Die Bürokratie und nicht die unkonventionelle Hilfe ist in vielen Jobcentern Gang und Gäbe. Das zeigt auch folgender Fall, der sich in Soest ereignete.
Unkonventionelle Hilfe kam “4 Tage zu früh”
Vor Monaten besorgte Harald R. für die Familie seines Schwagers einen Laptop. Denn die Familie ist auf Hartz IV Leistungen angewiesen. Deren Sohn muss wie alle anderen Schüler am Homeschooling aufgrund der Pandemie-Verordnungen teilnehmen. Und dafür benötigt der Schüler ein digitales Endgerät. Der Verwandte hat das Gerät quasi “vorgeschossen”, damit kein Unterricht verpasst wird. Schließlich sollen doch alle Schüler die gleichen Chancen haben. Doch mit der Reaktion des zuständigen Jobcenters hatte niemand gerechnet.
Harald R. war nämlich im Sinne des Jobcenters zu schnell. Denn die Regelung, nachdem die Kosten für den Distanzunterricht übernommen werden, trat erst 4 Tage nach dem Kauf in Kraft. Das alles ist einige Monate her. Doch der Ablehnungsbescheid der Behörde trudelte erst vor einigen Tagen ein. “Wir haben das Gerät vier Tage zu früh gekauft”, ist das Fazit des Bescheids.
Protestbriefe blieben ohne Antwort
Harald R. kann das nicht verstehen. Er schickte dem Jobcenter einige Urteile zu und fragte bei der Behörde nach, warum die Familie derart “bestraft” werden würde, nur weil sie im Interesse ihres Kindes gehandelt hätten. Der Brief wurde nicht nur an das Jobcenter verschickt, sondern auch an die lokale Presse, an die Bundesagentur für Arbeit und an den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerkandidaten Armin Laschet. Geantwortet hat niemand.
Jobcenter hüllt sich in Schweigen
Das Jobcenter will sich jedoch nicht zu dem Fall äußern, ließ man verlautbaren. Aus Datenschutzgründen, wie die Behörde behauptet. Man wieß nur auf die allgemeine Rechtslage hin, die man als Behörde nicht missachten dürfe. Die Sprecherin betonte, man solle “das persönliche Gespräch” mit dem Jobcenter suchen.
In der Vielzahl von Corona-Anträgen komme es in Einzelfällen zu Problemen. Manches mal könne der Leistungsträger Hilfen nicht überweisen. Insgesamt habe man 62 Ablehnungsbescheide versandt, so eine Sprecherin.
Seit Februar Anspruch auf digitale Endgeräte
Seit Februar müssen die Jobcenter die Kosten für digitale Endgeräte und etwaiges Zubehör für bis zu 350 Euro sowie einen leistungsfähigen Internetanschluss übernehmen, um die Chancengleichheit von Kindern in Hartz IV während des pandemiebedingten Home-Schooling zu gewährleisten.
Die Höhe des tatsächlich bewilligten Mehrbedarfs richtet sich allerdings danach, ob im Haushalt bereits digitale Geräte, die für das Lernen und den Fernunterricht genutzt werden könnten, vorhanden sind und nach den Vorgaben der jeweiligen Schule.
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