Hochkommissariat für Menschenrechte prangert soziale Zustände in Deutschland an
Der Sozialausschuss am Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinte Nationen hat die unzureichende soziale Absicherung im SGB II und SGB XII angeprangert, diese ermögliche keinen angemessenen Lebensstandard und verstoße damit gegen den UN-Sozialpakt.
Ursache seien die unzureichenden Regelsätze, die Sanktionspraxis der Jobcenter und die nicht bedarfsdeckenden Unterkunftskosten.
Das Hochkommissariat mahnt eine Änderung der Berechnungsmethode der Regelsätze sowie eine Überprüfung der Sanktionspraxis an und fordert bedarfsdeckende Unterkunfts- und Stromkosten.
Das die Regelsätze und insbesondere der Bedarf für Haushaltstrom neu zu berechnen und dabei eine bedarfsdeckende Berechnungsmethode zugrunde zu legen sei, forderte schon vor 8 Jahren das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09), getan hat sich indes kaum etwas.
Zwar wurde danach die Datengrundlage zur Ermittlung der Verbrauchsausgaben geändert, jedoch wurden aus politischen Gründen bei der anschließenden Berechnung der Regelsätze erneut in erheblichem Umfang sachwidrige Abzüge vorgenommen (u.a. für Pelze, Maßkleidung, Segelflugzeuge, Yachten, Haushaltgroßgeräte, Strom u.a.), womit das Ergebnis erneut nicht bedarfsdeckend war.
Das wird seither von verschiedenen Verbänden kritisiert, die sich nun damit an das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen gewendet haben, da ihre jahrelange Kritik bei der Bundesregierung kein Gehör fand.
Vielleicht findet nun ja die Kritik des Hochkommissariats für Menschenrechte der Vereinte Nationen rechliches Gehör beim Bundesverfassungsgericht, denn dieses will im Januar 2019 nun endlich über die Sanktionspraxis in den Jobcentern verhandeln. (FM, hartz.info)
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