Weil die Corona-Pandemie noch immer anhรคlt und der Druck in der Wirtschaft steigt, soll der Zugang zu den Hartz IV Leistungen noch bis Ende Dezember 2020 vereinfacht bleiben.
Die Rechtsverordnung zur Verlรคngerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist auf Ende Dezember 2020 verlรคngert worden. Der Gesetzgeber hat auf Grund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum Jahresende verlรคngert, darauf weist das Jobcenter (JC) Lรผchow-Dannenberg hin.
Regelung fรผr Neu- und Weiterbewilligungsantrรคge
Die Regelungen greifen fรผr Neu- und Weiterbewilligungsantrรคge, bei denen der Bewilligungszeitraum spรคtestens am 31. Dezember 2020 beginnt. Sie werden weiterhin unter den erleichterten Bedingungen im JC bearbeitet. โWenn Kunden in diesem Zeitraum erklรคren, dass sie รผber kein erhebliches Vermรถgen verfรผgen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten werdenโ, verdeutlicht Fabian Huske, Geschรคftsfรผhrer des JC Lรผchow-Dannenberg.
Liegt ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vor, kann das Jobcenter im Bewilligungszeitraum die tatsรคchlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als Bedarf anerkennen.
Antrag auf vorlรคufige Leistungen stellen
Trotz des vereinfachten Zugangs beklagen sich viele Antragsteller รผber รผberlange Antragsverfahren und zahlreiche Anforderungen durch die Jobcenter. Damit Betroffene schnell an unterstรผtzende Gelder kommen, empfielt sich ein Antrag auf “vorlรคufige Leistungen”, bis abschlieรend ein Anspruch mittels Bescheid geklรคrt ist.
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