FDP: Liberales Bürgergeld statt Hartz IV?

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Hartz IV: das "liberale Bürgergeld" der FDP – Problemlösung oder Wählertäuschung?

Die FDP will mit ihrem sogenannten "liberalen Bürgergeld" keinesfalls Hartz IV abschaffen, wie aktuell in den Mainstream-Medien gehirnwäscheartig dafür geworben wird. Sie will nur die Unterkunftskosten des SGB II auf einem nicht bedarfsdeckenden Niveau pauschalieren, indem sie den Regelsatz und die Unterkunftskosten zu einem Pauschalbetrag von 662€ für Alleinstehende zusammenfasst. Den aktuellen ALG II Regelsatz von 399€ zugrunde gelegt, verbleiben vom "liberalen Bürgergeld" gerade mal 306€ für die gesamten Unterkunftskosten.

Welcher Alleinstehende ALG II-Empfänger zahlt nur 303€ Warmmiete pro Monat? Keiner? Was für eine Überraschung!
Also de faco eine Regelsatzkürzung und zwar um den Betrag, den man an Unterkunftskosten dann selbst aus dem ALG II Regelsatz zahlen muss – was natürlich auch auf Betriebskostennachzahlungen zutrifft, denn mehr als die pauschalen 662€ gibt’s nicht. Und Paare, sowie Kinder, bekommen natürlich weniger als diese 662€. Über die altersabhängige Abstufung lässt sich die FDP öffentlich zwar nicht aus, die verheimlicht sie ganz bewusst, aber nach ihren eigenen Angaben in der Broschüre: "Das Liberale Bürgergeld: aktivierend, transparent und gerecht" bekommt eine 5köpfige arbeitslose Familie mit 3 Kindern im Alter von 8, 12 und 15 Jahren gerade mal ein "liberales Bürgergeld" von 1.919 Euro, in dem aber das Kindergeld bereits integriert ist, und nicht 5x 662€ = 3310€, wie die FDP weiterhin öffentlich behauptet und die Bürger glauben machen will.

Vergleicht man das mit einem identischen aktuellen 5-Personen-ALG II-Haushalt, kommt man dort auf:
323€ Regelleistung Mann + 323€ Regelleistung Frau + 251€ Regelleistung Kind 8 J. + 251€ Regelleistung Kind 8 J. + 287€ Regelleistung Kind 15 J. + ca. 750€ tatsächliche Unterkunftskosten = 2.185€ ALG II pro Monat, ebenfalls inkl. Kindergeld. Das FDP-Bürgergeld ist für diese 5köpfige arbeitslose Familie mit 3 Kindern somit um satte 266€ pro Monat geringer, als das aktuelle ALG II und stellt damit eine reale Regelsatzkürzung von hier ca. 53,20€ pro Person dar.

Mit der Einführung dieser Bürgergeld-Pauschale würden auch alle bisherigen Grundsatzurteile des Bundessozialgerichtes zu den Unterkunftskosten des SGB II umgangen, alle dort für ALG II-Empfänger seit 01.01.2005 festgeschriebenen Rechte würden aufgehoben. Dann heißt es nur noch: "Sie finden keine Wohnung, die Sie sich für 303€ pro Monat leisten können? Nur wesentlich teurere? Pech gehabt! Schlafen Sie doch unter der Brücke oder hungern Sie sich die fehlende Miete zusammen! Betriebskostennachzahlung? Wird nicht mehr übernommen!"

Konsequent setzt die FDP dann ihren massiven Sozialabbau – wie bereits angekündigt – fort, indem sie den Sanktionsparagraphen 31 des SGB II so massiv verschärft, dass das "liberale Bürgergeld" bei einer Pflichtverletzung sofort komplett entfällt. Das bedeutet für jeden Sanktionierten: Verlust der Wohnung, Verlust seines Hab und Gut, Verlust seines Krankenversicherungsschutzes = schlafen unter der Brücke und Essen aus dem Mülleimer – oder der Tod.

Was die FDP ebenfalls verschweigt: das "liberale Bürgergeld" der FDP beinhaltet auch die im SGB II u.a. in den §§ 21, 23 und 24a zusätzlich gewährten Einmalleistungen und Mehrbedarfe:
– den Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 17% des Eckregelsatzes ab der 13. SSW,
– den Mehrbedarf für Alleinerziehende in Höhe von 36% des Eckregelsatzes,
– den Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung,
– Erstausstattungen für Schwangerschaft, Geburt und Wohnung,
– Kosten für mehrtägige Klassenfahrten,
– zusätzliche Leistungen für die Schule.

Die FDP betreibt hier erneut in großen Stil Wählertäuschung, denn ihr "liberales Bürgergeld" ist tatsächlich nichts anderes, als die praktische Umsetzung der ebenfalls von der FDP geforderten und angekündigten 30%igen Regelsatzkürzung des ALG II, verbunden mit der Aufhebung bisher geltender umfassender Rechtsansprüche von ALG II-Empfängern bei ihren Unterkunftskosten und der Einsparung aller Einmalleistungen und Mehrbedarfe. Und die Union ist dem gar nicht abgeneigt, auch wenn sie sich offiziell dagegen sträubt, um ihr Gesicht zu wahren. Das "liberale Bürgergeld" würde nämlich einige gravierende Probleme der Union sofort beseitigen: 1. die unzulässige Mischverwaltung der ARGEn, 2. die steigende Kostenbelastung durch ALG II, 3. die beim BVerfG anstehende Frage der Bedarfsdeckung der Kinderregelsätze.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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