Wer einen oder mehrere negative Schufa-Einträge hat, hat es sehr schwer eine Wohnung zu finden, einen Handyvertrag abzuschließen oder Ratenkäufe zu vereinbaren. Überhaupt ist an einen Abschluss eines Verbraucherkredites nicht zu denken. Allerdings muss das nicht immer hingenommen werden. Die Verbraucherzentrale informiert!
Es gibt Wege, negative Schufaeinträge löschen zu lassen. Die sind sehr schwierig und es kommt auf den Einzelfall an. Wir zeigen, wie es dennoch klappen könnte, wenn bestimmte Vorrausetzungen erfüllt sind.
Inhaltsverzeichnis
Zunächst Auskunft bei der Schufa
Bevor man einen negativen Eintrag bei der Schufa löschen kann, muss man ersteinmal wissen, welche Daten bei der Schufa gespeichert sind. Daher ist es sinnvoll, zunächst eine Auskunft bei der Schufa einzuholen.
Gemäß gesetzlichen Vorgaben muss die Schufa diese Auskunft durch Art. 15 DSGVO allen Bürgern gewähren. Hierzu stellt man einen Antrag gegenüber der Schufa oder lässt über seinen Anwalt eine Auskunft einholen. In der Regel wird die Schufa nunmehr die Daten innerhalb weniger Tage per Post zustellen.
Schlechter Score ohne Negativeintrag
Nun müssen die Datensätze gesichtet werden, ob überhaupt negative Einträge vorhanden sind. Denn oftmals findet sich kein Negativeintrag, aber ein sehr schlechter Score, der ebenfalls zu schwerwiegenden Problemen bei Kreditenzusagen oder der Wohnungssuche führen kann. Fehlt also ein Eintrag und ist dennoch der Score schlecht, wird es sehr schwer etwas dagegen zu unternehmen.
Lesen Sie zum Thema:
– Hartz IV: Geliehenes Geld für Schulden-Tilgung ist kein anrechenbares Einkommen
Datenschutzrechtliche Aspekte spielen eine große Rolle
Im Normalfall liegen jedoch negative Datensätze vor, wenn der Score niedrig ist. Um eine Bereinigung zu veranlassen, könnten datenschutzrechtliche Aspekte eine Rolle spielen. Denn die Schufa speichert gern auch Merkmale, die gegen den Datenschutz verstoßen und damit rechtswidrig sind. Es könnte zum Beispiel sein, dass der Gläubiger den Schuldner nie ordnungsgemäß gemahnt hat.
Oder der Schuldner noch der Gläubiger wurde von der Schufa auf einen bevorstehenden Negativeintrag informiert. Letzter Punkt kommt ziemlich häufig vor und bietet eine gute Möglichkeit, den Eintrag zu beanstanden.
Eine weitere wichtige Frage ist, ob die eingetragene Forderung von Seiten des Schuldners bestritten wurde. Wurde also gegenüber dem Gläubiger erklärt, dass die Forderung nicht anerkannt wird, könnte auch hier eine Bereinigung im Sinne des Datenschutzes in Frage kommen.
Urteil eröffnet Möglichkeiten
Besteht ein Eintrag über eine Privatinsolvenz bzw. einer Restschuldbefreiung kommt es zu schwerwiegenden Problemen, da der Scorewert dann extrem niedrig ist. Ein Urteil (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-05 0 151/18) könnte helfen, in bestimmten Lagen diesen Eintrag löschen zu lassen.
Es könnte zum Beispiel sein, dass bestimmte Lebenslagen vor der Privatinsolvenz die Schuldensituation auslöste. Das ist der Fall, wenn Sie selbst schwer erkrankten, Angehörige pflegen mussten oder sonstige persönliche Situationen zur der Privatinsolvenz führten und eine Restschuldbefreiung erwirkt werden konnte, weil sich jetzt die Lebenssituation änderte und nicht mehr existent ist.
Das bedeutet nicht, dass es grundsätzlich möglich ist, immer bei einer Restschuldbefreiung Einträge löschen zu lassen. Aber die Chancen haben sich durch das Urteil enorm erhöht. Es kommt also auf den Einzelfall an.
Löschung nach überstandener Privatinsolvenz
Der negative Schufa-Antrag muss drei Jahre nach der Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht werden. Hier allerdings ist es ratsam, mit einem Anwalt auf eine Löschung zu bestehen. Oft werden nämlich die Einträge nicht automatisch gelöscht.
Die Wahl des Anwaltes ist sehr wichtig!
Um eine Bereinigung gegen die “übermächtige” Schufa vornehmen zu lassen, sollte immer ein spezialisierter Fachanwalt in Anspruch genommen werden.
Schufa-Bereinigung bei einer privaten Insolvenz durch datenschutzrechtliche Aspekte erreichen
Hier sollten Sie aber nicht irgendeinen Anwalt einschalten, sondern darauf achten, dass dieser seit vielen Jahren Erfahrungen mit Klagen gegen die Schufa hat.
Hilfreich wäre zudem, dass der Anwalt Erfahrungen im Bereich Datenschutz und IT-Recht hat. Dann nämlich kann dieser genau einschätzen, ob datenschutzrechtliche Aspekte eine Rolle spielen. Denn der Aspket Datenschutz eröffnet die meisten Chancen, einen Eintrag restlos löschen zu lassen und damit einen höheren Scorewert zu erreichen.
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