Für Millionen gesetzlich Versicherte wird die Krankenversicherung erneut teurer. Die IKK classic hebt ihren Zusatzbeitrag zum 1. August 2026 von 3,40 auf 3,85 Prozent an.
Bereits im April hatten die IKK Südwest und die BKK Würth ihre Beiträge während des laufenden Jahres erhöht. Bei der BKK Würth handelt es sich sogar um die zweite Anhebung innerhalb weniger Monate.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt jedoch der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse entsprechend ihrer finanziellen Situation selbst festlegt.
IKK classic verlangt ab August 3,85 Prozent Zusatzbeitrag
Bei der IKK classic steigt der Zusatzbeitrag ab dem 1. August 2026 um 0,45 Prozentpunkte. Statt bisher 3,40 Prozent werden künftig 3,85 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens berechnet.
Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung von 18,45 Prozent. Beschäftigte und Arbeitgeber tragen davon grundsätzlich jeweils 9,225 Prozent.
Die Erhöhung betrifft nicht nur Arbeitnehmer. Auch freiwillig Versicherte, Selbstständige und Rentner müssen mit höheren Abzügen rechnen, wobei sich Zeitpunkt und Höhe der Belastung je nach Versicherungsstatus unterscheiden.
Diese Krankenkassen haben 2026 unterjährig erhöht
Während die meisten Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel festlegen, können Anpassungen auch während des laufenden Jahres erfolgen. Im Jahr 2026 sind bislang vor allem drei Kassen durch solche Erhöhungen aufgefallen.
| Krankenkasse | Entwicklung des Zusatzbeitrags 2026 |
|---|---|
| IKK classic | Bis 31. Juli 3,40 Prozent, ab 1. August 3,85 Prozent. Die Erhöhung beträgt 0,45 Prozentpunkte. |
| BKK Würth | Zum 1. Januar Anhebung von 2,39 auf 2,89 Prozent und zum 1. April erneut auf 3,40 Prozent. |
| IKK Südwest | Zum 1. April Anhebung von 3,25 auf 3,87 Prozent. Die Erhöhung beträgt 0,62 Prozentpunkte. |
Die IKK classic bestätigt den neuen Satz von 3,85 Prozent auf ihrer eigenen Internetseite. Für die BKK Würth ist seit dem 1. April ein Zusatzbeitrag von 3,40 Prozent in der Satzung festgeschrieben, während die IKK Südwest derzeit 3,87 Prozent verlangt.
BKK Würth erhöht den Beitrag innerhalb eines Jahres zweimal
Besonders auffällig ist die Entwicklung bei der BKK Würth. Die betriebsbezogene Krankenkasse hatte ihren Zusatzbeitrag zum Jahresbeginn zunächst von 2,39 auf 2,89 Prozent angehoben.
Bereits zum 1. April folgte die nächste Anpassung auf 3,40 Prozent. Innerhalb von drei Monaten stieg der Zusatzbeitrag damit insgesamt um 1,01 Prozentpunkte.
Bei einem Beschäftigten mit 4.000 Euro Bruttogehalt erhöht sich dessen eigener Anteil durch einen solchen Anstieg um 20,20 Euro im Monat. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich denselben zusätzlichen Betrag übernehmen.
Auch die IKK Südwest wurde im April deutlich teurer
Die IKK Südwest erhöhte ihren Zusatzbeitrag zum 1. April 2026 von 3,25 auf 3,87 Prozent. Der Gesamtbeitrag einschließlich des allgemeinen Beitragssatzes liegt seitdem bei 18,47 Prozent.
Die Anhebung um 0,62 Prozentpunkte bedeutet für Arbeitnehmer eine zusätzliche Belastung von 0,31 Prozent ihres beitragspflichtigen Bruttogehalts. Bei einem Monatsbrutto von 3.500 Euro sind das 10,85 Euro weniger netto im Monat.
Freiwillig versicherte Selbstständige müssen die Erhöhung in der Regel vollständig tragen. Bei einem beitragspflichtigen Einkommen von 3.500 Euro entstehen dadurch monatlich 21,70 Euro zusätzliche Ausgaben.
So viel kostet die Erhöhung bei der IKK classic
Die Anhebung der IKK classic um 0,45 Prozentpunkte wird bei Beschäftigten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Der eigene Anteil eines Arbeitnehmers steigt daher um 0,225 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens.
Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro sinkt das monatliche Netto dadurch um 6,75 Euro. Bei 4.000 Euro Brutto sind es 9 Euro und bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.812,50 Euro rund 13,08 Euro.
