Arbeitslosengeld im Ausland beziehen – Das ist möglich

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Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht und im Ausland nach einer neuen Stelle suchen möchte, muss nicht in jedem Fall auf die Zahlung verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der deutsche Anspruch für eine begrenzte Zeit in einen anderen Staat mitgenommen werden.

Das gilt aber nicht für jeden Auslandsaufenthalt und nicht für jedes Land. Entscheidend ist, ob die Ausreise der Arbeitssuche dient, ob die Agentur für Arbeit vorher zugestimmt hat und ob die Fristen eingehalten werden.

Arbeitslosengeld 1 im Ausland: Grundsatz und Ausnahme

Grundsätzlich setzt Arbeitslosengeld 1 voraus, dass Arbeitslose der deutschen Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Wer ohne Genehmigung ins Ausland reist und dort nicht erreichbar ist, riskiert deshalb den Wegfall oder die Unterbrechung der Leistung.

Eine Ausnahme gilt für die Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Deutschland den Anspruch für drei Monate mitnehmen lässt und der Zeitraum auf höchstens sechs Monate verlängert werden kann.

Außerhalb dieses Bereichs ist die Leistungsmitnahme nach den EU-Regeln ausgeschlossen. Wer also etwa in die USA, nach Kanada, Australien oder Thailand reist, kann deutsches ALG 1 nicht einfach weiter als Leistung zur Arbeitssuche beziehen.

Welche Länder kommen in Betracht?

Die Mitnahme ist vor allem für Menschen interessant, die in Österreich, Spanien, Frankreich, Polen, Italien, den Niederlanden oder einem anderen EU-Land eine neue Beschäftigung suchen. Auch Island, Liechtenstein und Norwegen werden über den Europäischen Wirtschaftsraum erfasst.

Die Schweiz fällt ebenfalls unter die einschlägigen europäischen Regelungen. Die Bundesagentur für Arbeit nennt die EU-Staaten, die EWR-Staaten und die Schweiz ausdrücklich im Geltungsbereich der Vorschriften.

Frage Antwort
Kann ALG 1 in der EU weitergezahlt werden? Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Agentur für Arbeit vorher zustimmt.
Wie lange ist die Mitnahme möglich? In der Regel drei Monate, auf Antrag höchstens sechs Monate.
Gilt das auch außerhalb Europas? Nach den EU-Regeln nicht, etwa nicht für die USA.
Welches Dokument wird benötigt? Das Dokument PD U2, das vor der Ausreise beantragt werden muss.
Wer zahlt das Geld? Die deutsche Agentur für Arbeit zahlt weiter auf ein Konto in Deutschland oder im Ausland.

Ohne Antrag vor der Ausreise geht es nicht

Der wichtigste Punkt ist der Antrag vor der Abreise. Die Agentur für Arbeit stellt bei erfüllten Voraussetzungen das Dokument PD U2 aus, mit dem die Berechtigung im Ausland nachgewiesen wird.

Dieses Dokument ist mehr als eine Formalität. Darin werden unter anderem der Zeitraum der Mitnahme und der späteste Meldetermin im Ausland festgehalten.

Wer erst abreist und sich später um die Genehmigung kümmert, bringt sich in Schwierigkeiten. Die Leistungsmitnahme muss vor der Ausreise beantragt werden, weil die Agentur für Arbeit prüfen muss, ob der Anspruch besteht und ob die Person für die Arbeitssuche im Ausland freigestellt werden kann.

Vier Wochen Wartezeit vor der Ausreise

Vor der Ausreise müssen Arbeitslose der deutschen Agentur für Arbeit grundsätzlich mindestens vier Wochen zur Verfügung stehen. Diese Wartezeit soll der Arbeitsvermittlung in Deutschland die Möglichkeit geben, zunächst im Inland eine Beschäftigung zu vermitteln.

Eine frühere Ausreise kann ausnahmsweise erlaubt werden. Das kommt etwa in Betracht, wenn eine Vermittlung in Deutschland absehbar nicht möglich ist oder wenn zwingende persönliche Gründe vorliegen.

Ein Beispiel ist der Umzug mit dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, wenn diese Person im Ausland eine Beschäftigung aufnimmt oder fortsetzt. Auch Lebenspartnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften können nach den Hinweisen der Bundesagentur erfasst sein.

Meldung im Ausland muss schnell erfolgen

Nach der Ausreise reicht es nicht, nur auf das Geld aus Deutschland zu warten. Arbeitslose müssen sich im Land der Arbeitssuche beim dortigen Arbeitsamt melden.

Damit die Zahlung ab Beginn des Mitnahmezeitraums laufen kann, muss diese Meldung nach den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit spätestens sechs Tage nach der Abreise erfolgen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, zählt der nächste Arbeitstag.

Die Frist gilt auch dann, wenn das Dokument PD U2 vor der Abreise noch nicht ausgehändigt wurde. Wer sich verspätet meldet, bekommt das Arbeitslosengeld grundsätzlich erst ab dem Tag der Meldung im Ausland.

Die Pflichten laufen im Ausland weiter

ALG 1 im Ausland bedeutet nicht, dass die Arbeitssuche ohne Vorgaben abläuft. Betroffene müssen sich an die Regeln der Arbeitsverwaltung im Aufenthaltsland halten und dort an der Vermittlung mitwirken.

