Die geplante Änderung der Regelsatz-Berechnung hat den Bundestag erreicht: Am 8. September 2026 wurde das Haushaltsbegleitgesetz 2027 in erster Lesung beraten und anschließend an den Haushaltsausschuss überwiesen. Damit geht das Vorhaben in die parlamentarische Detailberatung. Eine Nullrunde für 2027 ist dadurch allerdings noch nicht beschlossen, aber sehr wahrscheinlich.
Für Menschen, die Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe beziehen, ist dies wichtig. Die Bundesregierung will das Verfahren verändern, mit dem die Regelbedarfe jährlich angepasst werden. Ob der Entwurf unverändert Gesetz wird und welche Eurobeträge 2027 tatsächlich gelten, steht damit noch nicht fest.
Was seit der ersten Lesung neu ist
Die Nachricht betrifft zunächst den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens. Nach dem Bericht des Bundestages zur Sitzung vom 8. September wurde der Regierungsentwurf mit der Drucksachennummer 21/7860 im Zusammenhang mit der Allgemeinen Finanzdebatte behandelt. Anschließend erhielt der Haushaltsausschuss die Federführung für die weitere Beratung.
Die geplante Abkehr von der zweistufigen Fortschreibung war bereits zuvor bekannt. Gegen-Hartz.de hatte über die drohende dritte Nullrunde bei der Grundsicherung berichtet. Neu ist jetzt, dass sich das Plenum erstmals mit dem eingebrachten Gesetzentwurf befasst hat.
Welche Berechnungsstufe die Regierung streichen will
Bislang sieht § 28a SGB XII eine Fortschreibung in zwei Schritten vor. Die Basisfortschreibung verbindet die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise mit der Entwicklung der Nettolöhne und Nettogehälter. Die Preise gehen mit 70 Prozent und die Lohnentwicklung mit 30 Prozent in diesen Mischindex ein.
Danach folgt eine ergänzende Fortschreibung, die die Preisentwicklung von April bis Juni gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum berücksichtigt. Der Regierungsentwurf will diesen zusätzlichen Schritt abschaffen. Künftig soll wieder allein der Mischindex für die jährliche Fortschreibung verwendet werden.
Die Bundesregierung begründet dies mit der nach ihrer Einschätzung normalisierten Inflation. Der zweite Schritt sei während der außergewöhnlichen Preissteigerungen erforderlich gewesen, könne bei schnell sinkender Inflation aber zu einer Überzeichnung führen. Diese Begründung steht im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027.
Warum eine positive Anpassungsrate nicht automatisch mehr Geld bringt
Für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf 2026 weiterhin 563 Euro monatlich. Die Fortschreibung setzt jedoch bereits nach dem bisherigen Verfahren nicht einfach beim ausgezahlten Betrag an. Das Bundesarbeitsministerium erläutert dies anhand der Berechnung für 2026: Die Basisfortschreibung ergab 547,55 Euro, nach dem ergänzenden Schritt waren es gerundet 557 Euro.
Weil dieses Ergebnis unter den bereits geltenden 563 Euro lag, verhinderte der gesetzliche Besitzschutz eine Absenkung. Für 2027 sieht der Entwurf eine Übergangsregel vor, die auf die ungerundeten Ergebnisse der Basisfortschreibung 2026 zurückgreift. Deshalb lässt sich eine künftige prozentuale Anpassung nicht ohne Weiteres auf die ausgezahlten 563 Euro aufschlagen.
Die Gefahr einer weiteren Nullrunde ergibt sich aus diesem Abstand zwischen rechnerischem Ausgangswert und geltendem Zahlbetrag. Eine steigende Berechnungsgröße kann zunächst nur diesen Abstand verringern. Erst wenn das Ergebnis darüber hinausgeht, entsteht bei einer solchen Fortschreibung eine Erhöhung.
78 Millionen Euro weniger Ausgaben sind eine Schätzung
Nach den Berechnungen der Bundesregierung soll die Umstellung beim SGB II jährlich rund 78 Millionen Euro gegenüber dem bisherigen zweistufigen Verfahren einsparen. Für das SGB XII werden weitere rund 24 Millionen Euro genannt. Die Angaben beruhen auf vorläufigen Annahmen und berücksichtigen auch angekoppelte Leistungen wie bestimmte Mehrbedarfe und den persönlichen Schulbedarf.
Der Gesetzentwurf stellt ausdrücklich einen Zusammenhang zwischen den tatsächlichen Haushaltswirkungen und der späteren Festlegung der Regelbedarfe her. Die Einsparsumme ist daher weder eine bereits vollzogene Kürzung noch ein pauschaler Abzug, der sich auf jeden einzelnen Leistungsberechtigten verteilen ließe.
Nullrunde bedeutet bei steigenden Preisen weniger Kaufkraft
Ein unveränderter Zahlbetrag schützt nicht vor höheren Alltagskosten. Wenn Lebensmittel, Haushaltsstrom oder Körperpflege teurer werden, lässt sich mit derselben monatlichen Summe weniger bezahlen. Gerade bei einem knappen Budget müssen zusätzliche Ausgaben dann durch Verzicht an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Auch eine nachlassende Inflation bedeutet nicht automatisch sinkende Preise. Sie beschreibt zunächst, dass das Preisniveau langsamer steigt. Für Betroffene kann eine weitere Nullrunde deshalb eine zusätzliche Belastung sein, obwohl auf dem Bescheid derselbe Betrag steht.
Fortschreibung und Neuermittlung bleiben unterschiedliche Fragen
Die Debatte über die jährliche Anpassung ist außerdem von der grundlegenden Neuermittlung der Regelbedarfe zu unterscheiden. Bei einer Fortschreibung werden vorhandene Berechnungswerte anhand von Preis- und Lohndaten weitergeführt. Bei einer Neuermittlung geht es dagegen um die statistische Grundlage, aus der die Bedarfe abgeleitet werden.
Welche Fragen sich dabei für 2027 stellen, erläutert der Beitrag zur Neuberechnung der Regelsätze anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Für die aktuelle Meldung heißt das: Aus dem parlamentarischen Fortschritt bei der Formeländerung lässt sich noch keine abschließende Antwort auf die spätere Leistungshöhe ableiten.
Wie es im Bundestag weitergeht
In den Ausschussberatungen können die Abgeordneten den Entwurf prüfen und Änderungen vorbereiten. Anschließend folgen die weiteren Beratungen im Plenum; die Schlussabstimmung findet gewöhnlich am Ende der dritten Lesung statt. Danach schließen sich die weiteren gesetzgeberischen Schritte einschließlich der Beteiligung des Bundesrates und der Verkündung an.
Der Bundestag beschreibt diesen Ablauf in seiner Erläuterung zum Weg der Gesetzgebung. Die erste Lesung ist also eine konkrete Etappe, aber keine abschließende Zustimmung zur neuen Formel. Für die Berichterstattung über die nächsten Schritte wird entscheidend sein, ob die Ausschüsse den vorgesehenen Weg bestätigen oder verändern.