Da die Erhöhung erst ab August gilt, entstehen einem Arbeitnehmer mit 4.000 Euro Bruttogehalt bis zum Jahresende 2026 Mehrkosten von insgesamt 45 Euro. Auf zwölf Monate gerechnet wären es 108 Euro.
Der zusätzliche Pflegeversicherungsbeitrag ist in diesen Beträgen nicht enthalten. Die aktuelle Änderung betrifft ausschließlich den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.
Selbstständige tragen die Mehrkosten häufig allein
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige erhalten normalerweise keinen Arbeitgeberzuschuss. Sie müssen den allgemeinen Beitrag und den Zusatzbeitrag deshalb vollständig aus eigenen Mitteln bezahlen.
Bei einem beitragspflichtigen Einkommen von 4.000 Euro führt die Erhöhung der IKK classic zu monatlichen Mehrkosten von 18 Euro. An der Beitragsbemessungsgrenze sind es etwa 26,16 Euro im Monat beziehungsweise knapp 314 Euro innerhalb eines vollständigen Jahres.
Wie hoch der tatsächliche Beitrag ausfällt, hängt außerdem davon ab, ob ein Anspruch auf Krankengeld gewählt wurde. Auch Mindestbemessungsgrundlagen und weitere beitragspflichtige Einkünfte können die Berechnung beeinflussen.
Rentner spüren die Erhöhung häufig erst ab Oktober
Pflichtversicherte Rentner teilen sich den Krankenversicherungsbeitrag einschließlich des Zusatzbeitrags mit der Deutschen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung übernimmt dabei jeweils die Hälfte.
Änderungen des Zusatzbeitrags werden bei pflichtversicherten Rentnern allerdings erst zwei Monate später berücksichtigt. Eine Erhöhung zum 1. August 2026 dürfte sich deshalb regelmäßig erstmals bei der Rentenzahlung für Oktober zeigen.
Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.600 Euro sinkt die ausgezahlte Rente durch die Erhöhung der IKK classic um 3,60 Euro im Monat. Die andere Hälfte des zusätzlichen Beitrags übernimmt die Rentenversicherung.
Bei freiwillig versicherten Rentnern oder bei zusätzlichen Einnahmen aus Betriebsrenten, Arbeit oder Vermietung kann die Berechnung anders ausfallen. Betroffene sollten deshalb den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse genau prüfen.
Der offizielle Durchschnitt sagt wenig über die eigene Kasse aus
Für 2026 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag offiziell mit 2,9 Prozent angesetzt. Dieser Wert ist jedoch keine verbindliche Obergrenze für die einzelnen Krankenkassen.
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Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums lag der tatsächlich von den Krankenkassen erhobene durchschnittliche Zusatzbeitrag Ende März 2026 bereits bei 3,13 Prozent. Versicherte zahlen somit im Schnitt mehr als der zuvor festgelegte Orientierungswert.
Mit 3,85 Prozent liegt die IKK classic deutlich über dem offiziellen Durchschnitt. Auch die IKK Südwest überschreitet ihn mit 3,87 Prozent erheblich.
Ein hoher Zusatzbeitrag bedeutet dennoch nicht automatisch, dass eine Krankenkasse für jeden Versicherten ungeeignet ist. Zusatzleistungen, Bonusprogramme und persönliche Beratung können einen finanziellen Mehrwert bieten, der einen Teil des Beitragsunterschieds ausgleicht.
Warum Krankenkassen auch mitten im Jahr erhöhen dürfen
Über die Höhe des individuellen Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen. Reichen Einnahmen, Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und vorhandene Rücklagen nicht aus, kann eine Anpassung während des Jahres notwendig werden.
Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf stark wachsende Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach den Angaben zum geplanten Stabilisierungsgesetz steigen die Ausgaben derzeit um knapp acht Prozent jährlich und damit etwa doppelt so schnell wie im Durchschnitt der 2010er-Jahre.
Belastungen entstehen unter anderem durch höhere Kosten für Krankenhäuser, Arzneimittel, ärztliche Behandlungen und Krankengeld. Hinzu kommt, dass Krankenkassen ihre Rücklagen bis zu gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerten auffüllen müssen.
Das politische Ziel stabiler Beitragssätze bedeutet daher nicht, dass jede einzelne Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag unverändert lassen kann. Die finanzielle Lage kann sich von Kasse zu Kasse deutlich unterscheiden.
Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, entsteht für die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Es kann auch genutzt werden, wenn die übliche Bindungszeit von zwölf Monaten noch nicht abgelaufen ist.
Mitglieder der IKK classic müssen die Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse grundsätzlich spätestens bis zum 31. August 2026 beantragen. Das ist der letzte Tag des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt.
