Die aktuellen Rentenpläne der Bundesregierung – Tabelle zeigt Änderungen bei der Rente

Lesedauer 9 Minuten

Die Rentenpolitik der Bundesregierung befindet sich im Frühjahr 2026 in einer Phase tiefgreifender Änderungen. Dabei geht es nicht nur um die klassische gesetzliche Rente, sondern um das gesamte Alterssicherungssystem.

Die Koalition aus Union und SPD verfolgt dabei das Ziel, mehrere Baustellen gleichzeitig zu bearbeiten: die gesetzliche Rente soll kurzfristig verlässlich bleiben, familienpolitische Versprechen werden umgesetzt, längeres freiwilliges Arbeiten im Alter soll attraktiver werden, die betriebliche Altersvorsorge soll mehr Beschäftigte erreichen und die private Vorsorge wird grundlegend umgebaut.

Hinzu kommen weitere Vorhaben, die bisher angekündigt sind, aber noch nicht vollständig gesetzlich abgeschlossen wurden.

Wer wissen will, was die Bundesregierung derzeit tatsächlich plant, muss deshalb zwischen bereits beschlossenen Maßnahmen, teilweise in Kraft getretenen Reformen und noch offenen Projekten unterscheiden.

Tabelle: Rentenpläne der Bundesregierung

Rentenplan Beschreibung und aktueller Stand
Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent Die Bundesregierung will das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente bis 2031 bei 48 Prozent halten. Dieses Vorhaben ist mit dem Rentenpaket 2025 bereits gesetzlich umgesetzt und seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Ausweitung der Mütterrente Für vor 1992 geborene Kinder sollen künftig ebenfalls drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden. Damit wird die bisherige Ungleichbehandlung gegenüber später geborenen Kindern beendet. Die Regelung ist beschlossen und gehört zum Rentenpaket 2025.
Stabiler Beitragssatz zur Rentenversicherung Der Beitragssatz soll ab 2026 zunächst bei 18,6 Prozent stabil bleiben. Möglich werden soll das unter anderem durch eine stärkere Finanzierung bestimmter Leistungen aus Steuermitteln. Das ist Teil der aktuellen Regierungsstrategie.
Aktivrente Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Die Maßnahme ist bereits in Kraft und soll längeres Arbeiten attraktiver machen.
Aufhebung des Anschlussverbots Beschäftigte sollen nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten oder dorthin zurückkehren können. Diese Änderung begleitet die Aktivrente und ist seit Anfang 2026 wirksam.
Keine neue Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters Die Bundesregierung plant derzeit keine weitere Anhebung über die bereits laufende „Rente mit 67“ hinaus. Es bleibt bei der schrittweisen Anhebung auf 67 Jahre bis 2031. Statt eines höheren Eintrittsalters setzt die Regierung auf freiwillige Anreize zum längeren Arbeiten.
Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersvorsorge ausgebaut werden. Vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Menschen mit geringerem Einkommen sollen besser erreicht werden. Das Vorhaben ist politisch angekündigt und wird weiter vorbereitet.
Reform der privaten Altersvorsorge Die bisherige Riester-Rente soll durch neue, flexiblere und renditestärkere Vorsorgeprodukte ersetzt werden. Geplant sind unter anderem ein gefördertes Altersvorsorgedepot, ein Standardprodukt mit begrenzten Kosten sowie flexiblere Auszahlungsmodelle. Der Bundestag hat die Reform Ende März 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 starten.
Frühstart-Rente Für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, die eine Schule in Deutschland besuchen, soll der Staat monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Vorhaben soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten, ist aber noch nicht vollständig gesetzlich umgesetzt. Zunächst ist der Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen, weitere Jahrgänge sollen schrittweise folgen.
Pflichtabsicherung für neue Selbstständige Neue Selbstständige, die bislang keinem verpflichtenden Alterssicherungssystem angehören, sollen künftig abgesichert werden, in der Regel über die gesetzliche Rentenversicherung. Dieses Vorhaben steht im politischen Programm der Bundesregierung, ist aber noch nicht abschließend gesetzlich geregelt.
Einsetzung einer Rentenkommission Eine Rentenkommission soll Vorschläge für die Zeit nach 2031 erarbeiten und das gesamte Alterssicherungssystem untersuchen. Dabei geht es um die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rente und das Zusammenspiel von gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Das ist bislang ein angekündigtes Vorhaben.
Stärkere Steuerfinanzierung rentenpolitischer Leistungen Bestimmte Maßnahmen wie die Haltelinie beim Rentenniveau und die erweiterte Mütterrente sollen stärker aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Damit will die Bundesregierung die Beitragszahler entlasten und die Rentenversicherung stabilisieren. Dieser Ansatz gehört bereits zur aktuellen Reformlinie.

