BA erhöht Druck: Mütter in Hartz IV sollen Vollzeitjobs annehmen

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Verschärftes Vorgehen der BA

Laut einem Bericht der Zeitung “BILD” will die Bundesagentur für Arbeit (BA) unter Sanktionsandrohungen künftig Mütter im Hartz IV Bezug dazu verpflichten, Vollzeitstellen anzunehmen. Dies sei in einem aktuellen internen Bericht der BA zu entnehmen.

Stellengesuche unter Sanktionsandrohung

Mütter, die Hartz IV Leistungen beziehen, wird derzeit das Recht eingeräumt, sich nur auf Teilzeitstellen zu bewerben. Damit könnte persepktivisch Schluss sein. Die BA will laut einem internen Revisionsbericht die Daumenschrauben deutlich anziehen. Hartz IV Bezieherinnen sollen Vollzeitstellen annehmen müssen, wenn der Partner ebenfalls erwerbslos sei. Die Logik dahinter wäre, dass sich dann die erwerbslosen Partner um die Kinder kümmern, während die Mutter einer Vollzeitstelle nachgehe.

Gesuche auf dem Arbeitsmarkt würden “sehr oft” nur in Teilzeit geführt, „obwohl grundsätzlich auch der arbeitslose Partner die Kinderbetreuung hätte sicherstellen können“, heißt es in dem internen BA-Bericht. Aus diesem Grund sollen die zuständigen Jobcenter Stellengesuche grundsätzlich in Vollzeit anbieten.

Mehr Vollzeit- als Teilzeitstellen

Die BA begründet die Reform damit, dass sich dadurch die Aussichten erhöhen würden, dauerhaft wieder erwerbstätig zu werden. Denn meistens würden Frauen nach der Geburt der Kinder in Teilzeit arbeiten. Weil es aber mehr Vollzeit- als Teilzeitstellen geben würde, würden die Mütter meistens leer ausgehen.

Laut Bericht würden 43 Prozent der überprüften Elternpaare im Arbeitslosengeld II Bezug durch die Jobcenter “nicht zielführend” im Hinblich auf die Integration auf den Arbeitsmarkt betreut werden. Vollzeitstellen würden die “Integrationschancen” erhöhen, so die BA. Weiterhin beklagte die BA Revision, dass Elternpaare oftmals fehlerhafte Angaben tätigen würden. In 33 Prozent der Fällen, habe es laut Aktenlage „keine übereinstimmenden Eintragungen zur Anzahl der zu betreuenden Kinder unter 15 Jahren“ gegeben. Wann die Regelungen umgesetzt werden, ist noch nicht bekannt.

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