Erleichterter Hartz IV- Zugang noch bis Ende diesen Jahres

Lesedauer < 1 Minute

Weil die Corona-Pandemie noch immer anhält und der Druck in der Wirtschaft steigt, soll der Zugang zu den Hartz IV Leistungen noch bis Ende Dezember 2020 vereinfacht bleiben.

Die Rechtsverordnung zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist auf Ende Dezember 2020 verlängert worden. Der Gesetzgeber hat auf Grund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert, darauf weist das Jobcenter (JC) Lüchow-Dannenberg hin.

Regelung für Neu- und Weiterbewilligungsanträge

Die Regelungen greifen für Neu- und Weiterbewilligungsanträge, bei denen der Bewilligungszeitraum spätestens am 31. Dezember 2020 beginnt. Sie werden weiterhin unter den erleichterten Bedingungen im JC bearbeitet. „Wenn Kunden in diesem Zeitraum erklären, dass sie über kein erhebliches Vermögen verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten werden“, verdeutlicht Fabian Huske, Geschäftsführer des JC Lüchow-Dannenberg.

Liegt ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vor, kann das Jobcenter im Bewilligungszeitraum die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als Bedarf anerkennen.

Antrag auf vorläufige Leistungen stellen

Trotz des vereinfachten Zugangs beklagen sich viele Antragsteller über überlange Antragsverfahren und zahlreiche Anforderungen durch die Jobcenter. Damit Betroffene schnell an unterstützende Gelder kommen, empfielt sich ein Antrag auf “vorläufige Leistungen”, bis abschließend ein Anspruch mittels Bescheid geklärt ist.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...