wird eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen aussprechen, wenn das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt wurde. Das kann auch passieren, wenn ein Aufhebungsvertrag mit dem ehemaligen Arbeitgeber geschlossen wurde. Das bedeutet ein Viertel weniger Arbeitslosengeld.

Gleiches gilt auch bei Hartz IV. Eine Minderung des Arbeitslosengeld II Anspruches um 30 Prozent wird für 3 Monate vom Jobcenter auferlegt. Das gilt übrigens auch, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit gekündigt hat.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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