Wer eine Kontopfändung erlebt, spürt die Folgen oft innerhalb weniger Stunden: Kartenzahlungen werden abgelehnt, Lastschriften platzen, der Zugriff auf das eigene Guthaben ist eingeschränkt. In dieser Situation soll das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, den finanziellen Absturz verhindern.
Diese Schutzfunktion sorgt dafür, dass ein bestimmter Betrag pro Monat für Miete, Strom, Lebensmittel und den täglichen Bedarf verfügbar bleibt.
Weniger bekannt ist, dass der Pfändungsschutz nicht nur „gerade so“ durch den Monat helfen kann.
Die Regeln erlauben unter engen Voraussetzungen auch, kleinere Reserven aufzubauen, ohne dass Gläubiger sofort zugreifen dürfen.
Möglich wird das durch die Monatslogik des Kontopfändungsschutzes und eine Verrechnungsregel, die im Alltag wie ein unsichtbarer Buchungsautomat wirkt: das FIFO-Prinzip – „First in, first out“.
Wer diese Mechanik versteht, kann Fehler vermeiden, die schnell teuer werden, und den vorhandenen Spielraum legal nutzen. Hinweise und Erklärstücke zu diesem Thema finden sich unter anderem bei „Bürger & Geld“, dem Nachrichtenmagazin des Vereins „Für soziales Leben e. V.“.
Inhaltsverzeichnis
Was das P-Konto schützt – und was es nicht leisten kann
Das P-Konto schützt Guthaben bis zu einem monatlichen Sockelbetrag vor dem Zugriff der Pfändung. Dieser Betrag orientiert sich an den Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen und wird auf dem Konto nach gesetzlichen Vorgaben gerundet.
Entscheidend ist dabei nicht, wie hoch die Forderung ist und auch nicht, wie viele Pfändungen gleichzeitig vorliegen. Entscheidend ist, welcher pfändungsfreie Betrag im jeweiligen Kalendermonat auf dem Konto zur Verfügung steht und welche Gutschriften in diesem Zeitraum eingehen.
Wichtig ist zugleich, was das P-Konto nicht kann: Es verwandelt Schulden nicht in Luft, es stoppt Zinsen und Kosten nicht automatisch, und es ersetzt keine Entschuldungsstrategie.
Auch ist es kein Sparkonto: Guthaben wird dort in der Regel nicht verzinst, und es gibt keine „Sparfreigrenzen“ jenseits dessen, was das Gesetz ausdrücklich schützt.
Der Schutz ist zudem an Fristen gebunden. Wer Geld länger liegen lässt, als es die gesetzlichen Übertragungsregeln zulassen, riskiert, dass Beträge aus dem geschützten Bereich herausfallen.
Ein weiterer Punkt, der in der Praxis häufig zu Missverständnissen führt: Das P-Konto schützt zwar Guthaben vor der Pfändung, aber es verhindert nicht jede Art von Verrechnung durch die Bank.
Gerade deshalb ist das gesetzliche Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot, das im Kontopfändungsschutz verankert ist, für Betroffene so bedeutsam – insbesondere dann, wenn das Konto vor der Umwandlung ins Minus gerutscht ist.
Rechtsrahmen seit der Reform: Monatslogik, Rundung und Anpassungen
Die Regeln rund um den Kontopfändungsschutz sind in der Zivilprozessordnung geregelt. Für die Praxis besonders bedeutsam ist, dass der pfändungsfreie Betrag auf dem P-Konto nicht „irgendwie“ festgelegt wird, sondern an gesetzliche Beträge gekoppelt ist, die regelmäßig angepasst werden.
Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der unpfändbare Grundbetrag nach der Pfändungstabelle 1.555,00 Euro pro Monat. Für das P-Konto wird dieser Betrag nach der gesetzlichen Rundungsregel typischerweise auf den nächsten vollen Zehner aufgerundet, sodass in der Praxis ein Sockelbetrag von 1.560 Euro als Ausgangswert maßgeblich ist.
Für viele Haushalte ist dieser Sockelbetrag allerdings nur der Anfang. Wer gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllt oder bestimmte Leistungen erhält, kann einen höheren pfändungsfreien Betrag bekommen. Das funktioniert meist über eine Bescheinigung, die bei der Bank vorgelegt wird.
Diese Bescheinigung ist kein bürokrischer Selbstzweck, sondern in vielen Fällen die entscheidende Voraussetzung dafür, dass Kindergeld, Leistungen für Kinder oder bestimmte Sozialleistungen nicht in die Pfändung laufen. Wenn die Bank diese Erhöhungen nicht berücksichtigt, kann das faktisch bedeuten, dass Geld fehlt, das rechtlich geschützt sein müsste.