Die gesetzliche Rente bleibt der wichtigste Pfeiler

Im Mittelpunkt steht weiterhin die gesetzliche Rentenversicherung. Die Bundesregierung betont, dass sie die tragende Säule der Alterssicherung bleiben soll. Das ist mehr als eine politische Formel. Dahinter steht die Entscheidung, das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente bis 2031 bei 48 Prozent zu stabilisieren.

Damit wird verhindert, dass die Renten im Verhältnis zu den Löhnen stärker absinken. Für Millionen Rentnerinnen und Rentner ist das von unmittelbarer Bedeutung, weil die gesetzliche Rente für die meisten Haushalte weiterhin den größten Teil des Alterseinkommens ausmacht.

Mit dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Rentenpaket 2025 hat die Bundesregierung diesen Kurs bereits gesetzlich festgeschrieben. Das Gesetz verlängert die bisherige Haltelinie und sorgt dafür, dass der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenentwicklung bis 2031 nicht in stärkerem Maße dämpft.

Gleichzeitig verschiebt diese Entscheidung die eigentliche Grundsatzfrage nicht endgültig, sondern vertagt sie. Denn schon heute ist absehbar, dass die demografischen Belastungen in den kommenden Jahren weiter steigen werden.

Deshalb ist im Gesetz vorgesehen, dass die Bundesregierung 2029 erneut Bericht erstatten soll, wie Vertrauen in Stabilität und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch nach 2031 gesichert werden kann. Die jetzige Linie schafft also vor allem Zeit, ohne die langfristigen Finanzierungsfragen schon abschließend zu lösen.

Die Mütterrente wird vollständig ausgeweitet

Ein weiterer Baustein der aktuellen Rentenpolitik ist die vollständige Angleichung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Die sogenannte Mütterrente wird damit erneut erweitert. Künftig werden auch für diese Kinder drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Bisher waren es zweieinhalb Jahre. Damit wird eine seit Jahren bestehende Ungleichbehandlung zwischen älteren und jüngeren Geburtsjahrgängen beendet.

Für die Bundesregierung ist das nicht nur eine rentenrechtliche Korrektur, sondern auch eine politische Botschaft. Die Erziehungsleistung älterer Mütter und Familien soll im Rentensystem stärker anerkannt werden. Davon profitieren vor allem Frauen, deren Erwerbsbiografien durch Kindererziehung unterbrochen oder eingeschränkt waren. In der Debatte wurde dieser Schritt lange gefordert, weil die bisherige Regelung von vielen als unvollständig und ungerecht angesehen wurde.

Bemerkenswert ist dabei die Finanzierung. Die Regierung will diese zusätzliche Leistung aus Steuermitteln tragen. Dahinter steht das Argument, dass Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei und deshalb nicht allein aus Beiträgen der Rentenversicherung bezahlt werden solle. Das entlastet die Beitragszahler zumindest kurzfristig und ist ein wesentlicher Teil der gegenwärtigen Rentenstrategie.

Der Beitragssatz soll vorerst stabil bleiben

Die Bundesregierung verbindet die Stabilisierung des Rentenniveaus und die Ausweitung der Mütterrente mit dem Versprechen, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2026 zunächst bei 18,6 Prozent stabil zu halten. Möglich werden soll das gerade durch die stärkere Steuerfinanzierung zusätzlicher Leistungen.

Das ist bedeutsam, weil damit zwei Zielgruppen zugleich angesprochen werden. Rentnerinnen und Rentner erhalten die Zusage, dass das Leistungsniveau nicht kurzfristig sinkt. Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Unternehmen sollen zugleich beruhigt werden, dass die Lohnnebenkosten nicht sofort weiter steigen.

Genau an diesem Punkt zeigt sich aber auch das Spannungsfeld der aktuellen Politik. Was auf der Beitragsseite vorerst gedämpft wird, erhöht auf der anderen Seite den Druck auf den Bundeshaushalt. Die Rentenpolitik wird damit noch stärker als bisher von der allgemeinen Haushaltslage abhängig.

