Bürgergeld statt Hartz IV: 400.000 widersprachen dem Jobcenter

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Wird das Bürgergeld auch die Flut von Widersprüchen und Klagen eindämmen? Immerhin wurden im vergangenen Jahr rund 400.000 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide durch Leistungsbeziehende eingereicht. Das berichtet die Bundesagentur für Arbeit (BA) und beruft sich dabei auf eigene Auswertungen. In mindestens einem Drittel der Fälle waren die Widersprüche bzw. Klagen erfolgreich.

Weniger Widersprüche

Nach Berechnungen der BA wurden im Jahre 2022 genau 403.856 Widersprüche und 50.893 Klagen durch Leistungsberechtigte eingereicht. Das waren 9.733 Widersprüche bzw. 10.489 Klagen weniger als 2021.

Laut BA wurden vor allem weniger Widersprüche und Klagen im Bereich Regelbedarf/Mehrbedarf sowie Aufhebung und Erstattung erhoben. Ein Rückgang der Widersprüche gab es auch im Bereich Einkommen und Vermögen.

Verantwortlich: Vereinfachter Zugang zu Hartz IV Leistungen

Hier eine verbesserte Arbeit der Jobcenter zu betrachten ist allerdings falsch. Als die Corona-Pandemie begann, hatte der Gesetzgeber den Zugang zu Hartz IV deutlich vereinfacht. So wurde zum Beispiel darauf verzichtet, das Vermögen genau zu prüfen, wenn die Leistungsbehörden nicht davon ausgingen, dass es erheblich hoch ist.

Zusätzlich wurden auch die Mietkosten in tatsächlicher Höhe anerkannt, auch wenn diese höher waren, als die jeweiligen kommunalen Richtwerte besagten.

Die Vereinfachungen in der Antragsstellung sind allerdings zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen.

Kaum Widersprüche gegen Sanktionen aufgrund des Sanktionsmoratorium

Nicht verwunderlich ist auch der starke Rückgang der Widersprüche gegen Sanktionen. Das Aussetzen der Sanktionen sorgte nämlich dafür, dass kaum noch Sanktionen ausgesprochen wurden bzw. es sich um “Altfälle” im Klageverfahren handelte.

“Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 39.900 Widersprüche gegen Sanktionen eingelegt wurden, sank die Zahl auf knapp 8.100 im vergangenen Jahr”, so die BA.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 301 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden.

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2022 haben diese 23,4 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 347.500 Widersprüche und 41.100 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote sank von 1,6 Prozent im Jahr 2021 auf 1,5 Prozent, die Klagequote von 0,3 auf 0,2 Punkte. Die Quote ist ein Näherungswert, da etwa gegen denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können.

Erfolgsquote bei Widersprüchen und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 397.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen.

Bei 133.400 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (58.700). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 50.700 Widersprüchen festgestellt.

Ein Drittel erfolgreiche Widersprüche und Klagen

66.600 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35 Prozent führten zu einer Entscheidung für den klagenden Leistungsbeziehenden.

Fazit: Beim Bürgergeld wurden die Sanktionen leicht abgemildert wieder eingeführt. Weiterhin findet eine Unterdeckung des Regelbedarfs statt.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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