Auch wichtig: Die Pfändungsfreigrenzen werden in der Regel jährlich zum 1. Juli angepasst. Wer sich an alten Beträgen orientiert, plant schnell mit falschen Zahlen. Umgekehrt kann eine Anpassung auch Chancen eröffnen, weil der geschützte Betrag steigt und damit der monatliche Spielraum größer wird.
FIFO auf dem P-Konto: Warum die Reihenfolge der Verrechnung über Schutz oder Verlust entscheidet
Das FIFO-Prinzip klingt nach Lagerwirtschaft, ist beim P-Konto aber eine juristisch festgelegte Verrechnungslogik. Vereinfacht gesagt bedeutet FIFO: Wenn Geld auf dem Konto eingeht und später wieder abgeht, wird eine Verfügung immer zuerst mit dem ältesten noch vorhandenen, geschützten Guthaben verrechnet.
Genau diese Reihenfolge ist beim P-Konto entscheidend, weil der Schutz nicht nur am Betrag hängt, sondern auch am Zeitpunkt.
Die gesetzliche Idee dahinter ist pragmatisch. Nicht jeder Monat verläuft planbar: Mal ist die Nachzahlung für Energie fällig, mal geht eine Waschmaschine kaputt, mal wird eine Kaution gebraucht.
Deshalb erlaubt das Gesetz, dass nicht verbrauchtes Guthaben aus einem Monat nicht sofort schutzlos wird, sondern noch eine gewisse Zeit zusätzlich geschützt bleibt.
Dieser Übertrag ist jedoch befristet. Und hier greift FIFO als eine Art „Verfallschutz“: Wer später Geld ausgibt, verbraucht nach der gesetzlichen Logik zuerst die älteren Überträge. Das kann verhindern, dass ältere geschützte Beträge ungenutzt aus der Schutzfrist laufen.
In der Praxis ist das oft der Unterschied zwischen einer kleinen Reserve, die bleibt, und Geld, das plötzlich pfändbar wird. Wer dagegen unkoordiniert über Monate Beträge stehen lässt, ohne die Fristen im Blick zu behalten, kann trotz P-Konto eine unangenehme Überraschung erleben.
Legal ansparen: Wie aus Monatsresten ein Puffer werden kann
Ansparen auf dem P-Konto heißt nicht, dass plötzlich beliebige Summen dauerhaft unantastbar wären. Gemeint ist ein begrenzter, zeitlich gerahmter Puffer, der sich aus nicht verbrauchtem, geschütztem Guthaben bilden kann.
Das Gesetz erlaubt, dass ein im Kalendermonat nicht ausgeschöpfter pfändungsfreier Betrag in die folgenden Monate „mitgenommen“ wird und dort zusätzlich zum neuen Monatsfreibetrag geschützt bleibt – allerdings nur für eine begrenzte Zahl von Folgemonaten.
Rechnet man dies durch, wird klar, warum Fachleute oft davon sprechen, dass sich im Idealfall mehrere Monatsbeträge im geschützten Bereich überlagern können. Im laufenden Monat steht der aktuelle Freibetrag zur Verfügung. Hinzu kommen mögliche Überträge aus vorangegangenen Monaten, sofern deren Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist.
Daraus kann – je nach Kontobewegungen – ein Guthaben entstehen, das deutlich über dem reinen Monatsfreibetrag liegt und trotzdem im Schutzsystem bleibt.
Das ist kein Trick, sondern die Folge der gesetzlichen Konstruktion: Übertrag plus FIFO-Verrechnung plus Monatsfreigabe.
Damit dieser Spielraum tatsächlich wirkt, braucht es allerdings Disziplin und Überblick. Wer monatlich einen überschaubaren Betrag übrig lässt und gleichzeitig darauf achtet, dass ältere Überträge durch spätere Ausgaben wieder „abgebaut“ werden, kann sich eine Reserve schaffen, die im Alltag echte Wirkung hat.
Das ist besonders relevant für Haushalte, die zwar knapp kalkulieren müssen, aber regelmäßig wiederkehrende Sonderausgaben haben – etwa Versicherungsbeiträge, Schulkosten, Mobilitätsreparaturen oder Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen.
Die Grenze dieser Logik ist dort erreicht, wo Geld schlicht zu lange unangetastet bleibt. Dann endet der zeitlich befristete Schutz, und Beträge können pfändbar werden, obwohl sie ursprünglich innerhalb der Freibeträge entstanden sind. Gerade das macht die Methode anspruchsvoller, als sie auf den ersten Blick wirkt: Nicht das Ansparen ist das Problem, sondern das Management der Schutzfristen.
