Hartz IV Klagen: Gesetzesänderungen gefordert

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Aufgrund der Hartz IV Klageflut fordert die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue Gesetzesänderungen

Berlin. Aufgrund der steigenden Hartz IV Klageflut am Berliner Sozialgericht fordert die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) baldige Gesetzesänderungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II). Gegenüber dem RBB Inforadio sagte von der Aue, dass allein durch eine Aufstockung von Sozialrichtern das Problem der Klageflut aufgrund der Hartz IV Gesetzgebungen nicht bewältigt werden kann. In zahlreichen Fällen gäbe es keine eindeutige Rechtslage. Beispielsweise wäre die Anrechung des Einkommens von Minijobs nicht eindeutige im SGB II geklärt. Auch bei der Ausstellung der ALG II-Bescheide in den Jobcentern gebe es Schwierigkeiten, sagte die Senatorin. Die SPD Politikerin forderte deshalb Gesetzesänderungen.

Momentan dauert die Bearbeitungszeit beim Berliner Sozialgericht im Schnitt 12 Monate. Wie ein Sprecher des Sozialgerichtes Berlin mitteilte seien allein im Monat Juli 2009 ca. 2700 Klagen aufgrund der Hartz IV Gesetzgebungen eingereicht worden. Noch nie wurden in einem Monat so viele Klagen am Sozialgericht eingereicht worden. Etwa 70.000 Klagen wurden seit der Einführung der Arbeitsmarktreform Hartz IV eingereicht. In etwa der Hälfte der Fällen bekamen die Kläger Recht oder hatten zumindestens einen Teilerfolg zu verzeichnen. Oftmals waren sogenannte Verfahrensfehler der Hartz IV-Ämter ein Grund zur Einreichung einer Klage. Erst im letzten Jahr hatte SPD Justizsenatorin Gisela von der Aue die Einstellung von 40 neuen Sozialrichtern veranlasst. Auch diese Maßnahme hat nicht dazu geführt, die Klageflut schneller zu bearbeiten. (05.08.2009)