Im Internet offerieren zahlreiche Anbieter eine Schufa-Auskunft. Die Auskunft ist allerdings mit nicht geringen Kosten verbunden. Das muss nicht sein. Wir zeigen, wie eine Auskunft tatsächlich kostenlos erfolgen könnte.
Erschwerter Alltag durch negativen Schufascore
Negative Schufaeinträge können den Lebensalltag deutlich erschweren. Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, hat es zum Beispiel sehr schwer, eine Wohnung zu finden.
Vermieter holen sich regelmäßig Auskünfte bei der Schufa ein, bevor sie einen Mietvertrag unterzeichnen lassen. Auch der Abschluss von Handyverträgen oder Krediten wird durch einen negativen Score deutlich erschwert.
Als ersten Schritt ist es wichtig zu wissen, was die Schufa über einen selbst alles gespeichert hat. Oftmals sind nämlich Einträge vermerkt, die eigentlich dort nicht erscheinen dürften.
Schufa errechnet Scoring für die Kreditwürdigkeit
Die SCHUFA ist ein Unternehmen, das persönliche Daten von allen geschäftsfähigen Einwohnern Deutschlands sammelt. Diese Daten beinhalten z.B. persönlichen Angaben wie Anschrift und Geburtsort.
Vor allem werden Informationen über Konten, Kreditkarten, Kredite und das persönliche Zahlungsverhalten gespeichert. Aus den Daten wird ein sogenannter Score errechnet, der eine Einschätzung zur Kreditwürdigkeit widerspiegeln soll. Dieser Score wird an Vermieter, Banken und Unternehmen weitergegeben.
Auch Handyverträge oder Dienstleistungen sind erschwert
Als Kredite gelten dabei Bankkredite ebenso wie Waren und Dienstleistungen, die die Kunden erst später bezahlen, also Telekommunikation, Versandhandel und Energieversorger. Wer eine Wohnung mieten will, muss nicht selten eine Schufa-Selbstauskunft erteilen.
Weitere wichtige Ratgeber zum Thema:
- Privatinsolvenz kann so bei der Schufa gelöscht werden
- Eine Wohnung finden trotz negativem Schufa-Eintrag – So gehts
Schufa-Selbstauskunft verlangen
Im Internet werden Schufa-Auskünfte zu horrenden Preisen angeboten. Dabei steht jedem Bürger einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zu. Mit der Auskunft kann man überprüfen, woher die Daten stammen und an wen diese bereits weitergegeben wurden.
Durch die Selbstauskunft können Verbraucher überprüfen, ob alle Daten aktuell und richtig sind. Das ist nämlich oftmals nicht der Fall. Dann muss die SCHUFA diese Einträge löschen und darf sie auch nicht (mehr) weitergeben. Die Einschätzung einer Kreditwürdigkeit verbessert sich demnach dann automatisch.
Kostenlose Auskunft
Die Partneranwälte von “rightmart” haben ein kostenloses Formular vorbereitet, mit dem man rechtssicher einen kostenlosen Antrag auf Selbstauskunft stellen kann. Wichtig ist, dass man eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses inkl.
Meldebescheinigung dem Brief beifügt. Damit ist gewährleistet, dass nur Sie persönlich diese Daten erhalten. Versenden Sie die Unterlagen, wie in unserem Dokument beschrieben, an die SCHUFA. Anschließend werden Sie die Übersicht Ihres SCHUFA-Eintrags erhalten. Hier kommen Sie zum dem kostenlosen Formular für die Schufa-Auskunft.
Was tun, wenn die Einträge falsch sind?
Die Daten dürfen nicht ohne zeitliche Grenze speichern. Fällige Forderungen speichert die Schufa bis zur Rückzahlung, Informationen über Kredite bis zu drei Jahre nach deren Ende, ebenso Kreditkartenkonten, laufende Geschäftsbeziehungen ein Jahr.
Leitet der Gläubiger Informationen weiter, obwohl die Forderung erfüllt sind, sollten Sie darauf bestehen, dass die Daten gelöscht werden. Noch einmal: Ob ein Gläubiger Sie für unzuverlässig hält oder nicht, ist dabei ohne jeden Belang. Bestätigen Sie die Unrechtmäßigkeit der Speicherung mit einem Beleg, dass Sie die Forderung erfüllt haben.
Sind Daten gespeichert und haben Sie die ihnen zugrunde liegenden Forderungen bestritten, muss das Unternehmen, dass die Information weiterleitete, die Schufa innerhalb von vier Wochen darüber informieren. Sind die Daten falsch, muss die Schufa sie korrigieren. Setzen Sie dazu eine Frist und schalten, falls nichts passiert, einen Anwalt ein.
Ist die Speicherung unrechtmäßig, hat das Unternehmen, das die Daten weiterleitete, die Anwaltskosten zu ersetzen. Sie können zudem Schadensersatz einklagen, wenn ein Unternehmen Daten vorzeitig weiterleitet.
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