Wer zu einer Behörde wie dem Jobcenter geht, sollte auf jeden Fall einen Beistand mitnehmen, der sich im Sozialrecht und insbesondere im Bürgergeld auskennt. Ein Beistand fungiert auch als Zeuge.
Bürgergeld-Bezieher haben wie alle anderen Bürger auch das Recht, sich bei Amts- und Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Das Recht, sich in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren durch einen Bevollmächtigten oder Beistand vertreten zu lassen, gehört zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten des Art. 2 Abs. 1 GG. Die Rechtsnorm findet sich in § 13 SGB X.
Viele ehrenamtliche Beistände
Viele ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger begleiten Leistungsempfänger zu Gesprächen im Jobcenter.
Dabei haben sie schon viele unangenehme Erfahrungen gemacht. Berthold Bell ist so einer, der Leistungsberechtigte begleitet und unterstützt.
Doch das sehen die Jobcenter-Mitarbeiter/innen oft nicht gern. Denn sie können sich nicht einfach über den Willen des Antragstellers hinwegsetzen.
Ein Erfahrungsbericht
“Ich war als Beistand mit einem leistungsberechtigten Kollegen bei einem Termin im Jobcenter Köln-Porz. Als ich während des Gesprächs etwas sagte, wies mich die Sachbearbeiterin darauf hin, sie spreche ja nicht mit mir, sondern mit dem Betroffenen.
Dies war mir als Beistand schon mehrfach untergekommen. Also erklärte ich ihr, daß sie sehr wohl mit mir sprechen müsse, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sei.
Ich präsentierte ihr einen vorsorglich mitgebrachten Ausdruck mit dem Gesetzestext (§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände).”
Die Jobcenter-Mitarbeiterin weigerte sich, das Blatt zur Kenntnis zu nehmen und sagte zu dem Beistand:
*”ICH mache hier die Gesetze!”*
“Worauf ich sie bat, einen Moment zu warten, meinen Klienten schnappte und zur Standortleitung ging, wo ich den Vorfall schilderte. Wir bekamen dann eine andere, “kunden”-freundlichere Sachbearbeiterin.
Die “Gesetzgeberin” sitzt vermutlich nach wie vor auf ihrem Posten und tobt auf Staatskosten ihre Impertinenz aus. (Berthold Bell)”
Deshalb: Lasst Sie sich immer von Beiständen begleiten!