Hartz IV: Bundesregierung will Zugang für EU-Bürger erschweren

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Die schwarz-rote Bundesregierung misstraut offenbar den Sozialbehörden und will den Zugang zu Hartz IV für EU-Bürger erschweren. Über die Bewilligung von Mitteln sollen künftig die Ausländerbehörden entscheiden.

EU-Bürger haben nur bei begründetem Aufenthalt Anspruch auf ALG II

Bereits seit 2007 gilt für EU-Bürger ein Leistungsausschluss, wenn sich diese lediglich zur Arbeitssuche oder zur Betreuung von Kindern in Deutschland aufhalten. Das Bundessozialgericht hat allerdings 2013 entschieden, dass dies nicht gilt, sofern Betroffene einen anderen Grund für ihren Aufenthalt haben. So müssen die Sozialbehörden eine „fiktive Prüfung“ vornehmen, um zu entscheiden, ob die betroffenen EU-Bürger beispielsweise wegen humanitärer Gründe oder zum Schutze ihrer Familie in Deutschland sind (B 4 AS 54/12 R).

Bundesregierung will Urteil des Bundessozialgerichtes umgehen

In einem aktuellen Gesetzesentwurf will die Bundesregierung diese Rechtssprechung umgehen und die Kriterien für einen möglichen Anspruch auf Hartz IV verschärfen. Danach soll ein von den Ausländerbehörden festgelegtes Aufenthaltsrecht zwingende Voraussetzung für einen möglichen Bezug von Sozialleistungen für betroffene EU-Bürger in Deutschland werden.

Die Änderung des relevanten EU-Freizügigkeitsgesetzes ist in einem größeren Gesetzespaket versteckt, das unter anderem Briten nach dem Brexit Bestandsschutz in Deutschland sichern soll. Bereits heute berät eine Expertenkommission im Bundestag über das Paket. Am Freitag soll nach Plan der Bundesregierung der Bundestag entgültig über die Gesetzesänderungen beschließen.

Wie geht es mit dem EU-Freizügigkeitsgesetz weiter?

Sozialverbände zeigten sich gegenüber der geplanten Änderung serh kritisch. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht die Rechte besonders schutzbedürftiger Personen bedroht. Auch der zeigte sich besorgt, dass eine geänderte Zuständigkeit Betroffene stark belasten und noch weiter verunsichern könnte.

Auch der Bundesrat hat in einer Stellungnahme erklärt, dass es sinnvoll wäre, die bisherige Regelung beizubehalten. Die LINKE hat im Bundestag beantragt, auf die Änderung zu verzichten. Aus Reihen der SPD hieß es nun, dass man die Koalition möglicherweise zum Verzicht auf die Änderung des EU-Freizügigkeitsgesetzes bewegen wolle.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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