Diese Jahrgänge bekommen die kleinste Rente in Deutschland

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Die Höhe der gesetzlichen Rente unterscheidet sich in Deutschland erheblich. Während langjährig Beschäftigte mit guten Einkommen häufig auf vergleichsweise hohe Altersbezüge kommen, erhalten andere Rentnerinnen und Rentner nur wenige Hundert Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Auswertung des Rentenbestands zeigt, dass besonders hohe Altersgruppen im Durchschnitt niedrige eigene Altersrenten beziehen. Unter den einzeln ausgewiesenen Geburtsjahrgängen fällt der Jahrgang 1925 mit dem niedrigsten durchschnittlichen Rentenzahlbetrag auf.

Die zusammengefasste Gruppe der 1924 oder früher Geborenen liegt nochmals darunter. Allerdings darf aus diesen Zahlen nicht geschlossen werden, dass das Geburtsjahr allein über die Rentenhöhe entscheidet.

Jahrgang 1925 hat den niedrigsten Einzelwert

Der Statistikband der Deutschen Rentenversicherung weist die gesetzlichen Altersrenten zum 31. Dezember 2024 nach dem genauen Alter der Versicherten aus. Wird das Alter auf das Geburtsjahr übertragen, zeigt sich ein deutlicher Abstand zwischen sehr alten Rentnerinnen und Rentnern und dem Durchschnitt aller Altersgruppen.

Menschen, die Ende 2024 mindestens 100 Jahre alt waren und damit 1924 oder früher geboren wurden, erhielten durchschnittlich 890,05 Euro. Unter den einzeln ausgewiesenen Jahrgängen lag der Jahrgang 1925 mit durchschnittlich 933,70 Euro am niedrigsten.

Geburtsjahr beziehungsweise Altersgruppe Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag im Monat
1924 oder früher 890,05 Euro
1925 933,70 Euro
1926 961,64 Euro
1927 996,48 Euro
1928 1.020,06 Euro
1929 1.036,74 Euro
1930 1.049,42 Euro
Durchschnitt aller Altersjahrgänge 1.153,96 Euro

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenbestand am 31. Dezember 2024. Berücksichtigt sind gesetzliche Altersrenten nach dem Sozialgesetzbuch VI ohne sogenannte Nullrenten.

Die Zahlen zeigen statistische Durchschnittswerte und keine garantierten Beträge für einzelne Personen. Auch innerhalb eines Geburtsjahrgangs können die Renten wegen unterschiedlicher Versicherungszeiten, Einkommen und Lebensläufe weit auseinanderliegen.

Die Beträge stammen zudem vom 31. Dezember 2024 und entsprechen daher nicht unverändert den Auszahlungen im Jahr 2026. Zum 1. Juli 2026 wurden die gesetzlichen Renten beispielsweise um 4,24 Prozent angehoben.

Sehr niedrige Frauenrenten drücken den Durchschnitt

Der niedrige Durchschnitt der ältesten Jahrgänge lässt sich vor allem durch die Renten vieler Frauen erklären. Frauen, die Ende 2024 mindestens 100 Jahre alt waren, erhielten im Durchschnitt lediglich 788,20 Euro eigene gesetzliche Altersrente.

Bei den 99-jährigen Frauen, die überwiegend dem Jahrgang 1925 angehörten, waren es durchschnittlich 800,50 Euro. Bei den Männern derselben Altersgruppe lag der durchschnittliche Zahlbetrag dagegen bei 1.505,22 Euro.

Damit erhielten Männer dieses Alters im Durchschnitt fast doppelt so viel eigene Altersrente wie Frauen. Da unter den sehr alten Menschen deutlich mehr Frauen als Männer leben, beeinflussen deren niedrige Renten den Gesamtwert besonders stark.

Historische Erwerbsverläufe wirken bis heute nach

Viele Frauen der Geburtsjahrgänge aus den 1920er- und frühen 1930er-Jahren waren über längere Zeit nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Häufig kümmerten sie sich um Kinder und Haushalt oder arbeiteten nur wenige Stunden beziehungsweise in niedrig bezahlten Tätigkeiten.

Unterbrechungen wegen Kindererziehung oder Pflege führten besonders in der Vergangenheit dazu, dass weniger eigene Beiträge auf dem Rentenkonto landeten. Hinzu kamen geringere Verdienste und eingeschränkte berufliche Aufstiegsmöglichkeiten.

