Die Mehrbelastungen für Menschen in Armut, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind und denen verspätet sowie unzureichend von der Politik begegnet wurde, haben erneut deutlich gemacht, dass die Regelsätze für Hartz IV und Grundsicherung weit von realen Bedarfen entfernt sind. Wer sich keinen Internetzugang und entsprechende Endgeräte leisten kann, war durch die Kontaktbeschränkungen zudem von der Welt abgeschnitten.
Zugang zu digitaler Teilhabe völlig unzureichend
Wer während des Lockdowns kein leistungsstarkes Smartphone oder einen Computer hat, ist von der Welt abgeschnitten. Das trifft vor allem Kinder- und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung oder alte Menschen besonders hart.
Betroffene von Hartz IV oder Grundsicherung haben zudem kaum die finanziellen Mittel, um derartige teure Anschaffungen zu tätigen. Geht ein vorhandenes Gerät kaputt, kann es außerdem kaum ersetzt werden, weil die Regelsätze so knapp bemessen sind, dass kein Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben existiert.
„Die Jobcenter sind auch jetzt meist nur indirekt über Hotlines zu erreichen. Anträge können nicht persönlich abgegeben werden. Wer keinen Computerzugang hat, hat ein massives Problem“, sagt Michael Stiefel vom Armutsnetzwerk. Das gilt auch für die soziale Teilhabe, denn viele Angebote lassen sich zurzeit nur noch digital buchen.
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Endgeräte für den Unterricht
Um während des Lockdowns den Zugang zum digitalen Schulunterricht zu ermöglichen, können Betroffene ein digitales Endgerät samt Zubehör für maximal 350 Euro sowie die Kostenübernahme eines angemessenen Internetanschlusses beantragen. Allerdings erst seit Februar rückwirkend ab Januar 2021 und auch nur in voller Höhe, sofern nicht bereits andere Endgeräte in der Bedarfsgemeinschaft vorhanden sind, die theoretisch genutzt werden könnten. Wer bereits im letzten Jahr einen Laptop oder ähnliches gekauft hat, um seinem Kind eine Teilnahme am Online-Unterricht zu ermöglichen, geht gänzlich leer aus.
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