Ob der Bürgergeld-Regelsatz 2027 steigt, ist derzeit noch nicht abschließend entschieden. Offizielle Stellen haben bislang keine konkreten Beträge für das Jahr 2027 veröffentlicht. Eine Nullrunde ist dennoch nicht zu erwarten.
Neuermittlung der Regelbedarfe steht an
Weder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch die Bundesregierung nennen derzeit konkrete Werte für das kommende Jahr.
Wichtig ist jedoch ein Hinweis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das Ministerium schreibt zur Fortschreibung der Regelbedarfe für 2026, dass für das kommende Jahr eine gesetzliche Neuermittlung der Regelbedarfe ansteht. In diesem Gesetzgebungsverfahren soll auch über die künftige Ausgestaltung der jährlichen Fortschreibung entschieden werden. Quelle: BMAS
Warum die bisherige Berechnung für 2027 nur bedingt hilft
Bislang wurden die Regelbedarfe jährlich nach einem festgelegten Verfahren fortgeschrieben. Dabei spielte ein Mischindex aus Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung eine wichtige Rechen-Funktion. Die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung floss dabei stärker ein als die Entwicklung der Nettolöhne.
Für 2027 ist die Lage jedoch weniger eindeutig. Wenn eine gesetzliche Neuermittlung ansteht und zugleich über die künftige Fortschreibung entschieden werden soll, lässt sich aus der bisherigen Formel keine sichere Prognose ableiten. Eine Modellrechnung zeigt jedoch, welche Beträge bei bestimmten prozentualen Anpassungen möglich wären, sie ersetzt aber keine amtliche Festsetzung.
Mögliche Entwicklung des Bürgergeld-Regelsatzes 2027
Eine Erhöhung im Jahr 2027 ist nicht ausgeschlossen, eine Nullrunde aber auch nicht. Entscheidend wird sein, wie die Neuermittlung gesetzlich ausgestaltet wird und welche statistischen Daten am Ende berücksichtigt werden.
Aus unserer Sicht ist deshalb eine vorsichtige Formulierung angebracht. Statt von einer erwartbaren Steigerung zu sprechen, sollte von möglichen Szenarien die Rede sein, sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. Die folgende Tabelle zeigt lediglich Modellwerte auf Basis des aktuellen Regelsatzes von 563 Euro, die Anhalt berechnet hat.
| Szenario | Möglicher Regelbedarf 2027 für Alleinstehende |
|---|---|
| Keine Erhöhung | 563 Euro |
| Erhöhung um rund 1 Prozent | etwa 569 Euro |
| Erhöhung um rund 1,5 Prozent | etwa 571 Euro |
| Erhöhung um rund 2 Prozent | etwa 574 Euro |
Die Prognose basiert auf dem derzeitigem Bürgergeld-Regelsatz für 2026, der für alleinstehende Erwachsene weiterhin bei 563 Euro liegt, sowie auf dem bisherigen gesetzlichen Verfahren zur Fortschreibung der Regelbedarfe. Dabei wurden bislang die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung und die Entwicklung der Nettolöhne berücksichtigt, wobei die Preisentwicklung stärker gewichtet wurde.
Zugleich fließt in die Einordnung ein, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das kommende Jahr eine gesetzliche Neuermittlung der Regelbedarfe angekündigt hat und deshalb noch keine verbindlichen Werte für 2027 vorliegen. “Die genannten Beträge sind daher keine amtliche Vorhersage, sondern eine Modellrechnung auf Basis des aktuellen Regelsatzes und möglicher prozentualer Anpassungen”, so Anhalt.
Neues Grundsicherunsgeld ändert die Höhe zunächst nicht
Parallel zur Diskussion über die Regelsätze wird das Bürgergeld neu ausgerichtet. Die Bundesregierung hat beschlossen, das Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung umzugestalten. Nach Angaben der Bundesregierung soll diese Reform schrittweise zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
An der Höhe der Regelsätze ändert sich durch diese Reform nach offizieller Darstellung zunächst nichts. Das ist für die Einordnung wichtig, weil die Umbenennung oder Reform der Leistung nicht automatisch höhere monatliche Zahlungen bedeutet. Die Frage der Regelsatzhöhe bleibt davon getrennt zu betrachten.
Was als Nächstes zu erwarten ist
Der nächste wichtige Schritt ist die gesetzliche Neuermittlung der Regelbedarfe. Dabei wird festgelegt, wie hoch die Beträge künftig ausfallen und nach welchem Verfahren sie danach fortgeschrieben werden. Erst dieses Verfahren wird zeigen, ob es 2027 tatsächlich zu einer Anhebung kommt.
Bis dahin bleibt die Aussage klar: Für 2027 gibt es noch keine amtlich bestätigten Bürgergeld-Regelsätze. Bekannt ist nur, dass 2026 keine Erhöhung erfolgt und dass für das Folgejahr eine neue Berechnung beziehungsweise gesetzliche Neubestimmung ansteht.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld; Hinweis auf gesetzliche Neuermittlung für das kommende Jahr. https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/fortschreibung-regelbedarfe-sozialhilfe-und-buergergeld.html




