Grüne: Weniger Hartz IV mehr Entwicklungshilfe

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Grüne Prioritäten: Mehr Entwicklungshilfe dafür keine Erhöhung der Hartz IV-Sätze

03.06.2012

Laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ planen die Grünen im Falle einer rot-grünen Regierungskoalition eine Ausweitung der Entwicklungshilfe zu Ungunsten von Hartz IV-Beziehern. Um die höheren Kosten gegenzurechnen, soll auf eine Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze „vorerst verzichtet werden“. Das Magazin beruft sich dabei auf einen Zwischenbericht der grünen Projektgruppe „Prioritäten“, die eigens für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Strategiebericht im Falle eines Wahlsieges erstellte. Im Wahlprogramm der Grünen ist aber zu lesen, dass die derzeitigen Regelleistungen für Hartz IV-Bezieher zu niedrig bemessen seien und auf mindestens 420 Euro erhöht werden müssten, um eine Existenzsicherung der Betroffenen zu gewährleisten. Im Falle von Rot-Grün wird der Beschluss zugunsten anderer Projekte gekappt.

Für die Entwicklungskosten soll der Staat nach Vorstellungen der Projektgruppe allein im Jahre 2014 rund 1,7 Milliarden Euro beispielsweise für internationale Klima- und Entwicklungsprojekte zusätzlich ausgeben. Bis zum Jahre 2017 soll nach Vorstellungen der grünen Arbeitsgruppe Deutschland rund 0,7 Prozent seiner Wirtschaftsleistung für die Hilfe von Entwicklungsländer ausgeben. Um eine Finanzierbarkeit zu gewährleisten, soll im Gegenzug auf die Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze auf 420 Euro pro Person, wie auf dem Parteitag der Grünen im Jahre 2007 beschlossen, verzichtet werden. Stattdessen wolle man im Falle einer Beteiligung an einer Bundesregierung den Hartz IV-Eckregelsatz von 374 auf 391 Euro nur leicht anheben. Eine Anhebung, die weitestgehend mit einer generellen Anpassung aufgrund steigender Inflationsraten sowieso vorgenommen wird.

Für das Haushaltsjahr 2014 sollen zusätzlich 12 Milliarden Euro zusätzlich ausgegeben werden. Im Gegensatz dazu sollen Subventionen „von Klima- und Ökologisch schädlichen Projekten gestoppt, das Ehegatten-Splitting abgeschafft und der Reichen-Spitzensteuersatz wieder auf 49 Prozent angehoben werden“. (sb)

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