Auch Änderungen müssen gemeldet werden. Wer im Ausland eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnimmt, krank wird oder andere anspruchserhebliche Veränderungen hat, muss dies sowohl der deutschen Agentur für Arbeit als auch der ausländischen Stelle mitteilen.

Bei einer Nebenbeschäftigung richtet sich die Anrechnung nach deutschem Recht. Wer während der Arbeitssuche im Ausland gegen Pflichten verstößt, kann deshalb auch Auswirkungen auf den deutschen Anspruch auslösen.

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Verlängerung auf bis zu sechs Monate ist möglich

Der normale Zeitraum beträgt drei Monate. Eine Verlängerung auf insgesamt höchstens sechs Monate ist möglich, aber nicht automatisch.

Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens am letzten Tag des ursprünglichen Mitnahmezeitraums bei der Agentur für Arbeit eingehen. Außerdem muss sich die betroffene Person zu diesem Zeitpunkt noch im Ausland befinden.

Wer die Verlängerung zu spät beantragt oder einfach länger bleibt, riskiert Lücken beim Arbeitslosengeld und beim Versicherungsschutz. Wird der Antrag abgelehnt, wird nur bis zum Ende des bereits genehmigten Zeitraums gezahlt.

Rückkehr nach Deutschland: Arbeitslosmeldung nicht vergessen

Wer nach Deutschland zurückkehrt und weiterhin arbeitslos ist, muss sich wieder bei der Agentur für Arbeit melden. Die Zahlung kann in der Regel frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung wieder einsetzen.

Kommt die betroffene Person wegen des Ablaufs des genehmigten Zeitraums zurück und wurde im Ausland keine Beschäftigung aufgenommen, kann nach den Hinweisen der Bundesagentur eine telefonische Meldung ausreichen. Dennoch sollte die Rückmeldung möglichst sofort am Tag der Rückkehr erfolgen.

Besonders riskant ist eine verspätete Rückkehr nach Ablauf des Mitnahmezeitraums. Dann kann eine Lücke entstehen, in der weder ALG 1 noch der damit verbundene Versicherungsschutz sicher weiterlaufen.

ALG 1 im Ausland ist keine Urlaubsleistung

Die Mitnahme des Arbeitslosengeldes ist für die Suche nach Arbeit gedacht. Ein längerer Urlaub im Ausland ist damit nicht gemeint.

Wer lediglich verreisen möchte, muss sich mit der Agentur für Arbeit über eine Ortsabwesenheit abstimmen. Das ist ein anderer Sachverhalt als die genehmigte Leistungsmitnahme mit PD U2.

Für Betroffene ist die Unterscheidung wichtig. Bei der Arbeitssuche im Ausland gelten andere Anforderungen, andere Fristen und die Einbindung der ausländischen Arbeitsverwaltung.

Beispiel aus der Praxis

Anna ist in Deutschland arbeitslos geworden und bezieht ALG 1. Sie möchte nach Österreich reisen, weil dort mehrere passende Stellen ausgeschrieben sind und sie bereits Vorstellungsgespräche anbahnt.

Vor der Abreise informiert sie ihre Agentur für Arbeit und beantragt das Dokument PD U2. Nachdem die Genehmigung vorliegt, reist sie nach Wien und meldet sich dort fristgerecht beim österreichischen Arbeitsmarktservice.

Ihr deutsches ALG 1 wird weitergezahlt, solange der genehmigte Zeitraum läuft und sie ihre Pflichten erfüllt. Findet sie keine Stelle, muss sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen oder nach Deutschland zurückkehren und sich erneut bei der Agentur für Arbeit melden.

Fragen und Antworten zum ALG 1 im Ausland

Kann ich ALG 1 im Ausland beziehen?

Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. Die Mitnahme ist für die Arbeitssuche in einem EU-Staat, im EWR oder in der Schweiz möglich, wenn die Agentur für Arbeit vorher zustimmt.

Wie lange wird ALG 1 im Ausland gezahlt?

Der Zeitraum beträgt grundsätzlich drei Monate. Auf Antrag kann die Agentur für Arbeit den Zeitraum auf insgesamt höchstens sechs Monate verlängern.

Kann ich mit ALG 1 auch außerhalb Europas Arbeit suchen?

Nach den EU-Regeln ist die Leistungsmitnahme in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ausgeschlossen. Für Länder wie die USA oder Australien kann das deutsche ALG 1 daher nicht auf diesem Weg mitgenommen werden.

Was ist das Dokument PD U2?

Das Dokument PD U2 ist der Nachweis, dass die deutsche Agentur für Arbeit die Mitnahme des Anspruchs genehmigt hat. Es wird im Land der Arbeitssuche beim dortigen Arbeitsamt benötigt.

Muss ich mich im Ausland arbeitslos melden?

Ja. Die Meldung beim ausländischen Arbeitsamt muss schnell erfolgen, damit die Zahlung ab Beginn des Mitnahmezeitraums möglich bleibt.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig nach Deutschland zurückkehre?

Dann drohen Lücken beim Arbeitslosengeld und beim Versicherungsschutz. Wer weiterhin arbeitslos ist, sollte sich bei Rückkehr unverzüglich wieder bei der deutschen Agentur für Arbeit melden.