128 Euro mehr Rente: Eltern sollten jetzt Antrag prüfen

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

128 Euro mehr Rente: Warum Eltern ihre Kindererziehungszeiten prüfen sollten

Für viele Mütter und Väter kann ein Blick in den Versicherungsverlauf bares Geld wert sein. Wer Kinder erzogen hat, kann dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeiten gutgeschrieben bekommen. Diese Kindererziehungszeiten erhöhen später die monatliche Rente dauerhaft.

Besonders wichtig ist die Prüfung, weil die Zeiten nicht in jedem Fall automatisch vollständig im Rentenkonto stehen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass ein Antrag vor allem dann nötig ist, wenn Kinderzeiten fehlen oder nur unvollständig gespeichert sind. Sind sie bereits vollständig vorgemerkt, müssen sie nicht erneut beantragt werden.

Wie aus Kindererziehung ein Rentenplus wird

Die gesetzliche Rentenversicherung bewertet Kindererziehung so, als wären in dieser Zeit Pflichtbeiträge gezahlt worden. Dadurch entstehen Entgeltpunkte, die später in die Rentenberechnung einfließen. Der aktuelle Rentenwert bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist.

Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, können bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden. Drei Entgeltpunkte können dadurch rechnerisch zu einem spürbaren monatlichen Plus führen. Daraus ergibt sich die oft genannte Summe von rund 128 Euro mehr Rente pro Monat.

Warum ein Antrag so wichtig sein kann

Eltern sollten nicht davon ausgehen, dass alle Kindererziehungszeiten bereits korrekt gespeichert sind. Häufig fällt eine Lücke erst bei der Kontenklärung oder kurz vor dem Rentenantrag auf. Dann kann zwar noch nachgebessert werden, doch eine frühe Prüfung schafft deutlich mehr Sicherheit.

Der passende Antrag läuft in der Regel über das Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung. Damit können Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung festgestellt werden. Der Antrag ist online möglich und kann auch als PDF-Formular genutzt werden.

Wer die Zeiten angerechnet bekommt

Grundsätzlich kann immer nur ein Elternteil für denselben Zeitraum Kindererziehungszeiten erhalten. Bei gemeinsamer Erziehung wird die Zeit häufig der Mutter zugeordnet. Soll sie stattdessen dem Vater oder einem anderen erziehenden Elternteil zugerechnet werden, ist eine gemeinsame Erklärung erforderlich.

Diese Zuordnung sollte gut geprüft werden. Sie kann vor allem dann wichtig sein, wenn ein Elternteil bereits viele Rentenansprüche gesammelt hat und der andere durch die Anrechnung stärker profitiert. Entscheidend ist, dass die Angaben im Rentenkonto korrekt und nachvollziehbar sind.

Was Eltern im Versicherungsverlauf prüfen sollten

Der Versicherungsverlauf zeigt, welche Zeiten bei der Rentenversicherung gespeichert sind. Eltern sollten dort kontrollieren, ob jedes Kind aufgeführt ist und ob die Kindererziehungszeiten vollständig berücksichtigt wurden. Bei Unklarheiten kann eine Kontenklärung sinnvoll sein.

Wichtig ist auch der Unterschied zwischen Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten. Kindererziehungszeiten erhöhen direkt die Rente über Entgeltpunkte. Berücksichtigungszeiten können zusätzlich bis zu zehn Jahre pro Kind umfassen und sich auf weitere rentenrechtliche Bewertungen auswirken.

Geburtsjahr des Kindes Mögliche Anrechnung
Vor 1992 geboren Nach aktueller Rechtslage werden bis zu 2,5 Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt.
1992 oder später geboren Bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit pro Kind können angerechnet werden.
Zusätzlich für alle Geburtsjahrgänge Bis zu zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten können pro Kind gespeichert werden.

Warum die Summe von 128 Euro nur ein Richtwert ist

Die 128 Euro beziehen sich auf eine volle Anrechnung von drei Jahren Kindererziehungszeit und den jeweils geltenden Rentenwert. Die Deutsche Rentenversicherung informiert regelmäßig über die Höhe des aktuellen Rentenwerts. Es handelt sich bei der genannten Summe um einen Bruttobetrag vor möglichen Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie vor steuerlichen Folgen.

Zudem hängt der Anspruch davon ab, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Zeiten bereits korrekt gespeichert wurden. Auch Überschneidungen mit anderen rentenrechtlichen Zeiten können die Bewertung beeinflussen. Deshalb ersetzt die Faustzahl keine individuelle Prüfung.