Die Aktivrente soll längeres Arbeiten attraktiver machen

Zu den sichtbarsten Neuerungen gehört die Aktivrente. Sie ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, können nun bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Die Bundesregierung verfolgt damit mehrere Ziele zugleich. Sie will erfahrene Fachkräfte länger im Arbeitsleben halten, den Arbeitsmarkt angesichts des Fachkräftemangels entlasten und zugleich denjenigen entgegenkommen, die auch im Rentenalter weiter beruflich aktiv bleiben möchten.

Die Aktivrente ist damit weniger eine klassische Sozialleistung als vielmehr ein arbeitsmarktpolitisches Instrument mit rentenpolitischer Flankierung.

Wichtig ist allerdings, was diese Reform nicht ist. Sie verändert nicht das gesetzliche Renteneintrittsalter. Sie schafft auch keinen Zwang zum längeren Arbeiten. Vielmehr soll sie freiwillige Weiterbeschäftigung finanziell attraktiver machen. Die Regelung gilt zudem nicht für alle Erwerbsformen. Nicht erfasst sind etwa selbstständige Tätigkeiten, Beamtenverhältnisse, Abgeordnetentätigkeiten oder Minijobs.

Der Freibetrag wird außerdem automatisch über den Arbeitgeber berücksichtigt, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Begleitet wird die Aktivrente durch die Aufhebung des sogenannten Anschlussverbots.

Dadurch können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten oder dorthin zurückkehren. Auch das ist Ausdruck einer neuen rentenpolitischen Stoßrichtung: Die Grenze zwischen Erwerbsleben und Ruhestand soll flexibler werden, ohne das Regelalter formell anzuheben.

Am bestehenden Renteneintrittsalter wird derzeit nicht neu geschraubt

Trotz aller Debatten über längere Lebensarbeitszeiten enthält die aktuelle Reformagenda keine neue gesetzliche Anhebung des allgemeinen Rentenalters über die bereits laufende „Rente mit 67“ hinaus.

Es bleibt bei der bekannten schrittweisen Anhebung auf 67 Jahre bis 2031. Für den Jahrgang 1961 liegt die reguläre Altersgrenze inzwischen bei 66 Jahren und sechs Monaten. Für spätere Geburtsjahrgänge steigt sie in Zwei-Monats-Schritten weiter an. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann regulär das 67. Lebensjahr.

Entscheidend ist: Die jetzigen Rentenpläne setzen vor allem auf Anreize für freiwillig längeres Arbeiten, nicht auf eine zusätzliche formelle Heraufsetzung der Altersgrenze. Das ist politisch kein Zufall.

Die Frage einer weiteren Erhöhung des Rentenalters gehört zu den konfliktträchtigsten Themen der Sozialpolitik. Die Bundesregierung vermeidet hier vorerst eine neue Grundsatzentscheidung und konzentriert sich auf Maßnahmen, die weniger unmittelbar in bestehende Ruhestandspläne eingreifen.

Die betriebliche Altersvorsorge soll deutlich stärker verbreitet werden

Neben der gesetzlichen Rente will die Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge ausbauen. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Menschen mit geringeren Einkommen besser erreicht werden. Genau dort ist die Verbreitung betrieblicher Vorsorge bislang vergleichsweise schwach.

Der politische Gedanke dahinter ist klar. Wenn die gesetzliche Rente künftig allein immer schwerer einen bestimmten Lebensstandard absichern kann, sollen ergänzende Vorsorgeformen breiter werden.

Die betriebliche Altersvorsorge gilt aus Sicht der Bundesregierung als besonders geeignet, weil sie kollektiv organisiert werden kann und in vielen Fällen effizienter ist als rein individuelle Vorsorgeprodukte.

Die Reform soll deshalb Hürden abbauen und Rahmenbedingungen im Arbeits-, Steuer- und Aufsichtsrecht verbessern. Ziel ist eine betriebliche Altersvorsorge, die einfacher, zugänglicher und für mehr Beschäftigte attraktiv wird. Auch hier zeigt sich die Richtung der Koalition: Die Alterssicherung soll breiter aufgestellt werden, ohne die gesetzliche Rente als Hauptsäule aufzugeben.

