Die Corona-Pandemie ist noch lange nicht besiegt. Die hochansteckende, wenn auch glimpflichere Omikron-Variante wรผtet, aber auch die Delta-Variante ist noch immer eine ernstzunehmende Gefahr. Betroffene von Hartz IV sind nicht nur durch die pandemiebedingten Preissteigerungen massiv unter Druck geraten, sondern auch nachweislich einem hรถheren Risiko ausgesetzt, schwerere Infektionsverlรคufe zu erleiden. Wer eine Infektion รผbersteht, leidet langfristig an den so genannten Long Covid-Folgen. Doch was bedeuten die fรผr einen Anspruch auf Hartz IV?
Hartz IV: Die langen Folgen einer Corona-Infektion
Wer sich mit Corona infiziert und die Erkrankung รผbersteht, leidet in der Regel langfristig an Symptomen wie kรถrperlichen Beschwerden und psychischen Beeintrรคchtigungen. Insbesondere Betroffene von Hartz IV geraten hierdurch auรerdem in noch grรถรere finanzielle Probleme, denn ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht grundsรคtzlich nur dann, wenn die Betroffenen erwerbsfรคhig sind.
Das bedeutet, dass sie zumindest in absehbarer Zeit gesundheitlich in der Lage sein mรผssen, wieder eine Tรคtigkeit aufzunehmen. Dies muss in der Regel innerhalb von 6 Monaten realistisch mรถglich sein und darf nicht durch physische oder psychische Beeintrรคchtigungen verhindert werden.
Stellt der Medizinische Dienst jedoch fest, dass eine Erkrankung auch nach Ablauf von 6 Monaten noch die Arbeitsunfรคhigkeit zur Folge hat, erlischt der Anspruch auf Hartz IV.
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Long Covid und Hartz IV: Erwerbsminderungsrente als Ausweg?
Wird die langfristige Arbeitsunfรคhigkeit festgestellt, wird der Betroffene von seinem Jobcenter aufgefordert, anstelle von Hartz IV Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Allerdings besteht auf diese nur dann ein Anspruch, wenn Betroffene zuvor mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, also sozialversicherungspflichtig beschรคftigt waren, und in den 5 Jahren vor dem Antrag Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung waren.
Ist das der Fall, erhalten Betroffene mit einer Erkrankung oder Behinderung, die auf absehbare Zeit unter den รผblichen Arbeitsbedingungen nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kรถnnen, die Erwerbsminderungsrente.
Der maximale Regelsatz liegt im Westen bei 579,39 Euro und im Osten bei 533,82 Euro. Kรถnnen Betroffene noch 3-6 Stunden tรคglich arbeiten, kรถnnen sie einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beim Jobcenter stellen, welche dann auf den Hartz IV-Regelsatz angerechnet wird.
Es ist klar, dass insbesondere langfristig von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen in Armut und Hartz IV keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben. Diese Betroffenen sind dann auf Sozialhilfe angewiesen.