Das Statistische Bundesamt weist weiterhin einen erheblichen Abstand zwischen den Alterseinkünften von Frauen und Männern aus. Als Ursachen werden unter anderem niedrigere Erwerbseinkommen, Teilzeitarbeit und längere Unterbrechungen der Beschäftigung genannt.

Für Kindererziehungszeiten werden inzwischen Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Die nachträgliche Verbesserung dieser Zeiten kann die historischen Nachteile jedoch nicht in jedem Fall vollständig ausgleichen.

Das Geburtsjahr legt die Rentenhöhe nicht fest

Niemand erhält allein deshalb eine niedrige oder hohe Rente, weil er einem bestimmten Jahrgang angehört. Die monatliche Bruttorente wird im Wesentlichen aus den erworbenen Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem jeweils geltenden Rentenwert berechnet.

Entgeltpunkte entstehen vor allem durch versicherungspflichtige Arbeit. Wer in einem Jahr ungefähr das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient und entsprechende Beiträge entrichtet, erhält grundsätzlich einen Entgeltpunkt.

Wer viele Jahre überdurchschnittlich verdient hat, verfügt meistens über mehr Entgeltpunkte. Kurze Versicherungszeiten, niedrige Löhne, Teilzeitbeschäftigung oder längere Lücken führen dagegen häufig zu einer geringeren gesetzlichen Rente.

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Berechnung auf ihrer Seite „Wie hoch wird meine Rente?“.

Was mit dem Rentenzahlbetrag gemeint ist

Bei den genannten Werten handelt es sich um den sogenannten Rentenzahlbetrag. Dieser berücksichtigt insbesondere die Auswirkungen der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Betrag liegt daher unter der Bruttorente. Eine mögliche Einkommensteuer ist allerdings noch nicht abgezogen, weil sie von den persönlichen Einkommensverhältnissen abhängt und nicht unmittelbar durch die Rentenversicherung einbehalten werden muss.

In vielen Fällen entspricht der Rentenzahlbetrag ungefähr dem Betrag, der von der Rentenversicherung überwiesen wird. Bei freiwillig oder privat Krankenversicherten können Zuschüsse und individuelle Abzüge zu Abweichungen führen.

Eine kleine eigene Rente bedeutet nicht automatisch Altersarmut

Die Statistik erfasst nur die eigene gesetzliche Altersrente. Nicht berücksichtigt werden in dieser Zahl beispielsweise eine Witwen- oder Witwerrente, eine Beamtenversorgung, Betriebsrenten, private Renten, Mieteinnahmen, Kapitalvermögen oder das Einkommen eines Ehepartners.

Eine Person mit einer gesetzlichen Altersrente von 800 Euro kann deshalb insgesamt über deutlich höhere Alterseinkünfte verfügen. Umgekehrt kann eine Rente oberhalb des statistischen Durchschnitts bei hohen Wohn- und Pflegekosten trotzdem nicht ausreichen.

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Ob Altersarmut vorliegt, lässt sich daher nicht aus dem gesetzlichen Rentenzahlbetrag allein ableiten. Entscheidend sind das gesamte Einkommen, vorhandenes Vermögen, die Haushaltsgröße und die laufenden notwendigen Ausgaben.

Ost und West lassen sich nicht pauschal vergleichen

Bei älteren Jahrgängen kommen unterschiedliche Arbeits- und Versicherungssysteme hinzu. Frauen in der früheren DDR waren häufiger durchgehend erwerbstätig, während das Erwerbsleben vieler westdeutscher Frauen längere Unterbrechungen aufwies.

Gleichzeitig bestanden Unterschiede bei Löhnen, Arbeitszeiten und der späteren Überleitung der Rentenansprüche. Ein bundesweiter Durchschnitt verdeckt deshalb große Unterschiede zwischen einzelnen Lebensläufen und Regionen.

Auch ein Vergleich allein nach dem Geburtsjahr liefert keine vollständige Erklärung. Für die persönliche Rentenhöhe ist der Versicherungsverlauf aussagekräftiger als das Geburtsdatum.

Grundrentenzuschlag kann niedrige Renten erhöhen

Menschen mit einer niedrigen Rente können unter bestimmten Voraussetzungen einen Grundrentenzuschlag erhalten. Dafür müssen grundsätzlich mindestens 33 Jahre mit anrechenbaren Grundrentenzeiten vorhanden sein.

Zu diesen Zeiten können neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung auch Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflege gehören. Der volle Zuschlag setzt mindestens 35 Jahre voraus und hängt außerdem von der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte sowie vom Einkommen ab.

