Neuer Schwerbehindertenausweis – Welche Vorteile hat er, wie bekommen Sie Ihn?

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Menschen mit Schwerbehinderung haben Sonderrechte, den Nachteilsausgleich. Diese reichen von zusätzlichen Urlaubstagen über vorzeitige Rente bis hin zu einem erhöhten Kündigungsschutz. Voraussetzung für diesen Nachteilsausgleich ist der Schwerbehindertenstatus- und ausweis.

Wer gilt als schwerbehindert?

Als Behinderungen gelten Einschränkungen, die ein Mensch im Alltag / seiner Umwelt hat, wenn diese Beeinträchtigungen länger als sechs Monate anhalten. Als schwerbehindert gilt jemand, dessen Grad der Behinderung zumindest 50 beträgt.

Entscheidend ist nicht die Ursache, sondern die Beeinträchtigung

Dabei kann es sich um chronische Krankheiten handeln, um den Verlust der Sehkraft oder fehlende Gliedmaßen, um Lähmungen, um psychische Störungen oder um körperliche Leiden.

Für den Grad der Behinderung ist allerdings nicht die jeweilige Ursache von Bedeutung, sondern deren Folgen sind es, also die Beeinträchtigungen in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

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Der Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 bestimmt und definiert, wie stark die jeweilige Einschränkung die Betroffenen beeinträchtigt. Dabei können sich mehrere Einschränkungen addieren.

Wichtig: Manche Behinderungen mit einem Grad zwischen 30 und 50 sind zwar per Definition keine Schwerbehinderungen können aber im Einzelfall einer Schwerbehinderung gleichgestellt sein.

Manche Schwerbehinderungen werden übersehen – auch von den Betroffenen selbst

Viele Menschen denken bei Schwerbehinderungen an Menschen, die im Rollstuhl sitzen, deren Gliedmaßen gelähmt sind oder denen Gliedmaßen fehlen.

Oft unbekannt ist, dass viele chronische Krankheiten ebenfalls unter Schwerbehinderung fallen können: Das reicht von Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa über rheumatische Erkrankungen bis zu Migräne.

Wo wird der Grad der Behinderung festgestellt?

In Baden-Württemberg stellen Sie den Antrag auf Feststellung eines Grads der Behinderung bei den Landratsämtern, in anderen Bundesländern ist häufig das Sozialamt zuständig. Bis ein Antrag bearbeitet ist, dauert es meist zwischen drei und sechs Monaten.

Neben den ärztlichen Diagnosen sollten Sie im Antrag unbedingt beschreiben, wie sich die Erkrankung auf ihren Alltag auswirkt und dieses durch aktuelle ärztliche Befunde belegen. Je detailierter, desto besser.

Außerdem sollten Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, damit die Behörde bei Bedarf zusätzliche Informationen einholen kann.

Das zuständige Versorgungsamt stellt dann den Grad der Behinderung fest.

Wie bekommen Sie den Ausweis?

Nach gestelltem Antrag bekommen Sie einen Bescheid, der den Grad der Behinderung festlegt. Liegt dieser bei 50 oder mehr, dann wird Ihnen automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt – vorausgesetzt, Sie fügen ein Passbild bei.

Dieser Ausweis ist im Scheckkartenformat. Aus ihm wird der Grad der Behinderung ersichtlich, zudem sind Merkzeichen notiert, aus denen sich spezielle Rechte ableiten.

Vorteile des Schwerbehindertenausweises

Menschen mit einer Schwerbehinderung können bei vielen Verkehrsunternehmen vergünstigte Fahrpreise nutzen. Auch bei Kraftfahrzeugen gibt es Rabatte bestimmter Hersteller.

Sie können Kraftfahrzeughilfe anfordern und so einen Zuschuss beim Kauf oder Umbau eines Kraftfahrzeugs erhalten. Zudem müssen sie weniger oder garkeine KFZ-Steuer zahlen.

Menschen mit Schwerbehinderung können Zuschüsse von staatlichen Behörden erhalten, um ihre Wohnung umzubauen.

Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung haben einen außerordentlichen Kündigungsschutz, einen steuerlichen Pauschalbetrag, einen zusätzlichen Urlaub von fünf Tagen, und sie können finanzielle Unterstützung bekommen, um ihren Arbeitsplatz behindertengerecht zu gestalten.

Rentenversicherte mit Schwerbehinderung können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen – ohne Abzüge.

Diverse kulturelle Institutionen bieten ermäßigte Preise für Menschen mit Schwerbehinderung. Dazu zählen Theater, Zoos, Kinos, Museen, aber auch Sportveranstalter. Sondertarife gibt es auch im Bereich Wellness, Sauna oder Schwimmbad.