Was Eltern jetzt tun sollten

Eltern sollten ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder online einsehen. Sind Kinder dort nicht oder nicht vollständig aufgeführt, sollte eine Kontenklärung angestoßen werden. Dafür können Geburtsurkunden oder andere Nachweise erforderlich sein.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Wer bereits kurz vor der Rente steht, sollte besonders aufmerksam sein. Fehlende Zeiten können sich direkt auf den Rentenbescheid auswirken. Wer noch jünger ist, profitiert ebenfalls von einer frühen Klärung, weil spätere Nachweise schwieriger zu beschaffen sein können.

Beispiel aus der Praxis

Eine Mutter hat zwei Kinder, eines geboren 1994 und eines geboren 1997. In ihrem Versicherungsverlauf ist nur ein Kind vollständig erfasst. Bei einer Kontenklärung stellt sie fest, dass für das zweite Kind keine Kindererziehungszeiten gespeichert wurden.

Nach der Antragstellung werden die fehlenden Zeiten nachgetragen. Für das zweite Kind können bis zu drei Entgeltpunkte berücksichtigt werden. Dadurch erhöht sich ihre spätere monatliche Bruttorente rechnerisch um einen Betrag in der Größenordnung von rund 128 Euro.

Häufige Fragen zur Kindererziehungszeit und Rentenerhöhung

1. Warum können Eltern durch Kindererziehungszeiten mehr Rente bekommen?

Eltern können für die Erziehung ihrer Kinder Rentenansprüche gutgeschrieben bekommen. Die gesetzliche Rentenversicherung behandelt diese Zeit so, als wären Beiträge gezahlt worden. Dadurch entstehen Entgeltpunkte, die später die monatliche Rente erhöhen können.

2. Woher kommt die Summe von rund 128 Euro mehr Rente?

Die Summe ergibt sich rechnerisch aus bis zu drei Jahren Kindererziehungszeit für ein Kind, das 1992 oder später geboren wurde. Für diese Zeit können bis zu drei Entgeltpunkte angerechnet werden. Je nach aktuellem Rentenwert kann daraus ein monatliches Plus von rund 128 Euro brutto entstehen.

3. Müssen Eltern Kindererziehungszeiten selbst beantragen?

In vielen Fällen sollten Eltern prüfen, ob die Zeiten bereits vollständig im Rentenkonto gespeichert sind. Fehlen Angaben oder sind sie unvollständig, muss ein Antrag gestellt werden. Dafür nutzt die Deutsche Rentenversicherung in der Regel das Formular V0800.

4. Gilt die Anrechnung automatisch für beide Elternteile?

Nein, für denselben Zeitraum kann die Kindererziehungszeit nur einem Elternteil zugeordnet werden. Bei gemeinsamer Erziehung wird sie häufig der Mutter gutgeschrieben. Soll der Vater oder ein anderer erziehender Elternteil die Zeiten erhalten, ist meist eine gemeinsame Erklärung nötig.

5. Was sollten Eltern im Versicherungsverlauf kontrollieren?

Eltern sollten prüfen, ob alle Kinder im Versicherungsverlauf aufgeführt sind. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Kindererziehungszeiten vollständig gespeichert wurden. Bei fehlenden oder unklaren Angaben kann eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung helfen.

6. Gibt es Unterschiede je nach Geburtsjahr des Kindes?

Ja, das Geburtsjahr des Kindes ist wichtig. Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, können bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Für vor 1992 geborene Kinder gelten andere Regelungen, weshalb sich eine individuelle Prüfung besonders lohnt.

7. Ist die zusätzliche Rente von rund 128 Euro garantiert?

Nein, die Summe ist ein Richtwert. Sie hängt davon ab, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wie viele Zeiten tatsächlich angerechnet werden und welcher Rentenwert gilt. Außerdem handelt es sich um einen Bruttobetrag, von dem später noch Abzüge möglich sein können.

Fazit

Kindererziehungszeiten können die gesetzliche Rente spürbar erhöhen. Die oft genannten 128 Euro zeigen, wie groß der Effekt pro Kind bei voller dreijähriger Anrechnung sein kann. Entscheidend ist aber, dass die Zeiten im Rentenkonto vollständig gespeichert sind.

Eltern sollten daher nicht erst beim Rentenantrag handeln. Eine frühzeitige Prüfung des Versicherungsverlaufs kann spätere Lücken vermeiden und dafür sorgen, dass Erziehungsleistungen bei der Rente korrekt berücksichtigt werden.