Ein gesonderter Antrag ist normalerweise nicht erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch und informiert die betroffene Person mit einem Bescheid.

Weitere Hinweise bietet die Deutsche Rentenversicherung in ihren Fragen und Antworten zur Grundrente.

Grundsicherung im Alter muss beantragt werden

Reichen Rente und weitere Einkünfte nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, kann ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bestehen. Diese Leistung kann unter anderem den Regelbedarf sowie angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung abdecken.

Anders als der Grundrentenzuschlag wird die Grundsicherung nicht automatisch gezahlt. Betroffene müssen einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen und Angaben zu Einkommen und Vermögen machen.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert auf ihrer Seite zur Grundsicherung im Alter über die Voraussetzungen.

Auch das Versicherungskonto sollte geprüft werden

Eine niedrige Rente kann außerdem darauf zurückgehen, dass Versicherungszeiten nicht vollständig gespeichert wurden. Das betrifft beispielsweise Beschäftigungszeiten, Kindererziehung, Pflege, Ausbildung oder Zeiten mit Sozialleistungen.

Mit einer Kontenklärung lassen sich fehlende oder fehlerhafte Einträge überprüfen. Informationen und Formulare stellt die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Broschüre zur Kontenklärung bereit.

Ist die Rente bereits bewilligt, können Betroffene ihren Bescheid und Versicherungsverlauf trotzdem prüfen lassen. Werden bislang nicht berücksichtigte Zeiten nachgewiesen, kann eine Neuberechnung in Betracht kommen.

Beispiel aus der Praxis

Frau M. wurde 1926 geboren und erhält eine eigene gesetzliche Altersrente von rund 805 Euro. Sie war mehrere Jahre für ihre Kinder zu Hause und arbeitete später überwiegend in Teilzeit.

Bei einer Beratung stellt sich heraus, dass eine Kindererziehungszeit im Versicherungsverlauf nicht vollständig dokumentiert ist. Frau M. reicht die fehlenden Unterlagen ein und lässt zugleich prüfen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld hat.

Das Beispiel zeigt, dass eine niedrige Rente nicht ungeprüft hingenommen werden sollte. Ob sich die Rente erhöht oder eine ergänzende Leistung gezahlt wird, hängt jedoch immer von den persönlichen Verhältnissen ab.

Fragen und Antworten zu den niedrigsten Rentenjahrgängen

1. Welcher Geburtsjahrgang erhält im Durchschnitt die niedrigste Rente?

Unter den einzeln ausgewiesenen Jahrgängen hatte der Jahrgang 1925 Ende 2024 mit 933,70 Euro den niedrigsten durchschnittlichen Rentenzahlbetrag. Die zusammengefasste Gruppe der 1924 oder früher Geborenen lag mit 890,05 Euro noch darunter.

2. Bekommen alle Menschen des Jahrgangs 1925 nur rund 934 Euro?

Nein. Der Betrag ist lediglich ein Durchschnittswert aller erfassten Altersrenten dieser Altersgruppe. Einzelne Renten können erheblich darunter oder darüber liegen.

3. Warum sind die Renten sehr alter Frauen besonders niedrig?

Viele Frauen dieser Generation waren nicht durchgehend versicherungspflichtig beschäftigt oder arbeiteten nur in Teilzeit und zu niedrigen Löhnen. Dadurch sammelten sie weniger Entgeltpunkte für eine eigene Altersrente.

4. Bedeutet eine gesetzliche Rente unter 1.000 Euro automatisch Altersarmut?

Nein. Zusätzlich können beispielsweise eine Hinterbliebenenrente, eine Betriebsrente, private Einkünfte oder das Einkommen eines Ehepartners vorhanden sein. Für die Beurteilung muss das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen betrachtet werden.

5. Können Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Bezügen einen Zuschlag erhalten?

Bei mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten kann ein Grundrentenzuschlag möglich sein. Reicht das gesamte Einkommen dennoch nicht aus, kommt außerdem ein Antrag auf Grundsicherung im Alter oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Wohngeld infrage.

6. Sind die genannten Beträge noch die aktuellen Auszahlungen?

Nein. Die Auswertung bezieht sich auf den Rentenbestand vom 31. Dezember 2024. Durch spätere Rentenanpassungen und Veränderungen im Rentenbestand fallen heutige Auszahlungsbeträge anders aus.