Hartz IV: Der Unterhaltsvorschuss soll verstärkter von Schuldnern zurückgeholt werden

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Neue Regelungen zum Unterhaltsvorschuss erhöhen die staatlichen Ausgaben zur Unterstützung von Alleinerziehenden. Elternteile, die Unterhalt schuldig sind, sollen nun verstärkt zur Rückzahlung gedrängt werden.

Unterhaltsvorschuss soll alleinerziehende Elternteile unterstützen

Gerade Alleinerziehende stehen häufig vor einer finanziellen Herausforderung. Besonders, wenn das andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, ist eine weitere Unterstützung notwendig. In diesem Fall kann der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dann erhält das alleinerziehende Elternteil Unterhalt aus der Staatskasse.

In vielen Fällen wird Unterhalt nicht ausgezahlt, weil das betroffene Elternteil finanziell nicht dazu in der Lage ist. Das ist beispielweise auch bei Hartz IV-Leistungsbeziehern der Fall. Mit dem Regelsatz ist das Existenzminimum gedeckt, doch Unterhaltszahlungen können nicht getätigt werden. Sollten die Zahlungen jedoch aus Unwillen des Elternteiles nicht erfolgen, kann der Staat sich die getätigten Unterhaltsvorschusszahlungen von dem nicht zahlenden Elternteil zurückholen.

Knapp 714.000 Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss

Seit dem 1. Juli sind mehr Kinder berechtigt einen Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Nach einer Regelung ist die Auszahlung von Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf sechs Jahre begrenzt und erfolgt auch an Kinder zwischen 12 und 18 Jahren. In dieser Altersgruppe nehmen inzwischen rund 200.000 Kinder den Unterhaltsvorschuss in Anspruch.

Schuldner sollen verstärkt verfolgt werden

Elternteile, die zahlungsfähig sind, aber ihre Zahlungen versäumen, geraten nun stärker in den Fokus der Politik. Hierüber will sich der Staat einen Teil der Ausgaben für den Unterhaltvorschuss zurückholen. Derzeit liegen diese bei zirka 1,1 Milliarden Euro pro Jahr. Gemeinsame Standards von Bund und Ländern sollen dafür sorgen, dass Schuldner stärker verfolgt werde können. Diese müssen auch mit unkonventionellen Strafen rechnen – beispielswiesen Fahrtverboten.

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