Rechtsprechung: Was der Bundesgerichtshof am Pfändungsschutz konkretisiert hat
Der Kontopfändungsschutz lebt nicht nur vom Gesetzestext, sondern auch davon, wie Gerichte ihn auslegen. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen wichtige Fragen geklärt, die für Betroffene und Banken unmittelbar praktische Folgen haben.
Von besonderer Bedeutung ist ein Urteil vom 20. September 2022 (XI ZR 5/21). Es befasst sich mit der Behandlung von Gutschriften und der Frage, unter welchen Bedingungen Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto der Auszahlungssperre unterliegen beziehungsweise wie der Schutz im Monatsverlauf zu bestimmen ist.
Wenn die Programmierung oder die interne Auslegung nicht stimmt, kann das dazu führen, dass Kundinnen und Kunden nicht über Geld verfügen können, das rechtlich geschützt wäre – oder dass Beträge zu Unrecht als pfändbar behandelt werden.
Ebenfalls wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher sind Entscheidungen zur Kosten- und Vertragsgestaltung beim P-Konto. Der Bundesgerichtshof hat bereits früher klargestellt, dass Banken für ein P-Konto nicht ohne Weiteres zusätzliche Entgelte verlangen oder Leistungen automatisch verschlechtern dürfen, nur weil ein Konto als P-Konto geführt wird.
Das ist zwar keine FIFO-Frage, beeinflusst aber ganz konkret, wie fair die Kontoführung in der Praxis abläuft – und ob Betroffene neben der Pfändung auch noch durch Gebühren zusätzlich belastet werden.
Unter dem Strich stärkt diese Rechtsprechung vor allem die Erwartung, dass der gesetzliche Pfändungsschutz nicht nur „auf dem Papier“ existiert, sondern auf dem Konto tatsächlich ankommt. Sie nimmt Kreditinstitute in die Pflicht, die gesetzlichen Regeln korrekt umzusetzen und Kundinnen und Kunden nicht durch unzulässige Klauseln oder fehlerhafte Abwicklung zu benachteiligen.
Typische Fehler: Warum Geld trotz Schutz verloren gehen kann
In der Beratungspraxis sind es selten exotische Sonderfälle, die Probleme verursachen. Häufig sind es wiederkehrende Missverständnisse über Timing und Betragsgrenzen. Ein klassischer Fehler ist das unbemerkte Anwachsen von Überträgen.
Was sich zunächst wie eine gute Nachricht anfühlt – endlich bleibt am Monatsende etwas übrig – kann kippen, wenn ältere Beträge die Schutzfrist überschreiten. Dann droht ausgerechnet das angesparte Polster zur pfändbaren Masse zu werden.
Ein weiterer Fehler liegt in der fehlenden Anpassung des Freibetrags. Wer Kindergeld erhält, Unterhalt leistet oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, braucht oft eine Bescheinigung, damit die Bank den höheren Schutzbetrag berücksichtigt.
Ohne diese Anpassung kann es passieren, dass Beträge, die eigentlich geschützt sein müssten, in die Pfändung laufen oder dass der verfügbare Rahmen unnötig eng bleibt. Gerade bei Familien ist das ein häufiger Grund für akute Engpässe, obwohl die Rechtslage eigentlich Schutz vorsieht.
Auch die Kontoführung selbst spielt eine Rolle. Beim P-Konto zählt nicht nur, wie viel Geld eingeht, sondern auch, wann. Wenn zum Beispiel Gehalt, Leistungen und Erstattungen in kurzer Folge eingehen, kann der monatliche Rahmen schneller „gefüllt“ wirken, als Betroffene erwarten. Umgekehrt kann eine unbedachte größere Abbuchung zu einem Zeitpunkt, an dem ältere Überträge kurz vor Fristablauf stehen, dazu führen, dass später im Monat Geld übrig bleibt, das dann nicht mehr rechtzeitig „verbraucht“ wird, um im Schutzsystem zu bleiben. Genau hier zeigt sich, dass FIFO zwar hilft, aber nicht automatisch jede Fehlplanung ausgleicht.
Wann Bescheinigung, Gericht oder Schuldnerberatung entscheidend werden
Das P-Konto ist ein Konto, das stark von formalen Nachweisen abhängt. Wer Ansprüche auf höhere Freibeträge hat, sollte diese nicht „irgendwann“ klären, sondern möglichst frühzeitig – idealerweise bevor Engpässe entstehen.
In vielen Fällen reicht die Bescheinigung nach den gesetzlichen Regeln aus, die dann bei der Bank vorgelegt wird. Wenn die Bank dennoch falsch abrechnet oder besondere Konstellationen vorliegen, kann auch der Weg über das Vollstreckungsgericht notwendig werden, etwa um abweichende Freibeträge festsetzen zu lassen.