Der Wechsel erfolgt jedoch nicht sofort. Wegen der Frist von zwei vollen Kalendermonaten beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse bei rechtzeitigem Antrag regelmäßig am 1. November 2026.
Bis einschließlich Oktober muss der erhöhte Beitrag der IKK classic gezahlt werden. Eine rückwirkende Erstattung allein wegen des Kassenwechsels gibt es nicht.
Eine eigene Kündigung ist normalerweise nicht erforderlich
Wer innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wechselt, muss seiner bisherigen Kasse in der Regel kein eigenes Kündigungsschreiben mehr schicken. Es genügt, die Mitgliedschaft bei der gewünschten neuen Krankenkasse zu beantragen.
Die neue Krankenkasse kümmert sich anschließend um die elektronische Abmeldung bei der bisherigen Kasse. Beschäftigte sollten ihren Arbeitgeber dennoch rechtzeitig über den Wechsel informieren.
Besondere Bedingungen können bei Wahltarifen gelten. Vor allem Selbstständige mit einem Krankengeld-Wahltarif können bis zu drei Jahre gebunden sein und sollten vor einem Antrag prüfen, ob ein Wechsel derzeit möglich ist.
Beim Kassenwechsel nicht nur auf den Beitrag schauen
Ein niedrigerer Zusatzbeitrag kann das Nettoeinkommen erhöhen, sollte aber nicht das einzige Auswahlkriterium sein. Versicherte sollten auch prüfen, welche freiwilligen Leistungen sie tatsächlich nutzen.
Unterschiede bestehen beispielsweise bei Zuschüssen zur professionellen Zahnreinigung, Osteopathie, Reiseimpfungen, Gesundheitskursen und Bonusprogrammen. Auch Erreichbarkeit, Geschäftsstellen, Apps und die Bearbeitungszeit bei Anträgen können für Versicherte wichtig sein.
Besonders bei laufenden Behandlungen, Hilfsmittelversorgungen oder Krankengeldverfahren empfiehlt es sich, vor einem Wechsel offene Genehmigungen und Abrechnungen zu klären. Medizinisch notwendige gesetzliche Leistungen müssen zwar alle Krankenkassen gewähren, bei zusätzlichen Angeboten unterscheiden sich die Bedingungen jedoch.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Sabine arbeitet als kaufmännische Angestellte und verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Sie ist bei der IKK classic versichert und zahlt ab August wegen des höheren Zusatzbeitrags monatlich 9 Euro mehr.
Bis zum Jahresende 2026 entstehen ihr dadurch Mehrkosten von 45 Euro. Auf ein vollständiges Jahr gerechnet wären es 108 Euro.
Sabine findet eine geöffnete Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag und vergleichbaren Leistungen. Stellt sie den Mitgliedsantrag spätestens am 31. August, kann sie regelmäßig zum 1. November wechseln und zahlt den erhöhten Beitrag der IKK classic nur für August, September und Oktober.
Fragen und Antworten zur Erhöhung der Zusatzbeiträge
Welche Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag ab August 2026?
Die IKK classic erhöht den Zusatzbeitrag zum 1. August 2026 von 3,40 auf 3,85 Prozent. Der gesamte Krankenversicherungsbeitrag steigt damit auf 18,45 Prozent.
Welche Krankenkassen haben bereits im April erhöht?
Die BKK Würth erhöhte ihren Zusatzbeitrag zum 1. April auf 3,40 Prozent. Die IKK Südwest verlangt seit diesem Datum 3,87 Prozent.
Wie viel mehr zahlt ein Arbeitnehmer mit 4.000 Euro brutto?
Bei der IKK classic steigt der Arbeitnehmeranteil um 9 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls 9 Euro zusätzlich.
Bis wann können Mitglieder der IKK classic wechseln?
Das Sonderkündigungsrecht kann grundsätzlich bis zum 31. August 2026 genutzt werden. Dazu muss bis zu diesem Termin die Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse beantragt werden.
Ab wann gilt die Erhöhung für pflichtversicherte Rentner?
Bei pflichtversicherten Rentnern werden Beitragsänderungen aus der gesetzlichen Rente zwei Monate später umgesetzt. Die Erhöhung zum August dürfte daher regelmäßig erstmals bei der Oktober-Rente sichtbar werden.
Ist die Krankenkasse mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag immer die beste Wahl?
Nicht unbedingt, da sich Krankenkassen bei freiwilligen Leistungen, Bonusprogrammen und Serviceangeboten unterscheiden. Ein Wechsel ist besonders sinnvoll, wenn die neue Kasse günstiger ist und zugleich die persönlich benötigten Leistungen anbietet.




