Rente: Den Rentenabschlag wieder auffüllen

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Wer vorzeitig in Rente geht, hat weniger Beiträge bezahlt und bekommt weniger Rente. 2024 ist die jährliche Erhöhung, bis die Grenze von 67 Jahren erreicht sein wird, auf 12,6 Prozent erhöht, das sind 0,3 Prozent weniger pro Monat, den Sie früher Rente beziehen.

Ist es sinnvoll, frühzeitig in Rente zu gehen?

Wegen dieser hohen Abschläge sollten sich Betroffene genau überlegen, ob es sinnvoll ist, die Rente vorzuziehen. Generell ist dies nur von Vorteil, wenn auch eine Rente mit einigen Prozenten weniger für ihre Lebenshaltungskosten und Bedürfnisse ausreicht.

Kurz gesagt: Wenn Sie zu dem Entschluss kommen “auf einige hundert Euro pro Monat kann ich verzichten, auf Lebenszeit, um am Lebensabend zu tun, was ich will, nicht”, dann lohnt sich vermutlich ein Abschlag.

Jobben gleicht aus

Wenn Sie jetzt vorzeitig in Rente gehen, dann haben Sie die Möglichkeit, das monatliche Minus auszugleichen und zwar durch Arbeiten, wie auch der Sozialverband SoVD Deutschland bestätigt.

Mehr Flexibilität im Alter

Seit 2023 können Menschen in Altersrente unbegrenzt dazuverdienen. Auch für vorgezogene Altersrenten wurde die jährliche Hinzuverdienstgrenze aufgehoben. Der Vorteil dieser Neuerung ist eine größere Flexibilität im Alter.

Nebenjob statt Vollzeit

Nehmen wir zum Beispiel an, jemand möchte nicht mehr in seinem regulären Beruf arbeiten, ist aber fit und hat keine Probleme, in einem Neben- oder Minijob etwas zu verdienen. Für diesen Menschen wäre eine vorzeitige Rente, deren Abschlag er mit Jobben ausgleicht, ein Gewinn.

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Der Abschlag bleibt

Die schlechte Nachricht ist: Der Abschlag, den Sie auf ihre Rente wegen eines vorzeitigen Renteneintritts hinnehmen müssen, bleibt. Ob Sie während der Rente hinzuverdienen oder nicht, ändert daran nichts, und Sie können auch nach Eintritt der Altersrente keine Rentenpunkte mehr sammeln, die ihre Rente erhöhen würden.

Wann wird der Hinzuverdienst angerechnet?

Bis zu 6.300 Euro pro Jahr dürfen Sie neben der Rente verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Das Geld durch Erwerbstätigkeit darüber hinaus wird durch zwölf (Monate) geteilt und zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Bei 6.400 Euro Hinzuverdienst, wären 100 Euro über der Anrechnungsgrenze. Von diesen würden Ihnen wiederum 40 Euro auf die Miete angerechnet, durch zwölf wären das 3,33 Euro.

Jährlich dürfen Sie bis zu 6.300€ neben Ihrer Rente anrechnungsfrei hinzuverdienen – und zwar unabhängig davon, wie Sie die Summe auf das Jahr verteilen. Was Sie darüber hinaus erhalten, wird durch 12 Monate geteilt und zu 40% auf Ihre Rentenbezüge angerechnet.

Später in Rente gehen

Möglich ist auch der unmgekehrte Fall. Statt früher können Sie auch später in die Rente gehen. Während Sie bei einem vorzeitigen Renteneintritt einen Abzug von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen müssen, steigt ihre Rente für jeden Monat des späteren Rentenbeginns auf 0,5 Prozent an.

Ein Jahr länger arbeiten, sind dann schon sechs Prozent Rente – bei 1000 Euro Rente immerhin 60 Euro.

Weiter Rentenbeiträge zahlen

Auch wenn Sie mit Erreichen des regulären Rentenalters in Rente gehen und dazuverdienen, können Sie ihre Rente erhöhen. Dazu müssen Rentner ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen.

Mit Beginn der Altersrente sind das nämlich keine Pflichtbeiträge mehr, sondern freiwillige Zahlungen.

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung

Bei Erwerbsminderungsrenten ist es nach wie vor nur möglich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens zu arbeiten. Arbeiten Sie mehr Stunden pro Tag, als in der Erwerbsminderung definiert ist, laufen Sie Gefahr, ihren Status zu verlieren.

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