Die private Altersvorsorge wird grundlegend umgebaut

Besonders weitreichend ist der Umbau der privaten Altersvorsorge. Die Bundesregierung will die bisherige Riester-Rente ablösen und durch neue, flexiblere und renditestärkere Modelle ersetzen.

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Der Deutsche Bundestag hat die Reform Ende März 2026 bereits beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Die neuen Produkte sollen nach den Regierungsplänen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Der Reformansatz folgt einer klaren Diagnose: Das bisherige Riester-System gilt seit Jahren als zu kompliziert, zu teuer und in vielen Fällen wenig attraktiv. Die Regierung will deshalb private Vorsorgeprodukte ermöglichen, die höhere Renditechancen eröffnen. Dazu gehört insbesondere ein gefördertes Altersvorsorgedepot ohne klassische Garantievorgaben. Zugleich sollen für Menschen mit stärkerem Sicherheitsbedürfnis weiterhin Garantieprodukte verfügbar bleiben.

Geplant ist außerdem ein Standardprodukt mit begrenzten Kosten, das mehr Orientierung schaffen soll. In der Auszahlungsphase soll die private Vorsorge ebenfalls flexibler werden.

Neben lebenslangen Renten sollen auch Zeitrenten möglich sein. Das alles zeigt: Die Bundesregierung setzt im privaten Bereich stärker auf Kapitalmarktinstrumente, will aber zugleich den Zugang vereinfachen und die Angebote stärker standardisieren.

Politisch ist das ein bedeutsamer Richtungswechsel. Während die gesetzliche Rente stabilisiert wird, soll die private Vorsorge moderner, marktnäher und zugleich massentauglicher werden.

Die Frühstart-Rente soll Kinder früher an Vorsorge heranführen

Ein besonders neues Element der Regierungspläne ist die Frühstart-Rente. Bisher handelt es sich dabei noch nicht um vollständig verabschiedetes Recht, sondern um ein konkret vorbereitetes Vorhaben. Die Bundesregierung hat Ende 2025 Eckpunkte beschlossen. Im Jahr 2026 soll die gesetzliche Umsetzung folgen. Vorgesehen ist, dass die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 beginnt.

Geplant ist, für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, die eine Schule in Deutschland besuchen, monatlich zehn Euro in ein individuelles kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzuzahlen. Eltern oder andere Dritte sollen zusätzlich einzahlen können.

Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Zunächst soll der Geburtsjahrgang 2020 einbezogen werden, weitere Jahrgänge sollen schrittweise folgen.

Die Idee hinter der Frühstart-Rente reicht über den unmittelbaren Geldbetrag hinaus. Sie soll nicht nur frühe Vermögensbildung ermöglichen, sondern auch die private Altersvorsorge kulturell früher verankern.

Die Bundesregierung verbindet das ausdrücklich mit dem Anspruch, finanzielle Bildung zu stärken und jungen Menschen früh einen Zugang zum Thema Vorsorge zu eröffnen.

Ob dieses Modell später tatsächlich eine nennenswerte Wirkung auf die Alterssicherung entfalten kann, wird sich allerdings erst langfristig beurteilen lassen.

Für neue Selbstständige ist eine Pflichtabsicherung vorgesehen

Ein weiterer Punkt der rentenpolitischen Agenda betrifft Selbstständige. Nach dem Koalitionsvertrag sollen neue Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören, künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Die Deutsche Rentenversicherung bewertet diesen Schritt ausdrücklich als “wichtigen Beitrag gegen Altersarmut, gerade bei Solo-Selbstständigen”.

Noch ist dieses Vorhaben jedoch vor allem ein politisches Projekt und kein bereits umgesetztes Gesetz.

Die Details der Ausgestaltung sind bislang offen. Genau dort liegen die praktischen Konfliktlinien. Es geht um die Frage, wer genau als neuer Selbstständiger gilt, welche Ausnahmen es geben soll, wie bürokratiearm das Verfahren ausgestaltet werden kann und ob alternative Vorsorgeformen als gleichwertig anerkannt werden.

Trotz dieser offenen Punkte zeigt das Vorhaben deutlich, in welche Richtung die Bundesregierung denkt. Die bisherige Trennung zwischen klassisch abgesicherten Arbeitnehmern und teilweise nur lückenhaft abgesicherten Selbstständigen soll verringert werden. Damit würde die Rentenpolitik stärker auf möglichst umfassende Absicherung über den gesamten Arbeitsmarkt hinweg zielen.