Unabhängige Schuldnerberatungen spielen hier eine doppelte Rolle. Sie helfen nicht nur bei der Bescheinigung und der Kommunikation mit der Bank, sondern oft auch bei der Einordnung, ob das Problem wirklich am P-Konto liegt oder ob parallel andere Schritte nötig sind – etwa Verhandlungen mit Gläubigern, ein Vergleich, eine Ratenregelung oder ein Insolvenzverfahren.
Wer versucht, den Pfändungsschutz allein über Kontotricks zu lösen, übersieht leicht, dass die Kontopfändung meist nur ein Symptom einer größeren Überschuldungslage ist.
Praxisbeispiel: Wie ein kleines Polster auf dem P-Konto entsteht
Frau M. hat ein P-Konto mit einem monatlichen Freibetrag von 1.560 Euro. Ihr Lohn geht immer am 28. des Monats ein. Sie versucht, jeden Monat etwa 250 Euro nicht auszugeben, um besser auf Nachzahlungen, Reparaturen oder Arztkosten reagieren zu können. Dabei hilft ihr, dass nicht verbrauchtes Guthaben aus einem Monat in die Folgemonate übertragen wird und Verfügungen nach dem FIFO-Prinzip zuerst das älteste noch vorhandene, geschützte Guthaben aufbrauchen.
Monat 1: Start und erster Übertrag
Am 28. Januar kommen 1.560 Euro auf das Konto. Bis zum 31. Januar gibt Frau M. 1.310 Euro aus. Am Monatsende bleiben 250 Euro übrig. Diese 250 Euro werden in den Februar übertragen und bleiben dort zusätzlich zum Februar-Freibetrag zunächst geschützt.
Monat 2: Ausgaben verbrauchen zuerst den Übertrag
Am 28. Februar gehen erneut 1.560 Euro ein. Auf dem Konto stehen rechnerisch 1.810 Euro als geschütztes Guthaben zur Verfügung: der neue Monatsfreibetrag plus der Übertrag aus Januar. Anfang März bezahlt Frau M. die Miete und mehrere Rechnungen in Höhe von 1.200 Euro. Aufgrund FIFO werden diese 1.200 Euro zuerst mit dem älteren Guthaben verrechnet. Zuerst werden die 250 Euro aus Januar „aufgebraucht“, erst danach 950 Euro aus dem Februar-Freibetrag.
Dadurch ist der Januar-Übertrag nicht mehr „liegen geblieben“, sondern rechtzeitig genutzt worden, und es entsteht am Monatsende erneut ein Rest aus dem laufenden Monat.
Wenn Frau M. im Februar insgesamt wieder nur 1.310 Euro ausgibt, bleiben am Ende des Monats erneut 250 Euro übrig, diesmal als Übertrag aus Februar in den März.
Monat 3: Das Polster wächst sichtbar
Am 28. März kommen wieder 1.560 Euro. Nun liegt zusätzlich der Übertrag aus Februar von 250 Euro auf dem Konto. Frau M. hat damit erneut einen geschützten Spielraum von 1.810 Euro. Sie gibt im März wieder 1.310 Euro aus. Wie zuvor werden Verfügungen zuerst mit dem älteren Übertrag verrechnet und danach mit dem aktuellen Monatsfreibetrag.
Am Monatsende bleibt wieder ein neuer Rest von 250 Euro, der in den April mitgenommen wird.
Nach drei Monaten hat Frau M. faktisch ein kleines, funktionierendes Polster aufgebaut: Sie lebt nicht nur „von Monat zu Monat“, sondern kann kurzfristig 250 Euro auffangen, ohne dass dieser Betrag sofort pfändbar wird.
Wo es in der Praxis schiefgehen kann
Entscheidend ist die Frist: Überträge sind nicht dauerhaft geschützt. Wenn Frau M. mehrere Monate hintereinander Geld liegen lässt, ohne dass spätere Ausgaben diese älteren Überträge durch FIFO wieder abbauen, kann ein Teil nach Ablauf der Schutzfrist pfändbar werden.
Genau deshalb plant sie bewusst: größere Ausgaben so, dass ältere Überträge rechtzeitig „verbraucht“ werden, und gleichzeitig darauf achten, den Freibetrag korrekt erhöht zu haben, falls Kindergeld oder Unterhalt eine Rolle spielen.
Quellen
Bundesministerium der Justiz: Informationsseite zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto), inklusive Sockelbetrag, Bescheinigung und Verrechnungsverbot.