Eine Rentenkommission soll die Zeit nach 2031 vorbereiten

Dass viele Fragen mit den jetzigen Reformen noch nicht abschließend beantwortet sind, zeigt der geplante Blick über das Jahr 2031 hinaus. Nach Darstellung der Deutschen Rentenversicherung sieht der Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Rentenkommission vor. Diese soll das Gesamtversorgungssystem analysieren und Vorschläge für die Zukunft entwickeln.

Darin spiegelt sich ein Grundproblem der aktuellen Rentenpolitik. Die Regierung hat mehrere kurzfristig wirksame Entscheidungen getroffen, um Sicherheit und politische Ruhe herzustellen. Die langfristige Architektur des Systems bleibt aber weiter offen.

Die Finanzierung der gesetzlichen Rente, das Verhältnis zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge sowie die Lastenverteilung zwischen Beitragszahlern, Steuerzahlern und Leistungsempfängern werden Deutschland noch weit über diese Legislaturperiode hinaus beschäftigen.

Was diese Rentenpläne für Bürgerinnen und Bürger bedeuten

Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet die aktuelle Politik zunächst vor allem Stabilität. Das Rentenniveau bleibt gesichert, zusätzliche Leistungen wie die ausgeweitete Mütterrente sind beschlossen und die Renten steigen zum 1. Juli 2026 nach aktuellen Berechnungen erneut deutlich.

Für Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand wird das Signal ausgesendet, dass freiwilliges Weiterarbeiten attraktiver wird, ohne dass der Staat ein höheres allgemeines Rentenalter durchsetzt.

Für jüngere Beitragszahler ist das Bild ambivalenter. Einerseits hält die Bundesregierung am Prinzip einer starken gesetzlichen Rente fest. Andererseits wachsen damit mittel- und langfristig die Finanzierungsfragen.

Die Antwort der Bundesregierung lautet bislang: mehr Steuerfinanzierung, stärkere ergänzende Vorsorge, mehr betriebliche Lösungen und neue kapitalgedeckte Instrumente. Das ist kein Bruch mit dem bisherigen System, aber eine erkennbare Verschiebung hin zu einem breiter abgestützten Modell.

Für Familien eröffnen die Reformen neue Perspektiven. Die verbesserte Mütterrente wirkt rückwirkend über ältere Erwerbsbiografien. Die Frühstart-Rente zielt auf kommende Generationen. F

ür Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Betriebsrentenoption oder privatem Vorsorgeinteresse dürfte wiederum entscheidend sein, ob die angekündigten Reformen tatsächlich einfacher, transparenter und finanziell attraktiver werden als die bisherigen Modelle.

Fazit: Die Bundesregierung setzt auf Stabilisierung, Ausbau und Ergänzung

Die aktuellen Rentenpläne der Bundesregierung folgen keinem radikalen Umsturz, sondern einem mehrstufigen Ansatz. Die gesetzliche Rente wird vorerst abgesichert, familienpolitische Korrekturen werden umgesetzt, längeres Arbeiten soll freiwillig attraktiver werden, betriebliche Vorsorge wird gestärkt und private Vorsorge grundlegend reformiert. Dazu kommen neue Vorhaben wie die Frühstart-Rente und die geplante Pflichtabsicherung neuer Selbstständiger.

Gerade darin liegt die eigentliche Linie dieser Rentenpolitik. Sie versucht, das bestehende System politisch zu stabilisieren, ohne die strukturellen Probleme sofort mit harten Einschnitten zu beantworten.

Das entlastet die Gegenwart, verschiebt aber einen Teil der Grundsatzentscheidungen in die kommenden Jahre. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das kurzfristig mehr Berechenbarkeit. Langfristig bleibt die Frage offen, wie teuer diese Stabilität wird und wie tragfähig die heutige Balance zwischen Beiträgen, Steuern und ergänzender Vorsorge auf Dauer sein kann.

Quellen

Bundesregierung: „Rentenpaket 2025“ und Fragen-und-Antworten zum Inkrafttreten am 1. Januar 2026; Angaben zu Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031, Ausweitung der Mütterrente, Aufhebung des Anschlussverbots und Berichtspflicht 2029.